STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINfSTERIUM DES INNERM 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8812 Dresden, y Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/1676 Thema: Strafverfolgung LEGIDA 9. Februar 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Am 9. Februar 2015 wurde die für Leipzig angemeldete LEGIDA Demonstration von der Versammlungsbehörde verboten. Der Grund dafür war, dass für die ordnungsgemäße Durchführung der LEGIDA Versammlung keine ausreichende Anzahl an Polizeikräften zur Verfügung gestanden hätte. Dies wurde mit den Erfahrungen aus teilweise gewalttätigen Gegendemonstrationen von Linksextremisten in der Vergangenheit begründet. Trotz LEGIDA Verbot reisten einige Teilnehmer an. Auch Gegendemonstranten waren an diesem Tage in Leipzig vorhanden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung wurden gegen LEGIDA-Teilnehmer eingeleitet , die sich nach Anweisung der Polizei geschlossen vom Augustusplatz in Richtung Bahnhof bewegten und dabei polizeilich begleitet worden sind? Wie ist der Bearbeitungsstand der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ? Frage 2: Weshalb wurden die sich in Richtung Bahnhof entfernenden LEGIDATeilnehmer zu ihrem Schutz polizeilich begleitet? Hausanschrift: Sächsisches Staats ministen u m des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564.3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Slraßenbahntinien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WithelmBuck -Str, 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Einsatzeinheiten waren in der Phase vom Abmarsch Augustusplatz bis zur Ankunft im Bahnhof, nebst Identitätsfeststellung bei den LEGIDATeilnehmern , zu welchem Zweck eingesetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4: Auf dem Augustusplatz wurden mehrere Personen festgestellt, die sich trotz des durch die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig erlassenen Verbotes der VerSammlung des Bündnisses LEGIDA versammelten. Die Personengruppe kam der Aufforderung des Polizeivollzugsdienstes, die Versammlung zu verlassen, nicht nach, sondern bewegte sich geschlossen in Richtung Hauptbahnhof Leipzig. Der Polizeivollzugsdienst führte zur Ordnungswidrigkeitsverfolgung die Identitätsfeststellungen der Personen am Hauptbahnhof Leipzig durch. Die polizeiliche Begleitung war insbesondere aufgrund gewaltbereiter Personen im Umfeld erforderlich . Es wurden 141 Ordnungswidrigkeitsanzeigen erfasst, die sich derzeit bei der Zentralen Bußgeldstelle der Stadt Leipzig zur Sachverhaltsprüfung und weiteren Bearbeitung befinden. In dem Einsatzabschnitt handelten drei Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei Sachsen und zwei Einsatzhundertschaften der Bundespolizei. Frage 3: Kam es während der Phase der Begleitung in Richtung Bahnhof oder zuvor zu Angriffen, wie Flaschenwürfen von Seiten der Gegendemonstranten auf die LEGIDA-Teilnehmer? Auf dem Weg vom Augustusplatz zum Hauptbahnhof unternahmen Gegendemonstranten Blockier- bzw. Störversuche. Dabei kam es zu verbal und körperlich aggressivem Verhalten gegen Polizeibedienstete sowie Versuchen, LEGIDASympathisanten anzugreifen. Frage 5: Wie viele Strafverfahren wurden gegen Gegendemonstranten in der Phase gemaß Vjfage 4 eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Tatvorwurf, bekannter oder unbekannter Täter, Tatort, Tatzeit, Stand des Ermittlungsverfahrens) Es w^d äff die Anlage verwiesen. : ffeurlälicMit lic|ien Grüßen Markus Ulbigl Anlage Seite 2 von 2 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/1676 Delikt* Verstoß Versammlungsgesetz Verstoß Versammlungsgesetz gefährliche Körperverletzung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Nötigung Tatort Georgiring Willy-Brandt-Platz Willy-Brandt-Platz Richard-WagnerStraße /Goethestraße Willy-Brandt-Platz Willy-Brandt-Platz Willy-Brandt-Platz Tatzeit 19:20 Uhr 19:30 Uhr 19:50 Uhr 19:21 Uhr 19:34 Uhr 19:34 Uhr 19:05 Uhr Tatverdächtige/r bekannüunbekannt bekannt bekannt bekannt bekannt unbekannt unbekannt unbekannt Protest gegen LEGIDÄ* keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse ja Ja keine Erkenntnisse Verfahrensstand Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO polizeiliche Ermittlungen dauern an polizeiliche Ermittlungen dauern an polizeiliche Ermittlungen dauern an Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO polizeiliche Ermittlungen dauern an S^; i^aSSSSS"6 Taten durch Ge9ner oder sym-thisanten von LEG1^ Hansen wurden. Als Rec.e^e.nterien 2015-06-09T12:29:52+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes