STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16763 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortschaft Langebrück 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Frage 1: Wie oft kam es in der Ortschaft Dresden-Langebrück und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit , Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in der Ortschaft Dresden- Langebrück und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortschaft gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In der angefragten Ortschaft wurden keine Straftaten im Sinne der Fragestellungen festgestellt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1 053/75/3838 Dresden, 18. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Frage 3: STAATSMINBTERIUM DES lNNERN Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in der Ortschaft Dresden-Langebrück im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrl'a'ssiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfris— ten keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB (J' l— \| Freiheitsberaubung gern. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-03-18T11:57:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes