STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16766 Thema: Tötungsdelikte Deutscher und Ausländer in Sachsen in den Jahren 2017 und 2018, Nachfrage zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 16328 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 16328 führt die Staatsregierung u. a. aus: ‚[...] Von der Darstellung im Sinne der Fragestellung, die Staatsangehörigkeit zur Begehungsweise vorsätzlich und fahrlässig sowie Versuch und Vollendung zuzuordnen, wird abgesehen. [...] Im vorliegenden Fall stehen einer Beantwortung im Sinne der Fragestellung überwiegende Belange des Datenschutzes im Sinne des § 3 Sächsisches Datenschutzgesetz entgegen. Mit der Frage werden Auskünfte zu personenbezogenen Daten begehrt. [...]‘. Diese Auffassung kann der Fragesteller nicht nachvollziehen, sie steht auch im Widerspruch zur bisherigen Fragenbeantwortung durch die Staatsregierung. In der Antwort der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/9756 findet sich eine solche Zuordnung bspw., vormals ist diese Zuordnung auch in weiteren Kleinen Anfragen vorgenommen worden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welchen der von Deutschen und Ausländern begangenen Taten Iaut der Antwort der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 16328, handelt es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Taten, um Versuche und bei welchen um Vollendungen? (Bitte um nachträgliche Aufschlüsselung derjeweiligen Zuordnung von Nationalität des Tatverdächtigen und fahrlässige, vorsätzliche, versuchte oderlund vollendete Tat) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/75/4141 Dresden, 18. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8.13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Sofern eine Antwort auf die (Nach-)Frage nach Ziffer 1. vewveigert wird: Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung ihre Auffassung hinsichtlich der Beantwortung o. 9. Frage geändert und worauf stützt die Staatsregierung die Rechtmäßigkeit der „weiten“ Fragebeantwortung in der Vergangenheit? Mit anderen Worten ausgedrückt, warum sah sie bisher keinen Verstoß gegen den Datenschutz Normen, nun aber schon? Frage 3: Sofern eine Antwort auf die (Nach-)Frage nach Ziffer 1. vewveigert wird: lst die Staatsregierung zumindest bereit, die Frage dahingehend zu beantworten, dass nicht die (genaue) Nationalität zugeordnet wird, sondern lediglich eine Zuordnung „deutsch“ und „ausländisch“ erfolgt? Wenn ja, wie lautet die Antwort? Wenn nein, warum nicht? (Soweit vorliegend, doppelte Staatsbürgerschaften bitte separat kenntlich machen) Frage 4: In der Antwort auf Frage 5. der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 16328 führt die Staatsregierung u. a. aus: „[...] Von der Gesamtzahl der festgestellten Tötungsdelikte wurden je ein Fall dem Phänomenbereich PMK -rechts-‚ der PMK -religiöse Ideologie - sowie der PMK —ausländische ldeologie- zugeordnet. In einem weiteren Fall ist ein Phänomenbereich nicht zuzuordnen. Diese vier Fälle wurden im Jahr 2018 verübt. [...]“. Bei welchen dieser Taten handelt es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Taten, um Versuche und bei welchen um Vollendungen und welche Nationalität hatten die Täter und Opfer dabei jeweils? (Bitte um nachträgliche Aufschlüsselung der jeweiligen Zuordnung von Nationalität des Tatverdächtigen IOpfers und fahrlässige, vorsätzliche, versuchte oder/und vollendete Tat) Frage 5: Sofern eine Antwort auf die (Nach-)Frage nach Ziffer 4. veniveigert wird: Ist die Staatsregierung zumindest bereit, die Frage dahingehend zu beantworten, dass nicht die (genaue) Nationalität zugeordnet wird, sondern lediglich eine Zuordnung ,,deutsch“ und „ausländisch“ erfolgt? Wenn ja, wie lautet die Antwort? Wenn nein, warum nicht? (Soweit vorliegend, doppelte Staatsbürgerschaften bitte separat kenntlich machen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Es wird auf die letzten vier Absätze der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16328 verwiesen. Um das lnformationsinteresse des Abgeordneten zufriedenzustellen, kann unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung in nichtöffentlicher Ausschusssitzung weitergehende Antwort im Sinne der Fragen 1 bis 4 erteilt werden. Mi undlichen Grüßen J