STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES lNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90ID|E GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16769 Thema: Sicherstellung eines Laptops in der Hochschule für bildende Künste Dresden am Rande des Demonstrationsgeschehens am 13. Februar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Über Twitter verbreitete sich am Abend des 13. Februars 2019 die Nachricht, dass sich die Polizei in die Hochschule für bildende Künste Dresden begeben und einen Laptop sichergestellt habe. Hintergrund der Maßnahme soll eine (künstlerische) Aktion gewesen sein, bei der - vermutlich von der Hochschule aus — ein Gebäude mit einem auf dem Kopf stehenden Adler angeleuchtet wurde.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Welche konkreten polizeilichen Maßnahmen hat die Polizei im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt auf welcher rechtlichen Grundlage und Gefahrenprognose gegen wie viele Personen durchgeführt? Frage 3: Welche Sachen wurden im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt wann sichergestellt und ggf. wieder herausgegeben. Frage 4: Inwieweit wurde im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt ein (Vor-)Ermittlungsverfahren wegen welches Straftatbestandes aufgrund welches Lebenssachverhalts eingeleitet und ggf. mit welchem Ergebnis abgeschlossen? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1 0513/75/42 Dresden, 18. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Frage 5: lnwieweit wurde bei den getroffenen polizeilichen Maßnahmen die Kunstfreiheit in Rechnung gestellt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Im Rahmen des Einsatzes rund um das Versammlungsgeschehen am 13. Februar 2019 auf dem Dresdner Neumarkt wurde durch Polizeibedienstete die Projektion eines auf dem Kopf stehenden Bundesadlers sowie der Schriftzug ,,Ad|er stürz ab“ an der Fassade der Frauenkirche festgestellt, was den Anfangsverdacht einer Straftat wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole begründete. Die Projektion hatte ihren Ursprung in den Räumlichkeiten der Hochschule für Bildende Künste. Eine der vor Ort anwesenden Personen gab sich als Urheber der Projektion zu erkennen. Polizeivollzugsbeamte (PVB) sind auf Grundlage der Strafprozessordnung verpflichtet, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen , um die Verdunklung der Sache zu verhüten. Nach dem Legaiitätsprinzip sind PVB, die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen . Eine Bewertung, ob eine Handlung unter Artikel 21 Verfassung des Freistaates Sachsen fällt, obliegt im Zuge der weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurden die Personalien des Urhebers der Projektion sowie von zwei weiteren anwesenden Personen aufgenommen. Darüber hinaus erfolgte die Sicherstellung eines Laptops mit dem dazugehörenden Ladekabel zur Beweissicherung . Die Gegenstände wurden bisher nicht herausgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, so dass zu weiteren Einzelheiten abschließende Antworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sind und die Angaben aufgrund der laufenden Bearbeitung Änderungen unterliegen können. (MUfr undliche Grüßen rof.Dr.RolandWöller Seite 2 von 2 ‘ Freistaat; SACHSEN 2019-03-18T11:52:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes