STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIU M DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von- Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6116770 Thema: Strafvollzug im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf sämtliche Justizvollzugsanstatten in Sachsen und auf den Stichtag 31.12.2018, soweit nichts anderes aufgeführt ist." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Hafträume stehen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten bei welcher Kapazität zur Verfügung? Frage 2: Wie viele der zur Verfügung stehenden Hafträume sind als Einzel', Doppel- oder Mehrfachzellen konzipiert (bitte aufschlüsseln nach JVA)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/18/36-KLR Dresden, fio'itzots U TOB MIT re wwwJoB-MtÎ-t.DE Hausanschr¡ft: Sächsischss Staat¡ministerium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost úber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsvorblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6,7 , 8, '11 Pârken und behinderteng €rechter zugang über Einfahrt Hospitalstrâße 7 Hinweise zum Datenschutz erlìalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. " Zugâng for êlêktronisch sign¡erte sowiê fûr verschl0sselts el€ktronische Dokuments nur per EGVP, bsBPo odêr Ds-Mail; nåhêrê lnformâlionen zur elektronischsn Kommun¡kation mit såchsischon Just¡zbêhörden unter ww.iust¡z.sachs€n.de/E- Kommunikation. o Seite 'l von 11 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENf ln den nachfolgenden Tabellen sind die Anzahl der Hafträume sowie die Aufgliederung nach Belegungsfähigkeit als Einzel-, Doppel- und Dreierhafträume nach Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafuollzugsanstalt dargestellt. Die 40 Einzelrâume ftir Sicherungsverwahrte (SV) sind in der Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt Bautzen enthalten, diese stehen jedoch nicht für eine Belegung mit Strafgefangenen zur Verfi.igung . Die Belegungsfähigkeiten werden getrennt fur den geschlossenen und den offenen Vollzug ausgewiesen. ustizvollzugsanstallJ **HPl = Haftplätze Belegungsfähigkeit im Geschlossenen Vollzug Summe HPI Dreierhaftraum Räume I ner Einzelhaftraum Räume I HPl.. Doppelhaftraum Raume I Het JVA/JSA* 6 18 412332 31 62Bautzen (inkl. SV) 332 25912244 244 6Chemnitz 24 35 105 769640 640 12Dresden 209100 13 3970 70 50Görlitz 99 39777 154 33144 144Leipzig mit KH*** 283227 28 56Regis-Breitingen 227 2 6 256236 7 14Torgau 236 16 7 21 390353 353 8Waldheim 361158203 203 79Zeithain 21 13615 30 785 85Zwickau 309 3.4692.534 313 626 103Summen 2.534 Belegungsfähigkeit im Offenen Vollzug Dreierhaftraum naume I HPI Summe HPI Einzelhaftraum Räume I HPI Doppelhaftraum naume I Het JVA/JSA 4221 42Bautzen 8072 4 8Chemnitz 72 3618 36Dresden Görlitz 26 3 I 4914 14 13Leipzig mit KH 3030 30Regis-Breitingen 242 420 20Torgau 186 6 12Waldheim 6 3417 34Zeithain 4 7 21 261 1 2Zwickau 33983 166 l0 30Summen 143 143 Seite 2 von 11 STAATSMINìSTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENI Frage 3: Wie groß sind die Flächen der Einzel-, Doppel- oder Mehrfachzellen durchschnitt' lich (bitte aufschlüsseln nach JVA)? Die durchschnittlichen Haftraumgrundflächen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt . = Einzelhaftraum, **DHR = , ***3er-HR = D **** ohne 12,03 m2 Frage 4: Wie groß sind die Flächen der kleinsten und größten Einzel-, Doppel- oder Mehr' fachzellen (bitte aufschlüsseln nach JVA)? ln den nachfolgenden Tabellen sind getrennt nach geschlossenem und offenem Vollzug jeweils die kleinsten und größten Hafträume aufgelistet' SV Offener Vollzug EHR loHn l3er-nn JVA/JSA DHR** | 3er-HR*** Geschlossener Vollzug EHR* 13,00m,17,81m2 26,51m210,40¡"****Bautzen 11,ô9m2 19,25m211,74m" 29,50m2Chemnitz 15,05m'z20,97m2I I ,01m" 15,98m2Dresden 22,32m28,61m' 13,80m'zGörlitz 18,95m2 20,69m'z20,89m' 12,19m411,44m2 12,88m2Leipzig mit KH 10,63m211,01m2 19,51m"Regis-Breitingen 13,07m218,35m2 29,64m2 10,07m28,66m',Torgau 8,82m" 14,91m217,15m2 r8,69m'zWaldheim 9,89m2 15,00m224,80m2Zeithain 11,82m2 25,00m'12,00m2 16,00m27,80m' 9,00m, 19,14m2Zwickau Seite 3 von 11 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Haftraumqrößen lMinimum - Maximum) JVA/JSA Geschlossener Vollzug EHR min. max. DHR min. max. 3er-HR min. I max. 32,00m,11,80m' 30,70m" 19,60m'9,30m' 27,29m2Bautzen (inkl. SV) 29,50m' 29,50m210,10m2 17,70m2Chemnitz 15,1Om'? 22,00m21 1,00m2 21,90m211,00m'? 12,70m2Dresden 15,00m'z 35,78m212,37m2 10,00m' 18,03m27,04m2Görlitz 21,97m213,11m2 19,76m"8,90m' 13,98m', 12,66m2Leipzig mit KH 19,51m'z11,01m2 11,01m2 19,51m2Regis-Breitingen 30,74m216,84m', 19,85m' 28,53m'7,68m' 10,81m2Torgau 18,40m' 18,90m"17,10m2 22,80m26,90m2 10,90m,Waldheim 16,40m'? 33,20m216,40m2 11,70m2Zeithain 17,00m2 22,00m27,80m2 9,00m2 9,00m,Zwickau 7,80m2 JVA/JSA Offener Vollzug EHR min. max. DHR min. I ger-HR I max. I m¡n. I mat. 13,00m" 13,00m,Bautzen 19,40m211,10m2 22,50m2 19,1Om',Chemnitz 17,10m213,00m2Dresden Görlitz 26,08m'14,69m2 21 ,79m2 18,00m"9,82m2 14,56m2Leipzig mit KH 10,63m' 10,63m2Regis-Breitingen 10,07m2 13,07m2 13,07m2Torgau 10,07m2 7,90m' 9,50m2 11,70m' 19,00m2Waldheim 15,00m215,00m2Zeithain 25,00m216,00m2 25,00m'z12,Q0m' 12,Q0m" 16,00m"Zwickau 19,40m211,10m2 22,50m2 19,10m'Chemnitz Vorbemerkuno zu den Antworten auf die Fraqen 5 bis 7: Bei der Beantwortung der Fragen 5 bis 7 wurden alle Gefangenen, die eine Freiheitsoder Jugendstrafe verbüßen bzw. sich in Untersuchungshaft und sonstiger Freiheitsentziehung befanden, sowie die in der Justizvollzugsanstalt Bautzen untergebrachten Sicherungsverwahrten berücksichtigt. Seite 4 von 11 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT Frage 5: Strafgefangene welcher Nationalitåten sind inhaftiert? (bitte nach JVA, Anzahl und Nationalität [absolut und in %l aufschlüsseln) Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren insgesamt 3.289 Personen inhaftiert. Die Aufschlüsselung nach Justizvollzugsanstalten und Nationalitäten ist in der beigefügten Tabelle (siehe Anlage l) dargestellt. Frage 6: Mit wie vielen Strafgefangenen sind die Hafträume tatsächlich belegt? (bitte getrennt nach JVA, Einzel-, Doppel- oder Mehrfachzellen und Nationalität der Strafgefangenen aufschlüsseln) Die haftraumbezogene Unterbringung der Gefangenen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt zum Stichtag 31. Dezember 2018 - differenziert nach Einzelhafträumen (Anlage 2), Doppelhafträumen (Anlage 3) und Mehrfachhafträumen (Anlage 4) und Nationalität ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die zum vorgenannten Stichtag vorübergehend in den Zu- und Abgangsbereichen der jeweiligen Justizvollzugsanstalten, im Krankenhaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig sowie im Vollzug in freien Formen befindlichen Gefangenen (insgesamt 79) wurden dabei nicht berücksichtigt. Frage 7: Wie viele Zellen sind mit 2 oder mehr Strafgefangenen deutscher Staatsangehörigkeit belegt und wie viele Zellen sind mit 2 oder mehr Strafgefangenen nichtdeutscher Staatsangehörig keit belegt (bitte aufschlüsseln nach JVA)? Die Anzahl der Hafträume in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt , die zum Stichtag 31. Dezember 2018 mit zwei oder mehr Gefangenen deutscher Staatsangehörigkeit balt. zwei oder mehr Gefangenen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit belegt waren, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Seite 5 von 1l STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENI Anzahlder Hafträume, die mit zwei oder mehr Gefangenen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit belegt waren Anzahl der Hafträume, die mit zwei oder mehr Gefangenen deutscher Staatsangehörigkeit belegt waren JVA/JSA 6Bautzen 11 532Chemnitz 4145Dresden 3016Görlitz 4657Leipziq mit KH I17Reqis-Breitinqen 14Toroau 2Waldheim 10 5Zeithain 56 l319Zwickau Frage 8: Wie viete Personen, gegen die Untersuchungshaft angeordnet wurde, sind in den JVA untergebracht (bitte aufschlüsseln nach JVA)? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 befanden sich 636 Personen in Untersuchungshaft, die in folgenden Justizvollzugsanstalten untergebracht waren: Anzahl der Untersuch u ngsgefangenenJVA/JSA 2Bautzen 33Chemnitz 208Dresden 78Görlitz 204Leipziq mit KH 48Reois-Breitinqen 2Torqau 6Waldheim 0Zeithain 55Zwickau 636Summe Frage 9: Wie hoch ist der Anteil der in Untersuchungshaft befindlichen Personen ¡m Verhältnis zu den anderen Strafgefangenen (bitte aufschlüsseln nach JVA)? Der Anteil der Untersuchungsgefangenen pro Justizvollzugsanstalt zum Stichtag 31. Dezember 2018 ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: Seite 6 von 11 STAATSMINISTERIUIV DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT Belegung insgesamt Anteil der Untersuchungsgefangenen im Verhältnis zur Gesamtbelegung in Prozent JVA/JSA 365 0Bautzen 218 15,10/oChemnitz 745 27,9%Dresden 42,60/oGörlitz 183 46,4o/o440Leipziq mit KH 16,7o/o288Resis-Breitinqen 205 1,0%Torqau 355 1,70/oWaldheim 372 0,0%Zeithain 118 46,60/oZwickau 19,30/o3.289Summe Frage l0: Wie viele Strafgefangene, die sich in Untersuchungshaft oder erstmals ¡n Strafhaft befinden, verbl¡ßten am 01.10.2018 lhre Strafe in der JVA Waldheim (bitte aufschlüsseln nach Untersuchungshäft|¡ngen und erstmals eins¡tzenden Strafge' fangenen)? Zum Stichtag 1. Oktobet 2018 waren in der Justizvollzugsanstalt Waldheim fünf Untersuchungsgefangene und 59 Strafgefangene, die erstmals inhaftiert waren, untergebracht . Frage 1l : Wie viele Mitarbeiter sind in den Justizvollzugsansta¡ten tätig (bitte aufschlüsseln nach JVA, Qualifikation und Tätigkeit)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügten Übersichten in den Anlagen 5 bis 14 verwiesen. Aus diesen ergibt sich der Personalbestand (nach Köpfen) aller Justizvollzugsanstalten bzw. der Jugendstrafvollzugsanstalt zum Stichtag 31. Dezember 2018 aufgeschlüsselt nach Tätigkeit und Qualifikation. Um einen Konflikt mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung zu vermeiden, wurden für bestimmte Tätigkeitsbereiche hinsichtlich der Angabe der Qualifikation Datenfelder gebildet, um die Anonymisierung zu gewährleisten. Die diesbezüiglichen Angaben sind der gesonderten Übersicht (siehe Anlage 15) zu entnehmen. Seite 7 von 1l STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Frage 12:. Wie viele Mitarbeiter sind den einzelnen Stationen bzw. Häusern der Justizvollzugsanstalten pro Schicht im Jahr 2018 (Zeitraum Januar - Dezember 20f8) durchschnittlich tatsächlich zugetellt (bitte aufschlüsseln nach JVA, Stationen und Häusern)? Wie viele Mitarbeiter sind den einzelnen Stationen bzw. Häusern der Justizvoll' zugsanstalten pro Schicht im Jahr 2018 (Zeitraum Januar - Dezember 2018) durchschnittlich nach Plan zugeteilt (bitte aufschlüsseln nach JVA, Stationen und Häusern)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Übersichten in den Anlagen 16 bis 25 venruiesen . Eine Aufschlüsslung der Schichten nach Stationen und Häusern ist nicht möglich, weil insoweit keine einheitlichen Vorgaben bestehen. ln den Justizvollzugsanstalten Bautzen, Chemnitz, Zeithain und Waldheim sowie der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis -Breitingen erfotgt die Dienstplanung getrennt nach Häusern. ln den Justizvollzugs' anstalten Dresden, Torgau sowie Zwickau wird die Dienstplanung getrennt nach Abteilungen und in den Justizvollzugsanstalten Görlitz und Leipzig mit Krankenhaus nach Stationen vorgenommen. Die Übersichten wurden entsprechend der vorgenannten Aufschlüsselung erstel lt, Frage l3: Welche Aufschlusszeiten (getrennt nach Stationsaufschlusszeiten, Hofgang und Arbeitszeiten) wurden den Strafgefangenen im geschlossenen Vollzug im Zeitraum Januar - Dezember 2018 gewährt (bitte nach JVA, Häusern und Stationen aufschlüsseln)? Die geplanten Aufschlusszeiten - getrennt nach Stationsaufschlusszeiten, Aufenthalt im Freien (Hofgang) und Arbeitszeiten - der Justizvollzugsanstalten bzw. der Jugendstrafvollzugsanstalt sind in den beigefügten Übersichten in den Anlagen 26 bis 35 ersichtlich . Die Justizvollzugsanstalten sowie die Jugendstrafvollzugsanstalt berichten über die gewährten Aufschlusszeiten wie folgt: Seite I von 11 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENI In den Justizvollzugsanstalten Bautzen und Görlitz entsprechen die laut Tagesablaufplänen geplanten Aufschlusszeiten auch den tatsächlich stattgefundenen. ln der Justizvollzugsanstalt Chemnitz wurden im Gebäude 1 im Abfragezeitraum Bauarbeiten auf der Station 1 und im Erdgeschoss durchgeführt. Dabei konnte für wenige Tage der Aufschluss zwischen 14.45 Uhr und 15.30 Uhr nicht gewährt werden. Eine Dokumentation hiezu erfolgte nicht. ln der Justizvollzugsanstalt Dresden waren im Jahr 2018 in Einzelfällen temporäre Abweichungen von den Tagesablaufplänen, bedingt durch außerordentliche Vorkommnisse , Sicherheitsübungen oder durch kuzfristige medizinisch bedingte Ausführungen sowie gerichtliche Vorführungen, notwendig. Eine Dokumentation dieser Einzelfälle liegt nicht vor. lm Abfragezeitraum fand in der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus auf den Stationen 2 und 3 an insgesamt 13 Tagen eine Reduzierung der Aufschlusszeiten auf eine Stunde statt. An einem Tag im Jahr 2018 konnte auf der Station 4 aufgrund eines a u ßero rdentl ichen Vo rkom m n isses kei n Aufsch I uss d u rch gef ü hrt werden. Die Aufschlusszeiten der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen variieren abhängig davon, welche Schichtstärken in der Spätschicht vorhanden waren. Es existieren ein Tagesablaufplan unter Berücksichtigung der Soll-Schichtstärke sowie ein Sonder- Tagesablaufplan bei Unterschreitung dieser Soll-Schichtstärken. Diese zwei Modalitäten wurden jeweils dargestellt. Die Jugendstrafuollzugsanstalt Regis-Breitingen schätzt, dass im Jahr 2018 zu 80 Prozent der Sonder-Tagesablaufplan angewandt wurde. Eine genaue Erfassung der Einschrånkung der Aufschlusszeiten ist nicht möglich, da diese statistisch nicht erfasst werden. Es lässt sich auch nicht mehr eruieren, welche Stationen an welchen Tagen konkret betroffen waren, da diese Tage nirgendwo erfasst werden und in diesen Fällen die Zentralbediensteten die Verantwortung für die Tagesabläufe durch Einzelzuweisungen und Umverteilung des Personals wahrnehmen. Es führen aber beispielsweise nicht nur kuzfristige Krankmeldungen zur Unterschreitung der Soll-Schichtstärken, sondern auch außerordentliche Vorkommnisse, Vorführungen, Ausfahrten etc. Seite 9 von 11 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt lm Abfragezeitraum waren in der Justizvollzugsanstalt Torgau gemäß nachfolgender übersicht an sieben Tagen Abweichungen von den geplanten Aufschlusszeiten, insbesondere wegen Notazteinsätzen, unvorhersehbaren medizinisch bedingten Ausführungen und Absicherungen stationärer Krankenhausaufenthalte von Gefangenen, notwendig : Einschränku ng AufschlusszeitenDatum 18:00 bis 21:0031.01.2018 20:42bis21:0004.02.2018 17:25bis 17:5608.02.2018 16:04 bis 17:3906.03.2018 17:15 bis 21:0021.06.2018 17:00 bis 21:0023.06.2018 13:55 bis 14:1009.07.2018 Die Einschränkungen der geplanten Aufschlusszeiten im Abfragezeitraum in der Justizvollzugsanstalt Waldheim sind in der beigefügten Übersicht in der Anlage 36 ersichtlich. Hinsichtlich der Abweichungen von den geplanten Arbeitszeiten der Gefangenen wurden insgesamt 110 Tage im Abfragezeitraum registriert. ln der Justizvollzugsanstalt Zeithain war im Hafthaus AB während 33 Dienstschichten und im Hafthaus C während 27 Dienstschichten die Umsetzung der Aufschlusszeiten nur eingeschränkt entsprechend einem Ersatz-Tagesablaufplan möglich. Die reduzierte Aufschlusszeiten in der Justizvollzugsanstalt Zwickau sind in der Anlage 37 dargestellt. Frage 14: Welche Regelungen treffen die jeweiligen Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene (bitte getrennt nach JVA darstellen)? Die Regelungen in den jeweiligen Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe der Justizvollzugsanstalten/Jugendstrafuollzugsanstalt können der Anlage 38 entnommen werden. Seite 10 von 1 1 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt Frage 15: Wie wird sichergestetlt, dass Medikamente den Strafgefangenen durch Bedienstete des Medizinischen Dienstes, Statlonsbedienstete bzw. den sog. Zentralbed iensteten rechtzeiti g ausgegeben werden? ln den Dienstanweisungen der Justizvollzugsanstalten/Jugendstrafvollzugsanstalt sind Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass die Gefangenen die äztlich verordneten Medikamente rechtzeitig zur verordneten Einnahmezeit erhalten. Medikamente werden durch den Medizinischen Dienst, den Stationsdienst, bei Bedarf durch den Bediensteten der Arbeitsbetriebe oder während Vorführungen von Gefangenen durch die beaufsichtigenden Bediensteten, die zuvor Hinweise zur Ausgabe der Medikamente erhalten haben, zu den jeweiligen Einnahmezeiten ausgegeben. Die Vorbereitung der Medikamentenausgabe , das sogenannte ,,Setzen der Medikamente in Blistern" erfolgt durch den Medizinischen Dienst. Hierdurch ist gewährleistet, dass die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung an den jeweiligen Gefangenen gelangen. Schließlich trägt der Gefangene Medizin, die er wiederholt zu nicht planbaren Zeitpunkten einnehmen muss (2.8. Asthmaspray), bei sich und ist so in der Lage, diese jedezeit bei Bedarf anwenden zu können. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anl.agen 38 Ubersichten Seite 11 von l1 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Stichtag: 31. Dezember 2018 Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % Bautzen 365 1 Albanien 0,3% 3 Algerien 0,8% 1 Bangladesch 0,3% 4 Bulgarien 1,1% 266 Deutschland 72,9% 3 Georgien 0,8% 2 Indien 0,5% 2 Irak 0,5% 1 Iran 0,3% 1 Italien 0,3% 1 Kosovo 0,3% 4 Libyen 1,1% 3 Marokko 0,8% 1 Mazedonien 0,3% 1 Pakistan 0,3% 32 Polen 8,8% 1 Portugal 0,3% 5 Rumänien 1,4% 2 Russland 0,5% 2 Serbien 0,5% 1 Slowakei 0,3% 2 Somalia 0,5% 1 Syrien 0,3% 11 Tschechien 3,0% 6 Tunesien 1,6% 2 Türkei 0,5% 1 Usbekistan 0,3% 5 ungeklärt 1,4% Chemnitz 218 1 Brasilien 0,5% nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 1 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 194 Deutschland 89,0% 4 Polen 1,8% 1 Rumänien 0,5% 1 Russland 0,5% 2 Slowakei 0,9% 1 Somalia 0,5% 3 Syrien 1,4% 8 Tschechien 3,7% 1 Ungarn 0,5% 2 Vietnam 0,9% Dresden 745 3 Afghanistan 0,4% 1 Albanien 0,1% 7 Algerien 0,9% 1 Angola 0,1% 1 Bosnien-Herzegowina 0,1% 5 Bulgarien 0,7% 485 Deutschland 65,1% 2 Eritrea 0,3% 1 Frankreich 0,1% 24 Georgien 3,2% 1 Indien 0,1% 4 Irak 0,5% 1 Iran 0,1% 1 Kasachstan 0,1% 3 Kosovo 0,4% 1 Kroatien 0,1% 1 Kuba 0,1% 3 Lettland 0,4% 2 Libanon 0,3% 30 Libyen 4,0% 3 Litauen 0,4% 2 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 11 Marokko 1,5% 1 Mazedonien 0,1% 1 Mongolei 0,1% 1 Montenegro 0,1% 1 Nigeria 0,1% 1 Palästinensische Gebiete 0,1% 2 Pakistan 0,3% 21 Polen 2,8% 1 Portugal 0,1% 6 Rumänien 0,8% 13 Russland 1,7% 1 Serbien 0,1% 7 Slowakei 0,9% 3 Somalia 0,4% 12 Syrien 1,6% 27 Tschechien 3,6% 31 Tunesien 4,2% 8 Türkei 1,1% 3 Ukraine 0,4% 2 Ungarn 0,3% 3 Vietnam 0,4% 9 ungeklärt 1,2% Görlitz 183 1 Afghanistan 0,5% 1 Albanien 0,5% 1 Algerien 0,5% 1 Bulgarien 0,5% 76 Deutschland 41,5% 2 Georgien 1,1% 1 Ghana 0,5% 1 Italien 0,5% 6 Libyen 3,3% 3 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 6 Litauen 3,3% 1 Mongolei 0,5% 1 Mosambik 0,5% 57 Polen 31,1% 1 Russland 0,5% 3 Syrien 1,6% 7 Tschechien 3,8% 5 Tunesien 2,7% 3 Ukraine 1,6% 1 Vietnam 0,5% 8 ungeklärt 4,4% Leipzig mit Krankenhaus 440 3 Afghanistan 0,7% 2 Albanien 0,5% 10 Algerien 2,3% 1 Belarus 0,2% 1 Bulgarien 0,2% 266 Deutschland 60,5% 3 Eritrea 0,7% 15 Georgien 3,4% 2 Indien 0,5% 5 Irak 1,1% 2 Iran 0,5% 2 Kosovo 0,5% 2 Kroatien 0,5% 1 Lettland 0,2% 1 Libanon 0,2% 16 Libyen 3,6% 2 Litauen 0,5% 3 Marokko 0,7% 1 Mazedonien 0,2% 1 Moldawien 0,2% 4 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 1 Niederlande 0,2% 1 Nigeria 0,2% 2 Pakistan 0,5% 19 Polen 4,3% 3 Portugal 0,7% 12 Rumänien 2,7% 5 Russland 1,1% 1 Slowakei 0,2% 4 Somalia 0,9% 12 Syrien 2,7% 3 Tschechien 0,7% 18 Tunesien 4,1% 4 Türkei 0,9% 4 Ukraine 0,9% 1 Ungarn 0,2% 1 Vietnam 0,2% 6 ungeklärt 1,4% 4 staatenlos 0,9% Regis-Breitingen 288 14 Afghanistan 4,9% 2 Algerien 0,7% 178 Deutschland 61,8% 1 Eritrea 0,3% 1 Griechenland 0,3% 1 Guinea 0,3% 4 Irak 1,4% 1 Kosovo 0,3% 24 Libyen 8,3% 12 Marokko 4,2% 2 Pakistan 0,7% 3 Polen 1,0% 1 Rumänien 0,3% 5 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 1 Russland 0,3% 1 Slowakei 0,3% 4 Somalia 1,4% 10 Syrien 3,5% 2 Tschechien 0,7% 17 Tunesien 5,9% 1 Ungarn 0,3% 5 ungeklärt 1,7% 3 staatenlos 1,0% Torgau 205 2 Algerien 1,0% 179 Deutschland 87,3% 2 Georgien 1,0% 1 Irak 0,5% 1 Libyen 0,5% 6 Marokko 2,9% 1 Mazedonien 0,5% 1 Peru 0,5% 2 Portugal 1,0% 1 Rumänien 0,5% 1 Somalia 0,5% 6 Tunesien 2,9% 1 Vietnam 0,5% 1 ungeklärt 0,5% Waldheim 355 2 Afghanistan 0,6% 1 Albanien 0,3% 1 Algerien 0,3% 1 Bulgarien 0,3% 258 Deutschland 72,7% 3 Georgien 0,8% 5 Irak 1,4% 1 Iran 0,3% 6 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 2 Italien 0,6% 1 Kap Verde 0,3% 3 Kosovo 0,8% 1 Kroatien 0,3% 1 Kuba 0,3% 1 Libanon 0,3% 8 Libyen 2,3% 1 Litauen 0,3% 9 Marokko 2,5% 1 Mongolei 0,3% 1 Montenegro 0,3% 4 Pakistan 1,1% 7 Polen 2,0% 3 Rumänien 0,8% 4 Serbien 1,1% 1 Somalia 0,3% 6 Syrien 1,7% 5 Tschechien 1,4% 10 Tunesien 2,8% 5 Türkei 1,4% 2 Ukraine 0,6% 4 Vietnam 1,1% 3 ungeklärt 0,8% Zeithain 372 1 Afghanistan 0,3% 1 Algerien 0,3% 310 Deutschland 83,3% 8 Georgien 2,2% 1 Griechenland 0,3% 1 Indien 0,3% 1 Irak 0,3% 2 Iran 0,5% 7 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 2 Libanon 0,5% 4 Libyen 1,1% 3 Litauen 0,8% 7 Marokko 1,9% 1 Mazedonien 0,3% 1 Polen 0,3% 4 Rumänien 1,1% 1 Russland 0,3% 1 Syrien 0,3% 2 Tschechien 0,5% 12 Tunesien 3,2% 1 Türkei 0,3% 1 Ukraine 0,3% 2 Vietnam 0,5% 5 ungeklärt 1,3% Zwickau 118 2 Afghanistan 1,7% 1 Albanien 0,8% 1 Algerien 0,8% 1 Belgien 0,8% 76 Deutschland 64,4% 3 Georgien 2,5% 1 Irak 0,8% 1 Italien 0,8% 4 Libyen 3,4% 1 Litauen 0,8% 2 Marokko 1,7% 4 Polen 3,4% 3 Rumänien 2,5% 3 Russland 2,5% 1 Slowakei 0,8% 5 Syrien 4,2% 8 von 9 Anlage 1 (zu Frage 5, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anteil im Verhältnis zur Gesamtbelegung in % nach Nationalität Anzahl der Gefangenen insgesamt JVA/JSA 3 Tschechien 2,5% 4 Tunesien 3,4% 1 Türkei 0,8% 1 ungeklärt 0,8% 9 von 9 Anlage 2 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Stichtag: 31. Dezember 2018 Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Bautzen 294 1 Albanien 2 2 Deutschland 3 Algerien 1 Bangladesch 4 Bulgarien 217 Deutschland 2 Georgien 2 Indien 1 Irak 2 Iran 1 Italien 3 Libyen 1 Marokko 1 Mazedonien 23 Polen 1 Portugal 3 Rumänien 2 Russland 2 Serbien 1 Slowakei 2 Somalia 1 Syrien 10 Tschechien 4 Tunesien 1 Türkei 1 Usbekistan 4 ungeklärt JVA/JSA Gefangene insgesamt Belegung mit 2 Personen Belegung mit 1 Person Einzelhafträume Gefangene insgesamt nach Nationalität nach Nationalität 1 von 7 Anlage 2 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland JVA/JSA Gefangene insgesamt Belegung mit 2 Personen Belegung mit 1 Person Einzelhafträume Gefangene insgesamt nach Nationalität nach Nationalität Chemnitz 136 1 Brasilien 82 68 Deutschland 126 Deutschland 4 Polen 1 Russland 1 Rumänien 1 Slowakei 2 Somalia 3 Syrien 5 Tschechien 3 Tschechien 2 Vietnam 1 Ungarn Dresden 486 1 Afghanistan 152 1 Algerien 1 Albanien 2 Bulgarien 5 Algerien 68 Deutschland 1 Angola 2 Eritrea 1 Bosnien-Herzegowina 16 Georgien 2 Bulgarien 1 Indien 345 Deutschland 1 Kosovo 8 Georgien 1 Lettland 3 Irak 12 Libyen 1 Iran 1 Litauen 2 Kosovo 4 Marokko 1 Kroatien 1 Mongolei 1 Kuba 1 Pakistan 2 Lettland 7 Polen 1 Libanon 1 Rumänien 17 Libyen 2 Russisch 1 Litauen 4 Slowakei 6 Marokko 1 Somalia 1 Montenegro 5 Syrien 1 Nigeria 9 Tschechien 1 Pakistan 10 tunesisch 2 von 7 Anlage 2 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland JVA/JSA Gefangene insgesamt Belegung mit 2 Personen Belegung mit 1 Person Einzelhafträume Gefangene insgesamt nach Nationalität nach Nationalität 14 Polen 1 Türkei 1 Portugal 1 ungeklärt 4 Rumänien 9 Russland 1 Serbien 2 Slowakei 1 Somalia 4 Syrien 12 Tschechien 17 Tunesien 6 Türkei 2 Ukraine 1 Ungarn 3 Vietnam 7 ungeklärt Görlitz 65 35 Deutschland 1 Ghana 1 Italien 1 Libyen 1 Litauen 1 Mosambik 16 Polen 4 Tschechien 4 Tunesien 1 Ukraine Leipzig mit 113 2 Afghanistan 32 1 Algerien Krankenhaus 2 Algerien 17 Deutschland 79 Deutschland 1 Georgien 3 von 7 Anlage 2 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland JVA/JSA Gefangene insgesamt Belegung mit 2 Personen Belegung mit 1 Person Einzelhafträume Gefangene insgesamt nach Nationalität nach Nationalität 2 Eritrea 1 Irak 1 Irak 1 Iran 1 Iran 1 Kosovo 2 Kroatien 2 Libyen 2 Libyen 1 Mazedonien 1 Moldawien 2 Portugal 1 Nigeria 2 Rumänien 1 Pakistan 1 Russland 2 Polen 1 Tunesien 1 Portugal 1 Ungarn 3 Rumänien 1 Somalia 1 Syrien 3 Tunesien 4 Türkei 2 ungeklärt 2 staatenlos Regis-Breitingen 200 10 Afghanistan 22 15 Deutschland 1 Algerien 1 Marokko 129 Deutschland 2 Somalia 1 Griechenland 3 Syrien 4 Irak 1 ungeklärt 1 Kosovo 18 Libyen 6 Marokko 2 Pakistan 2 Polen 1 Rumänien 4 von 7 Anlage 2 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland JVA/JSA Gefangene insgesamt Belegung mit 2 Personen Belegung mit 1 Person Einzelhafträume Gefangene insgesamt nach Nationalität nach Nationalität 1 Somalia 3 staatenlos 5 Syrien 1 Tschechien 12 Tunesien 1 Ungarn 2 ungeklärt Torgau 193 2 Algerien 170 Deutschland 1 Irak 1 Libyen 6 Marokko 1 Peru 2 Portugal 1 Rumänien 1 Somalia 6 Tunesien 1 Vietnam 1 ungeklärt Waldheim 317 2 Afghanistan 10 9 Deutschland 1 Albanien 1 Libyen 1 Algerien 1 Bulgarien 232 Deutschland 5 Irak 1 Iran 2 Italien 1 Kap Verde 5 von 7 Anlage 2 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland JVA/JSA Gefangene insgesamt Belegung mit 2 Personen Belegung mit 1 Person Einzelhafträume Gefangene insgesamt nach Nationalität nach Nationalität 3 Kosovo 1 Kroatien 1 Kuba 1 Libanon 7 Libyen 1 Litauen 7 Marokko 1 Montenegro 4 Pakistan 7 Polen 3 Rumänien 4 Serbien 1 Somalia 3 Syrien 5 Tschechien 8 Tunesien 5 Türkei 2 Ukraine 4 Vietnam 3 ungeklärt Zeithain 197 1 Afghanistan 8 8 Deutschland 1 Algerien 155 Deutschland 4 Georgien 1 Irak 2 Iran 1 Libanon 4 Libyen 6 von 7 Anlage 2 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland JVA/JSA Gefangene insgesamt Belegung mit 2 Personen Belegung mit 1 Person Einzelhafträume Gefangene insgesamt nach Nationalität nach Nationalität 2 Litauen 4 Marokko 1 Mazedonien 1 Polen 4 Rumänien 1 Russland 1 Syrien 2 Tschechien 5 Tunesien 1 Türkei 1 Ukraine 2 Vietnam 3 ungeklärt Zwickau 34 25 Deutschland 44 1 Algerien 1 Libyen 1 Belgien 2 Polen 27 Deutschland 1 Russland 3 Georgien 1 Slowakei 1 Irak 2 Tschechien 2 Libyen 1 Tunesien 2 Rumänien 1 Türkei 4 Syrien 1 Tschechien 2 Tunesien Summe 2.035 352 7 von 7 Anlage 3 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Stichtag: 31. Dezember 2018 Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Bautzen 24 21 Deutschland 32 20 Deutschland 3 1 Tschechien 1 Pakistan 1 Georgien 2 Rumänien 1 Polen 1 Kosovo 1 Tunesien 1 Libyen 1 Marokko 5 Polen 1 Tunesien 1 Türkei 1 ungeklärt Dresden 14 11 Deutschland 26 22 Deutschland 1 Somalia 1 Irak 1 Tschechien 1 Ukraine 1 Türkeit 1 Ungarn 1 ungeklärt Görlitz 8 5 Deutschland 64 27 Deutschland 15 1 Afghanistan 1 Polen 2 Georgien 1 Albanien 1 Tschechien 5 Libyen 1 Algerien 1 Tunesien 4 Litauen 6 Deutschland 17 Polen 1 Litauen 2 Syrien 3 Polen 2 Tschechien 1 Russland 1 Ukraine 1 Syrien 4 ungeklärt Leipzig mit 20 1 Algerien 130 2 Albanien Krankenhaus 14 Deutschland 5 Algerien 2 Litauen 1 Belarus 1 Marokko 72 Deutschland 1 Polen 6 Georgien Belegung mit 3 Personen Gefangene insgesamt nach Nationalität Doppelhafträume JVA/JSA Belegung mit 1 Person Belegung mit 2 Personen Gefangene insgesamt nach Nationalität Gefangene insgesamt nach Nationalität 1 von 3 Anlage 3 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Belegung mit 3 Personen Gefangene insgesamt nach Nationalität Doppelhafträume JVA/JSA Belegung mit 1 Person Belegung mit 2 Personen Gefangene insgesamt nach Nationalität Gefangene insgesamt nach Nationalität 1 Syrien 2 Indien 1 Irak 1 Lettland 1 Libanon 4 Libyen 1 Niederlande 1 Pakistan 7 Polen 1 Rumänien 2 Russland 1 Slowakei 3 Somalia 5 Syrien 2 Tschechien 6 Tunesien 2 Ukraine 3 ungeklärt 1 staatenlos Regis-Breitingen 4 3 Deutschland 42 2 Afghanistan 1 Tunesien 1 Algerien 24 Deutschland 1 Guinea 3 Libyen 2 Marokko 1 Polen 1 Somalia 1 Syrien 1 Tschechien 3 Tunesien 2 ungeklärt 2 von 3 Anlage 3 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Belegung mit 3 Personen Gefangene insgesamt nach Nationalität Doppelhafträume JVA/JSA Belegung mit 1 Person Belegung mit 2 Personen Gefangene insgesamt nach Nationalität Gefangene insgesamt nach Nationalität Torgau 1 1 Mazedonien 4 4 Deutschland Waldheim 4 4 Deutschland 12 10 Deutschland 2 Syrien Zeithain 24 20 Deutschland 82 74 Deutschland 60 52 Deutschland 3 Tunesien 1 Griechenland 4 Georgien 1 ungeklärt 3 Marokko 1 Indien 4 Tunesien 1 Libanon 1 Litauen 1 ungeklärt Zwickau 9 5 Deutschland 16 1 Albanien 1 Italien 8 Deutschland 2 Polen 1 Libyen 1 Rumänien 2 Marokko 2 Russland 1 Syrien 1 Tunesien Summe 108 408 78 3 von 3 Anlage 4 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Stichtag: 31. Dezember 2018 Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Bautzen 2 1 Deutschland 4 4 Deutschland 3 3 Polen 1 Marokko Dresden 22 1 Algerien 39 2 Afghanistan 1 Bulgarien 24 Deutschland 11 Deutschland 1 Libanon 1 Frankreich 1 Mazedonien 1 Libyen 1 Palästinensische Gebiete 1 Marokko 1 Slowakei 1 Rumänien 1 Syrien 2 Russland 5 Tschechien 1 Syrien 2 Tunesien 2 Tunesien 1 ungeklärt Görlitz 6 1 Mongolei 24 1 Bulgarien 3 Polen 3 Deutschland 1 Ukraine 17 Polen 1 ungeklärt 3 ungeklärt Leipzig mit 1 1 Deutschland 22 13 Deutschland 73 1 Algerien Krankenhaus 1 Irak 1 Bulgarien 1 Libyen 38 Deutschland 4 Polen 7 Georgien 1 Tschechien 1 Irak 1 Tunesien 1 Kosovo 1 ungeklärt 5 Libyen 5 Polen 5 Rumänien 2 Syrien 7 Tunesien Torgau 4 2 Deutschland 3 3 Deutschland 2 Georgien nach Nationalität JVA/JSA Mehrfachhafträume Belegung mit 1 Person Belegung mit 2 Personen Belegung mit 3 Personen und mehr Gefangene insgesamt nach Nationalität Gefangene insgesamt nach Nationalität Gefangen e 1 von 2 Anlage 4 (zu Frage 6, Drs.-Nr. 6/16770) Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland Anzahl Herkunftsland nach Nationalität JVA/JSA Mehrfachhafträume Belegung mit 1 Person Belegung mit 2 Personen Belegung mit 3 Personen und mehr Gefangene insgesamt nach Nationalität Gefangene insgesamt nach Nationalität Gefangen e Waldheim 1 1 Tunesien 2 2 Deutschland 9 2 Deutschland 3 Georgien 2 Marokko 1 Mongolei 1 Tunesien Zwickau 4 4 Deutschland 4 1 Afghanistan 6 1 Afghanistan 3 Deutschland 3 Deutschland 1 Litauen 1 ungeklärt Summe 12 63 154 2 von 2 Anlage 5 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Bautzen Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 3 1 x Diplom-Staatswissenschaftler, 2 x Jurist Ärzte 1 s. Anlage 15 Psychologen 8 2 x Master of Science in Psychologie, 6 x Diplom-Psychologe Dolmetscher 1 siehe Anlage 15 gehobener Dienst 6 - davon Verwaltungsdienst 4 1 x Diplom-Verwaltungswirt, 1 x Diplom-Ingenieur,1x Diplom-Ingenieurökonom, 1 x Diplom-Betriebswirt - davon Vollzugsdienst 2 s. Anlage 15 Lehrer 2 s. Anlage 15 Sozialdienst 10 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 9 8 x Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, 1 x Diplom-Ingenieurpädagoge - davon Kunsttherapie 1 s. Anlage 15 mittlerer Verwaltungsdienst 15 6 x Facharbeiter für Schreibtechnik,2 x Wirtschaftskaufmann,1x Bürokauffrau,1x Bankkauffrau, 1 x Facharbeiter für Maschinenbau,1 x Zerspanungsfacharbeiter,1 x Fachangestellte für Bürokommunikation, 1 x Maschineningenieur,1 x staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent Fachbereich Datenverarbeitung allgemeiner Verwaltungsdienst 166 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 126 126 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 5 2 x Krankenschwester, 1 x Gesunheits- und Krankenpfleger, 1 x Arzthelferin, 1x MTA Röntgen und Altenpflegerin - davon Betriebsdienst 35 5 x Koch,5 x Tischler, 2 x Tischlermeister, 1x Ingenieurpädagoge für Holztechnik,1 Facharbeiter für Hoztechnik, 1 x Berufskraftfahrer, 1 x Schlosser, 1 x Ökonom, 1 x Forstfacharbeiter, 1 x Landmaschinenund Traktorenschlosser, 1 x Heizungs- und Lüftungsbauer, 1 x Maschinenbauer, 1 x Maurer, 1 x Facharbeiter für Lederwaren, 1 x Landschaftsgärtner, 1 x staatlich geprüfter Techniker im Gartenbau, 1 x Elektronikfacharbeiter, 1 x Maler und Lackierer, 1 x Zerspanungsfacharbeiter, 1 x Elektromonteur, 1 x Ergotherapeutin, 1 x Elektromeister, 1 x Landwirt, 1 x Baumschulengärtner, 1 x Meister Kfz- Instandhaltung, 1 x ohne Beruf Summe 212 Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. 1 von 1 Anlage 6 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Chemnitz Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 2 s. Anlage 15 Ärzte 1 s. Anlage 15 Psychologen 4 2 x Diplom-Psychologe, 2 x Master of Science in Psychologie Dolmetscher 1 s. Anlage 15 gehobener Dienst 8 - davon Verwaltungsdienst 5 1 x Verwaltungsbetriebswirt, 2 x Diplom-Verwaltungswirt, 1 x Ingenieur für Textiltechnik, 1 x Diplom- Betriebswirt - davon Vollzugsdienst 3 2 x Staatswissenschaftler, 1 x Diplom-Verwaltungswirt Lehrer 2 s. Anlage 15 Sozialdienst 8 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 7 3 x Master of Arts in Soziale Arbeit, 1 x Diplom-Pädagoge, 1 x Staatswissenschaftler, 2 x Diplom- Sozialpädagoge/-arbeiter - davon Kunsttherapie 1 s. Anlage 15 mittlerer Verwaltungsdienst 16 1 x Verwaltungsfachangestellter, 1 x Fremdsprachenkorresponent, 1 x Diplomingenieurökonom, 1 x Finanzkaufmann, 1 x Facharbeiter für EDV, 3 x Facharbeiter für Schreibtechnik, 1 x Maßschneider, 2 x Facharbeiter für Betriebs- und Verkehrswesen, 1 x Krankenschwester, 1 x Wirtschaftskauffrau mit Abitur, 1 x Wartungsmechaniker, 1 x Instandhaltungsmechaniker, 1 x medizinisch-technischer Röntgenassistent allgemeiner Verwaltungsdienst 128 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 103 103 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 5 4 x Krankenschwester, 1 x Rettungssanitäter - davon Betriebsdienst 20 4 x Koch,1 x Hotel- und Gaststättenfachmann, 1 x Ingenieur für Gartenbau, 1 x Facharbeiter für Zootechnik, 2 x Maßschneider, 1 x Malermeister, 1 x Baumaschinist, 1 x Zerspannungsfacharbeiter, 1 x medizinisch-technischer Röntgenassistent, 1 x staatlich geprüfter Wirtschafter, 3 x Instandhaltungsmechaniker, 1 x Facharbeiter für Betonbau, 1 x Elektroinstallateur, 1 x Facharbeiter für Eisenbahnverkehr Summe 170 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 von 1 Anlage 7 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Dresden Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 5 5 x Jurist Ärzte 1 s. Anlage 15 Psychologen 9 9 x Diplom-Psychologe Dolmetscher 2 s. Anlage 15 gehobener Dienst 12 - davon Verwaltungsdienst 8 3 x (Diplom)-Staatswissenschaftler, 1 x Diplom-Ingenieur für Maschinenbau, 1 x Diplom-Jurist, 3 x Diplom- Verwaltungswirt - davon Vollzugsdienst 4 2 x (Diplom)-Staatswissenschaftler, 2 x Diplom-Verwaltungswirt Lehrer 6 2 x Diplom-Lehrer, 1 x Magister, 1 x Diplom-Pädagoge, 2 x Lehrer (2. Staatsexamen) Sozialdienst 18 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 15 9 x Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, 4 x Bachelor of Art in Sozialer Arbeit, 2 x Master of Arts in Sozialpädagogik - davon Kunsttherapie 3 2 x Diplom- Kunsttherapeut, 1 x Kunsttherapeut (Zertifizierung) mittlerer Verwaltungsdienst 22 1 x Laufbahnausbildung für den mittleren Vollzugs- und Verwaltungsdienst, 6 x Verwaltungsfachangestellter, 1 x Verwaltungsbetriebswirt, 2 x Rechtsanwaltsfachangestellter, 1 x Staatsprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst, 1 x Staatswissenschaftler, 3 x Facharbeiter für Schreibtechnik, 2 x geprüfte Sekretärin, 1 x Wirtschaftskauffrau, 1 x Krippenerzieher, 1 x Krankenschwester, 1 x Facharbarbeiter für Umschlagsprozesse und Lagerwirtschaft, 1 x Meister für Maschinen- und Anlageninstandhaltung allgemeiner Verwaltungsdienst 293 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 230 230 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 12 1 x Rettungsassistent, 4 x Gesundheits- und Krankenpfleger, 5 x Krankenschwester/-pfleger, 1 x Physiotherapeut, 1 x medizinisch-technischer Radiologieassistent - davon Betriebsdienst 51 1 x Kfz-Schlosser, 3 x Kfz-Mechatroniker/Meister KfzTechnik, 1 x Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut, 1 x Tischlermeister, 1 x Tischler, 1 x Meister für Polstertechnik, 1 x Facharbeiter für Polstertechnik, 1 x Diplom-Betriebswirt, 1 x Abitur ohne Beruf, 1 x Meister Elektroinstallateurhandwerk, 2 x Elektromonteur, 1 x Schlosser/Industriemeister, 1 x Meister Gas- und Wasserinstallation, 1 x Gas- und Wasserinstallateur, 1 x Kleidungsfacharbeiter, 1 x Kellner, 1 x Industriemechaniker/fachliche Eignung für Güterkraftverkehr, 1 x Industriemechaniker, 3 x Baufacharbeiter/Maurer, 3 x Berufskraftfahrer, 1 x Facharbeiter für Lederwaren- Täschner, 2 x Gärtnermeister, 1 x Gärtner, 2 x Textilreinigungsfacharbeiter, 1 x Bäckermeister, 2 x Bäcker/Backwarenfacharbeiter, 1 x Fleischermeister, 1 x Fleischer, 1 x Eignung Berufs- und Arbeitspädagogische Qualifikation, 1 x Diplom-Ingenieur für Wärme-, Gasversorgung und Lüftung, 1 x Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, 1 x Koch mit Ausbildereignungsprüfung, 6 x Koch, 1 x Diätkoch, 1 x Diätassistent, 1 x Facharbeiter für Eisenbahntransporttechnik Summe 368 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 von 1 Anlage 8 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Görlitz Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 1 s. Anlage 15 Ärzte 0 Psychologen 2 s. Anlage 15 Dolmetscher 1 s. Anlage 15 gehobener Dienst * 3 - davon Verwaltungsdienst 2 - davon Vollzugsdienst 1 Lehrer 0 Sozialdienst 3 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 3 2 x Diplom-Sozialpädagoge/-arbeiter, 1 x Ingenieurpädagoge - davon Kunsttherapie 0 mittlerer Verwaltungsdienst 7 1 x Ökonom, 1 x Facharbeiterin für Schreibtechnik und Sekretärin, 1 x Verwaltungswirt und Rechtsanwaltsfachangestellter, 1 x Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen sowie Maschinist für Wärmekraftwerke, 1 x Facharbeiter für Textiltechnik, 1 x Zerspanungsfacharbeiter, 1 x Facharbeiter für Schreibtechnik allgemeiner Verwaltungsdienst 60 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 58 58 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 2 s. Anlage 15 - davon Betriebsdienst 0 Summe 77 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 x Diplom-Rechtspfleger, 1 x Diplom-Verwaltungswirt, 1 x Staatswissenschaftler * Die JVA Görlitz ist die einzige sächsische JVA, die im gehobenen Verwaltungs- und Vollzugsdienst weniger als 3 Bedienstete beschäftigt. Um die Anonymisierung zu gewährleisten, wurde bezüglich der Qualifikation im vorliegenden Einzelfall ein Datenfeld gebildet. 1 von 1 Anlage 9 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Leipzig mit Krankenhaus Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 2 s. Anlage 15 Ärzte 7 2 x Facharzt für Chirurgie, 1 x Facharzt für innere Medizin, 1 x Arzt in Facharztausbildung, 1 x Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, 1 x Facharzt für Allgemeinmedizin, 1 x approbierter Arzt Psychologen 8 6 x Diplom-Psychologe, 2 x Master of Science in Psychologie sowie Rehabilitationspsychologie Dolmetscher 2 s. Anlage 15 gehobener Dienst 7 - davon Verwaltungsdienst 4 2 x Diplom-Verwaltungswirt, 1 x Staatswissenschaftler, 1 x staatlich geprüfter Betriebswirt - davon Vollzugsdienst 3 1 x Verwaltungsbetriebswirt, 2 x Diplom-Verwaltungswirt Lehrer 0 Sozialdienst 9 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 9 1 x Staatswissenschaftler, 1 x Diplom-Theologe, 1 x Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit, 1 x Gemeindepädagoge, 2 x Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, 1 x Diplom-Pädagoge - davon Kunsttherapie 0 mittlerer Verwaltungsdienst 19 1 x Schuhfacharbeiter, 1 x Kürschner, 1 x Industriekauffrau, 1 x Apothekenfacharbeiter, 1 x Wirtschaftskauffrau, 1 x Justizsekretärin, 1 x Facharbeiter für Anlagentechnik, 2 x Verwaltungsfachangestellter, 1 x Maschinenbauzeichner, 1 x Rechtsanwaltsfachangestellter, 2 x Fachangestellter für Bürokommunikation, 1 x staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent für Sekretariat, 1 x Verwaltungswirt, 2 x Kauffrau für Bürokommunikation, 1 x Sozialversicherungsfachangestellter, 1 x Meß- und Regelmechaniker allgemeiner Verwaltungsdienst 184 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 126 126 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 38 11 x Krankenschwester, 7 x Krankenpfleger, 9 x Gesundheits- und Krankenpfleger, 1 x Fachkraft für psychiatrische Pflege, 1 x Medizinischer Fachangestellter ,1 x Arzthelfer, 2 x Ergotherapeut, 1 x Stationsschwester, 1 x MTA Radiologie, 1 x Physiotherapeut, 3 x Fachgesundheits- und Krankenpfleger für forensische Psychiatrie - davon Betriebsdienst 20 1 x Diätassistent, 1 x Gärtner, 3 x Maschinen- und Anlagenmonteur, 1 x Landmaschinenschlosser, 4 x Koch, 1 x Küchenmeister, 1 x Elektromonteur, 1 x Informationselektroniker für Geräte- und Systemtechnik, 1 x Stanzer, 1 x Zerspaner, 1 x Zerspanungsfacharbeiter, 2 x Maurer, 2 x Maschinist Summe 238 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 von 1 Anlage 10 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JSA Regis-Breitingen Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 2 s. Anlage 15 Ärzte 1 s. Anlage 15 Psychologen 6 1 x Psychologischer Psychotherapeut, 5 x Diplom-Psychologe Dolmetscher 1 s. Anlage 15 gehobener Dienst 3 - davon Verwaltungsdienst 3 1 x Ökonom, 2 x Diplom-Verwaltungswirt - davon Vollzugsdienst 0 Lehrer 12 8 x Diplom-Lehrer, 4 x Lehrer (2. Staatsexamen) Sozialdienst 14 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 11 9 x Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, 1 x Diplom-Pädagoge, 1 x Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit - davon Kunsttherapie 3 3 x Diplom-Kunsttherapeut mittlerer Verwaltungsdienst 12 3 x Laufbahnausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst, 3 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst, 1 x Kauffrau für Bürokommunikation, 2 x Sekretärin, 1 x Wirtschaftsassistent, 1 x Diplom-Betriebswirt, 1 x Finanzkauffrau allgemeiner Verwaltungsdienst 128 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 114 114 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 2 s. Anlage 15 - davon Betriebsdienst 12 5 x Koch, 3 x Bäcker, 1 x Garten- und Landschaftsbauer, 1 x Kfz-Schlosser, 1 x Zimmermann,1 x Bauingenieur Summe 179 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 von 1 Anlage 11 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Torgau Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 1 s. Anlage 15 Ärzte 0 Psychologen 5 4 x Diplom-Psychologe, 1 x Master of Arts in Psychologie Dolmetscher 0 gehobener Dienst 5 - davon Verwaltungsdienst 4 1 x Diplom-Verwaltungswirt, 1 x Ökonom, 1 x Master of Arts in europäischem Verwaltungsmanagement, 1 x Bachelor of Arts in europäischem Verwaltungsmanagement - davon Vollzugsdienst 1 s. Anlage 15 Lehrer 2 s. Anlage 15 Sozialdienst 8 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 6 5 x Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, 1 x Sozialarbeiter - davon Kunsttherapie 2 s. Anlage 15 mittlerer Verwaltungsdienst 12 2 x Verwaltungsfachangestellter, 1 x Kauffrau für Bürokommunikation, 1 x Betriebswirt, 4 x Facharbeiter für Schreibtechnik, 2 x Handelskauffrau, 1 x Bankkauffrau, 1 x Kauffrau für Groß- und Außenhandel allgemeiner Verwaltungsdienst 126 Beantwortung erfolgt durch SMJus - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 101 101 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 5 3 x Krankenschwestern, 1 x Gesundheits- und Krankenpflegerin, 1 x Krankenpfleger - davon Betriebsdienst 20 2 x Tischler (1 x Meister), 2 x Koch, 1 x Bäcker, 3 x Schlosser (2 x Meister), 2 x Schneidermeister, 1 x Gas- Wasserinstallateur, 1 x Wirtschaftskauffrau, 2 x Ergotherapeut, 1 x Maurer, 1 x Straßenbauer, 1 x Elektriker, 1 x Hotelfachfrau, 1 x Facharbeiter für Schreibtechnik, 1 x staatlich geprüfter Sozialassistent Summe 159 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 von 1 Anlage 12 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Waldheim Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 2 s. Anlage 15 Ärzte 1 s. Anlage 15 Psychologen 9 8 x Diplom-Psychologe, 1 x Master of Science in Psychologie Dolmetscher 0 gehobener Dienst 5 - davon Verwaltungsdienst 5 1 x Staatswissenschaftler, 3 x Diplom-Verwaltungswirt, 1 x Diplom-Betriebswirt - davon Vollzugsdienst 0 Lehrer 0 Sozialdienst 16 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 14 5 x Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit, 9 x Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge - davon Kunsttherapie 2 s. Anlage 15 mittlerer Verwaltungsdienst 18 1 x Fachangestellter für Bürokommunikation, 2 x Verwaltungsangestellter, 4 x Rechtsanwaltsfachangesteller, 1 x Fachangestellter für Zootechnik und Ingenieur Ökonom, 1 x Koch, 1 x Justizfachwirt, 1 x Diplom-Betriebswirt Fachrichtung Immobilienwirtschaft, 1 x Facharbeiter für Schreibtechnik, 1 x Wirtschaftskaufmann, 1 x Fachangestellter für BMSR-Technik, 1 x Maschinen- und Anlagenmonteur, 1 x Diplom Ingenieur für Bohrtechnik und Fluidbergbau, 1 x Fachangestellter für Industrieelektronik, 1 x stomatologische Schwester allgemeiner Verwaltungsdienst 152 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 115 115 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 6 1 x Fachangestellter für Anlagentechnik, 1 x Gesundheits- und Krankenpfleger, 1 x Heizungsinstallateur, 3 x Krankenschwester - davon Betriebsdienst 31 2 x Meister für Holztechnik, 1 x Meister für Metallbau und Schlosser, 1 x Schlosser, 1 x Buchdrucker und Fachangestellter für Drucktechnik, 1 x Installateur - Klempner, 1 x Diplom-Ingenieur Gartenbau, 3 x Elektromonteur / Elektroinstallateur, 1 x Maurermeister, 1 x Kfz-Schlosser und PC-Techniker und Kfz- Meister, 1 x Baufacharbeiter, 2 x Industriemeister Fachrichtung Metall, 1 x Offsetdrucker, 1 x Vollmatrose und Tischler und Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung, 1 x Meister des Klempner- und Installateurhandwerks, 2 x Koch, 1 x Koch und Wirtschaftsfachwirt, 1 x Druckermeister, 1 x Fliesenleger, 1 x Fahrzeugschlosser und Berufskraftfahrer, 1 x Zentralheizungs- und Lüftungsbauer; 1 x Buchbinder und Bürokauffrau, 1 x Maschinist, 1 x Matrose der Binnenschifffahrt, 1 x Industriemeister, 1 x Koch und Küchenmeister, 1 x Facharbeiter für Nachrichtentechnik Summe 203 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 von 1 Anlage 13 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Zeithain Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 2 s. Anlage 15 Ärzte 0 Psychologen 6 2 x Psychologischer Psychotherapeut, 3 x Diplom-Psychologe, 1 x Master of Science in Psychologie Dolmetscher 0 gehobener Dienst 5 - davon Verwaltungsdienst 4 1 x Diplom-Rechtspfleger, 1 x Diplom-Betriebswirt, 1 x Staatswissenschaftler, 1 x Bachelor of Arts in Betriebswirtschaft - davon Vollzugsdienst 1 s. Anlage 15 Lehrer 0 Sozialdienst 11 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 7 4 x Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, 1 x Diplom-Ingenieur für Gartenbau, 1 x Diplom-Pädagogin, 1 x Master of Arts in Sozialpädagogik - davon Kunsttherapie 4 3 x Diplom-Kunsttherapeut, 1 x Diplom-Bildhauer mittlerer Verwaltungsdienst 14 4 x Facharbeiter für Schreibtechnik, 1 x Finanzkauffrau/mann, 1 x Maschinenbauzeichner, 2 x Bürokauffrau /mann, 1 x Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienst, 1 x Wirtschaftskauffrau/mann für Industrie, 1 x Rechtsanwaltsfachangestellter, 1 x geprüfter Rechtsfachwirt, 1 x Verwaltungsfachangestellter, 1 x Sparkassenkauffrau/mann allgemeiner Verwaltungsdienst 137 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) * 131 - davon Betriebsdienst * 2 - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 4 2 x Gesundheits- und Krankenpfleger, 1 x Facharbeiter Krankenpflege, 1 x staatlich examinierte Krankenschwester Summe 175 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 131 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst, 1 x Facharbeiter für Bau und Möbeltischler, 1 x Facharbeiter im Gärtner und Gemüsebau * Die JVA Zeithain ist die einzige sächsische JVA, die im Betriebsdienst weniger als 3 Bedienstete beschäftigt. Um die Anonymisierung zu gewährleisten, wurde bezüglich der Qualifikation im vorliegenden Einzelfall ein Datenfeld für die Tätigkeitsbereiche allgemeiner Vollzugsdienst und Betriebsdienst gebildet. 1 von 1 Anlage 14 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Zwickau Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 2 s. Anlage 15 Ärzte 0 Psychologen 2 s. Anlage 15 Dolmetscher 0 gehobener Dienst 4 - davon Verwaltungsdienst 3 1 x Staatswissenschaftler, 2 x Diplom-Verwaltungswirt - davon Vollzugsdienst 1 s. Anlage 15 Lehrer 0 Sozialdienst 3 - davon Sozialarbeiter/-pädagoge 3 1 x Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit, 1 x staatlich anerkannte Erzieherin, 1 x Lehrerin - davon Kunsttherapie 0 mittlerer Verwaltungsdienst 9 1 x Bürokauffrau, 1 x Bankkauffrau, 1 x Betriebswirt, 1 x Fachgehilfe in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen, 4 x Ergänzungsausbildung Verwaltungsdienst, 1 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst allgemeiner Verwaltungsdienst 72 - davon allgemeiner Vollzugsdienst (Stationsdienst sowie Funktionsdienst) 65 65 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 2 s. Anlage 15 - davon Betriebsdienst 5 2 x Koch, 1 x Gärtner, 1 x Maurer, 1 x Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst Summe 92 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten 1 von 1 Anlage 15 (zu Frage 11, Drs.-Nr. 6/16770) Hinweis: Stichtag 31. Dezember 2018 Tätigkeit Köpfe Qualifikation (Berufsabschluss) höherer Verwaltungsdienst 14 7 x Jurist, 1 x Diplom-Betriebswirt, , 1 x Diplom-Ökonom, 1 x Diplom-Jurist, 1 x Master of Laws, 1 x Verwaltungsbetriebswirt, 1 x Staatswissenschaftler Ärzte 5 2 x Facharzt für Allgemeinmedizin, 1 x approbierter Arzt, 1 x Facharzt für Chirurgie, 1 x Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Psychologen 4 2 x Diplom-Psychologe, 1 x Magister in Psychologie, 1 x Master of Arts in Psychologie Dolmetscher 8 1 x Diplom-Kulturwirt, 3 x Master of Arts in Konferenzdolmetschen, 1 x Diplom-Sprachmittler, 1 x staatlich anerkannter Übersetzer und Dolmetscher, 1 x Magistra Artium, 1 x Diplom-Dolmetscher gehobener Dienst 5 - davon Vollzugsdienst 5 2 x Diplom-Verwaltungswirt, 1 x Staatswissenschaftler, 1 x Ökonom, 1 x Diplom-Sozialpädagoge/-arbeiter Lehrer 6 4 x Diplom-Lehrer, 1 x Diplom-Pädagoge, 1 x Lehrer (2. Staatsexamen) Sozialdienst 6 - davon Kunsttherapie 6 5 x Diplom-Kunsttherapeut, 1 x Kunst- und Gestaltungstherapeut sowie diplomierter Maler allgemeiner Verwaltungsdienst 6 - davon Sanitäts- und Krankenpflegedienst 6 1 x Krankenpfleger und Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Einstiegsebene 2 in der Fachrichtung Justiz im Schwerpunkt Justizvollzugsdienst, 3 x Krankenpfleger, 2 x Gesundheits- und Krankenpfleger Summe 54 Der Personalbestand ist in Köpfen erfasst. Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten Zusammenfassung der Justizvollzugsanstalten bzw. Jugendstrafvollzugsanstalt 1 von 1 Anlage 16 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Bautzen Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 3,00 2,50 4,50 3,13 4,00 3,18 2,51 1,73 1,00 1,00 Spätschicht 3,00 2,57 4,50 3,17 4,00 3,03 2,51 1,80 1,00 1,00 Nachtschicht 2,00 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 2,00 2,00 1,00 1,00 Tagschicht 1 7.30 - 16 Uhr 1,00 0,91 2,00 1,43 4,00 2,16 1,00 0,73 1,00 0,37 Tagschicht 2 6.30 - 15 Uhr 1,00 0,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Tagschicht 3 * 8.45 - 17.15 Uhr 2,00 1,27 2,00 2,23 0,00 0,00 1,00 1,48 0,00 0,00 * betreffend Haus I West sowie Haus III: Kann die geplante Soll-Stärke für die Früh- sowie Spätschicht nicht eingehalten werden, wird kurzfristig die Tagschicht 3 über das geplante Soll hinaus verstärkt, um den in diesem Zeitfenster (8.45 - 17.15 Uhr) stattfindenden Aufschluss gewährleisten und die Unterbesetzung der Früh- und Spätschicht kompensieren zu können. Haus I Ost Haus I West Haus II (SV) Haus III Haus Offener Vollzug 1 von 1 Anlage 17 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Chemnitz Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 4,00 3,80 2,00 1,60 1,00 0,90 Spätschicht 4,70 4,00 3,30 2,50 1,00 0,90 Nachtschicht 3,00 2,80 1,00 1,00 1,00 1,00 Tagschicht 1 Montag - Freitag 7 - 15.30 Uhr 3,00 2,30 2,00 1,20 1,00 0,60 Tagschicht 2 Wochenende 9 - 17 Uhr 4,00 3,50 1,00 1,70 0,00 0,20 Haus 1 Haus 3 Haus 4 / Offener Vollzug 1 von 1 Anlage 18 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Dresden Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 3,02 1,84 0,67 0,65 3,02 2,58 3,02 2,56 3,02 2,63 3,02 2,26 3,02 2,35 2,35 2,19 1,00 1,24 Spätschicht 3,02 1,77 0,67 0,65 3,02 2,53 3,02 2,57 3,02 2,63 3,02 2,39 3,02 2,34 2,35 2,20 1,00 0,99 Nachtschicht 1,00 0,79 0,00 0,00 1,00 0,93 1,00 0,87 1,00 0,92 1,00 0,94 1,00 0,90 1,00 0,94 1,00 1,00 Tagschicht 1 8.15 - 18.15 Uhr 0,97 0,56 0,33 0,32 0,97 0,93 0,97 0,94 0,97 0,96 0,97 0,94 0,97 0,96 0,65 0,65 0,00 0,00 Tagschicht 2 7 - 15.30 Uhr 0,00 0,00 0,67 0,49 0,00 0,02 0,00 0,00 0,00 0,02 0,00 0,12 0,00 0,12 0,00 0,05 0,67 0,57 Abteilung H Offener VollzugAbteilung C1Abteilung A1 Abteilung A2 Abteilung A3 Abteilung B1 Abteilung B3 Abteilung C3 Abteilung G1 1 von 1 Anlage 19 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Görlitz Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 1,00 1,00 2,00 1,63 1,00 0,98 Spätschicht 1,00 1,00 2,00 1,59 1,00 0,98 Nachtschicht 1,00 1,00 1,00 0,90 1,00 1,00 Tagschicht 8 - 18 Uhr 1,00 0,65 - - - - Station 1 Station 2 Station 3 1 von 1 Anlage 20 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Leipzig mit Krankenhaus Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 1,00 1,00 7,00 7,00 1,00 1,00 Spätschicht 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,00 1,00 Nachtschicht 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 3,00 2,00 1,00 1,00 Tagschicht 1 7 - 15.30 Uhr 1,00 1,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 7,00 7,00 1,00 1,00 Tagschicht 2 6 - 14.30 Uhr - - - - - - - - - - 0,58 0,58 - - Offener VollzugAbteilung JVKH/Amb.Station 1 Station 2 Station 3 Station 4 Station 5 1 von 1 Anlage 21 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JSA Regis-Breitingen Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 1,68 1,27 2,00 1,81 2,00 1,86 2,68 2,16 2,00 1,85 1,66 1,72 Spätschicht 1,68 1,19 1,68 1,29 2,68 2,01 2,68 2,23 2,68 2,03 2,00 1,85 Nachtschicht 1,00 0,76 1,00 0,38 1,00 0,68 1,00 0,95 1,00 0,70 1,00 0,96 Tagschicht 1 7 - 15.30 Uhr - - 0,68 0,31 - - - - - - - - Haus H Haus A Offener Vollzug Haus D Haus E Haus F Haus G 1 von 1 Anlage 22 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Torgau Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 Spätschicht 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 Nachtschicht 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Tagschicht 7 - 15.30 Uhr 1,00 1,00 - - - - - - Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3 Abteilung 4 und Offener Vollzug 1 von 1 Anlage 23 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Waldheim Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Soll Ist Frühschicht 3,4 3,3 3,4 3,3 2,7 2,5 Spätschicht 4,0 3,4 3,4 3,3 2,7 2,5 Nachtschicht 2,0 1,9 2,0 1,9 2,0 1,9 Tagschicht 1 7 - 15.30 Uhr 4,1 2,6 2,6 1,6 0,7 0,3 Tagschicht 2 7.30 - 18 Uhr 0,9 0,8 0,6 0,6 0,3 0,3 Haus 1 Haus 2 & Haus 18 / Offener Vollzug Haus 4 3 von 3 Anlage 24 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Zeithain Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Frühschicht 6 4,8 7 5,0 Spätschicht 6 4,5 7 5,0 Nachtschicht 3 2,9 3 2,6 Haus A Haus C und Offener Vollzug 1 von 1 Anlage 25 (zu Frage 12, Drs.-Nr. 6/16770) JVA Zwickau Durchschnitt 2018 Soll Ist Soll Ist Frühschicht 2,00 1,84 2,22 2,07 Spätschicht 2,69 2,54 2,64 2,52 Nachtschicht 2,00 2,00 1,00 1,00 Tagschicht 1 7- 15.30 Uhr 2,06 1,96 1,70 1,62 Tagschicht 2 7.30 - 16.15 Uhr - - - - Abteilung 2 Abteilung 3 und Offener Vollzug 1 von 1 Anlage 26 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 1 Justizvollzugsanstalt Bautzen Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Freitag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeiten Haus I Ost 2 Regelvollzug 06.00-06.30 09.00-11.001 14.25-ca.15.15 16.15-20.00 08.45-10.45 14.45-16.45 Mo- Fr : 15.15-16.15 Wochenende / Feiertag: 13.45-14.45 06.45 – 14.30² Haus I Ost 3 Regelvollzug 06.00-06.30 09.00-11.001 14.25-ca.15.15 16.15-20.00 08.45-10.45 14.45-16.45 Haus I Ost 4 Regelvollzug 06.00-06.30 09.00-11.001 14.25-ca.15.15 16.15-20.00 08.45-10.45 14.45-16.45 Haus I Ost 5 Wohngruppe 06.00-06.30 09.00-11.001 14.25-20.00 20.30-21.30 08.45-16.45 Haus III Stat.1 Regelvollzug 06.00-06.50 09.00-11.001 14.30-ca.15.15 16.15-20.00 08.45-11.15 14.45-16.45 Mo- Fr : 15.15-16.15 Wochenende / Feiertag: 13.45-14.45 06.45 – 14.30² Haus III Stat. 2 Regelvollzug 06.00-06.50 09.00-11.001 14.30-ca.15.15 16.15-20.00 08.45-11.15 14.45-16.45 Haus III Stat. 3 Wohngruppe 06.00-06.50 09.00-11.001 14.30-20.00 20.30-21.30 08.45-16.45 Haus I West Stat.1 Regelvollzug 06:00-06:30 09.00-11.001 14:25-ca.15:15 16:15-20:00 08.45-10.45 14.45-16.45 Mo- Fr : 15.15-16.15 Wochenende / Feiertag: 12.00-13.00 06.45 – 14.30² Haus I West Stat.2 Regelvollzug 06:00-06:30 09.00-11.001 14:25-ca.15:15 16:15-20:00 08.45-10.45 14.45-16.45 Haus I West Stat.3 Regelvollzug 06:00-06:30 09.00-11.001 14:25-ca.15:15 16:15-20:00 08.45-10.45 14.45-16.45 Haus I West Stat.4 Regelvollzug 06:00-06:30 09.00-11.001 14:25-ca.15:15 16:15-20:00 08.45-10.45 14.45-16.45 Haus I West Stat.5 Wohngruppe 06:00-06:30 09.00-11.001 14:25-20:00 20:30-21:30 08.45-16.45 Abweichende Aufschlusszeiten in der Tageseinteilung der Haftbereiche ergeben sich bspw. durch das gestaffelte Abrücken zur Arbeit und die zeitlich versetzte Anlieferung der warmen Kost. Der Einschluss einer Station dauert im Durchschnitt 10 Minuten, was zu unterschiedlichen Ein- bzw. Aufschlusszeiten führt. 1 Nur Gefangene mit Freistellung von der Arbeit gem. § 24 Abs. 1 SächsStVollzG ² In der Anstaltsküche wird am Wochenende und an Feiertagen von 6:30 - 14:00 Uhr gearbeitet; Hausarbeiter arbeiten am Wochenende und an Feiertagen jeweils 225 Minuten am Tag. Anlage 27 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 1 Justizvollzugsanstalt Chemnitz Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Freitag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeiten Gebäude 1/1/EG (U-Haft) 6.00 - 7.00 14.45 -15.30 gerade Woche 16.30 -18.30 ungerade Woche 19.00 - 21.00 09.00 - 09.30 12.45 – 14.00 15.30 – 16.15 Wochentags 8.15 - 09.15 15.30 - 16.30 Wochenende/ Feiertage Winter 14.00- 15.00 Sommer 14.00 -15.30 Mo - Do 06.45 - 14.45 Fr 06.45 - 13.00 Mittagspause 11.00 - 11.30 Gebäude 1/1/1 (Regelvollzug) 6.00 - 7.00 14.45 -15.30 ungerade Woche 16.30 -18.30 gerade Woche 19.00 - 21.00 09.00 - 09.30 11.30 - 14.00 16.00 -16.30 Gebäude 1/1/2 (Regelvollzug) 6.00 - 7.00 14.45 -15.30 gerade Woche 16.30 -18.30 ungerade Woche 19.00 - 21.00 09.00 - 09.30 11.30 - 14.00 16.00 -16.30 Gebäude 1/3/3 (Aufnahme) 7.45 – 8.15 9.15 – 10.45 13.00 – 14.00 16.00 – 16.30 9.35 – 11.15 16.00 – 16.45 Gebäude 1/2/4 (Erstvollzug) 6.00 - 7.00 14.45 -15.30 gerade Woche 16.30 -18.30 ungerade Woche 19.00 - 21.00 09.00 - 09.30 11.30 - 14.00 16.00 -16.30 Wochentags 8.15 - 09.15 15.30 - 16.30 Wochenende/ Feiertage Winter 14.00- 15.00 Sommer 14.00 -15.30 Mo - Do 06.45 - 14.45 Fr 06.45 - 13.00 Mittagspause 11.00 - 11.30 Gebäude 1/2/5 (Erstvollzug) 6.00 - 7.00 14.45 -15.30 ungerade Woche 16.30 -18.30 gerade Woche 19.00 - 21.00 09.00 - 09.30 11.30 - 14.00 16.00 -16.30 Gebäude 1/2/6 (Inselstation) 6.00 – 21.00 Uhr 09.00 – 16.30 Gebäude 1/2/7 (Erstvollzug) 6.00 - 7.00 14.45 -15.30 ungerade Woche 16.30 -18.30 gerade Woche 19.00 - 21.00 09.00 - 09.30 11.30 - 14.00 16.00 -16.30 Gebäude 3/3/2 (U – Haft) 07:45 – 08:15 10:30 –13:00 17:00 – 17:30 09:00 – 09:30 11:00 – 13:45 16:00 – 16:30 Wochentags 08:15 – 09.15 Mo - Do 06.45 - 14.45 Fr 06.45 - 13.00 Mittagspause 11.00 - 11.30 Gebäude 3/4/3 (Sotha) Kein Einschluss aber von 22:00 – 06:00 Ruhezeit , Freitag und Samstag ab 23.00 Uhr Wochentags 15:30 – 16:30 Wochenende/ Feiertage Winter 15:00- 16:00 Sommer 14:30 -16:00 Gebäude 3/3/4 (Jugend) 06:00 – 07:00 11:30 – 12:00 16:30 – 21:00 09:30 – 11:30 13:45 – 15:00 16:00 – 16:30 Gebäude 3/3/5 (Regelvollzug) 06:00 – 07:00 11:30 – 12:00 16:30 – 18:30 09:00 – 09:30 11:00 – 13:45 16:00 – 16:30 Gebäude 3/3/6 (Mota) 06:00 – 07:00 11:30 – 12:00 16:30 – 21:00 09:30 – 11:30 13:45 – 15:00 16:00 – 16:30 Anlage 28 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 5 Justizvollzugsanstalt Dresden Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Freitag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeiten A1 - A 1/100 - Strafhaft 6.15 – 6.45 7.00 – 7.151 14.30 – 15.00 19.30 – 21.00 12.30 – 13.30 17.00 – 18.00 Mo – Fr: 8.45 – 9.451 15.15 – 16.15 Wochenende: 8.45 – 9.45 6.30 bis 14.50 (davon abweichend Lebensmittelbetriebe ) A1 - A 3/200 - aSV-Station2 6.15 – 6.45 11.15 – 11.45 14.50 – 15.15 16.15 – 20.00 10.30 – 12.00 15.15 – 16.30 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.15 – 15.15 A1 - A 0/100 - Strafhaft 6.15 – 6.45 11.15 – 11.45 14.50 – 15.15 16.15 – 18.00 10.30 – 12.00 15.15 – 16.30 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.15 – 15.15 A1 - A 2/100 - Strafhaft 6.15 – 6.45 11.15 – 11.45 14.50 – 15.15 16.15 – 18.00 10.30 – 12.00 15.15 – 16.30 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.15 – 15.15 A1 - A 3/100 - Untersuchungshaft 6.15 – 6.45 9.45 – 11.15 14.50 – 15.15 19.45 – 21.00 9.45 – 10.15 12.45 – 13.15 17.00 – 18.00 Mo – Fr: 8.45 – 9.451 15.15 – 16.15 Wochenende: 8.45 – 9.45 1 nur Gefangene mit Freistellung von der Arbeit gem. § 24 Abs. 1 SächsStVollzG 2 In der Zeit von 8.00 – 11.15 an Wochentagen sowie zwischen 9.30 – 10.30 finden Behandlungsmaßnahmen laut Wochenplan statt. Anlage 28 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 5 A3 - A 0/300 - Strafhaft 6.15 – 6.45 11.15 – 11.45 14.45 – 15.15 18.15 – 19.15 9.15 – 9.45 11.1 5 – 11.4 5 15.30 – 17.00 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 6.30 bis 14.50 (davon abweichend Lebensmittelbetriebe ) A3 - A 1/300 - Strafhaft 6.15 – 6.45 8.00 – 8.301 11.45 – 12.15 14.45 – 15.00 16.30 – 18.15 Gerade Woche: 9.15 – 9.45; 11.45 – 12.15; 15.45 – 17.15 Ungerade Woche: 10.30 – 11.30; 12.45 – 14.15 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 A3 - A 2/300 - Untersuchungshaft 6.15 – 6.45 9.45 – 11.30 14.45 – 15.15 19.45 – 20.45 Gerade Woche: 9.45 – 10.15; 11.45 – 12.15; 15.45 – 17.15 Ungerade Woche: 9.45 – 10.15; 11.45 – 12.15; 12.45 – 14.15 Mo – Fr: 8.45 – 9.451 15.15 – 16.15 Wochenende: 8.45 – 9.45 A3 - A 3/300 - Strafhaft 6.15 – 6.45 11.00 – 11.30 14.45 – 15.15 18.30 – 19.45 Gerade Woche: 10.30 – 11.30; 12.45 – 14.15 Ungerade Woche: 9.00 – 9.30; 11.45 – 12.15; 15.45 – 17.15 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 A3 - A 2/200 - Strafhaft 6.15 – 6.45 11.45 – 12.15 14.45 – 15.00 16.30 – 17.45 Gerade Woche: 10.30 – 11.30; 12.45 – 14.15 Ungerade Woche: 10.30 – 12.15; 15.45 – 17.15 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 B1 - B 0/100 - Strafhaft 6.15 – 7.00 11.00 – 11.45 14.45 – 15.15 20.00 – 21.00 10.45 – 12.15 15.45 – 16.45 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.45 – 15.45 6.30 bis 14.50 (davon abweichend Lebensmittelbetriebe ) B1 - B 1/100 - Strafhaft 6.15 – 7.00 11.00 – 11.45 14.45 – 15.15 20.00 – 21.00 10.45 – 12.15 15.45 – 16.45 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.45 – 15.45 Anlage 28 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 3 von 5 B1 - B 2/100 - Strafhaft 6.15 – 6.45 7.15 – 8.00 12.00 – 12.30 14.4 5 – 15.0 0 18.00 – 19.30 8.45 – 9.45 13.4 5 – 14.3 0 17.00 - 17.45 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.45 – 15.45 B1 - B 3/100 – Strafhaft 6.15 – 6.45 7.15 – 8.00 12.00 – 12.30 14.4 5 – 15.0 0 18.00 – 19.30 8.45 – 9.45 13.4 5 – 14.3 0 17.00 - 17.45 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.45 – 15.45 B1 - B 3/200 - Untersuchungshaft 6.15 – 6.45 7.15 – 8.00 12.15 – 13.00 14.45 – 15.15 20.00 – 21.00 10.00 – 10.30 12.15 – 13.15 17.00 – 17.45 Mo – Fr: 8.00 – 9.001 15.15 – 16.15 Wochenende: 9.00 – 10.00 B3 - B 1/300 - Untersuchungshaft 9.00 – 9.30 12.00 – 13.15 14.45 – 15.00 19.30 – 21.00 9.45 – 10.30 12.45 – 13.45 17.00 – 17.45 Mo – Fr: 8.00 – 9.001 16.30 – 17.30 Wochenende: 8.45 – 9.45 6.30 bis 14.50 (davon abweichend Lebensmittelbetriebe ) B3 - B 2/200 - Untersuchungshaft 9.00 – 9.30 12.00 – 13.15 14.45 – 15.00 19.30 – 21.00 9.45 – 10.30 12.45 – 13.45 17.00 – 17.45 Mo – Fr: 8.00 – 9.001 16.30 – 17.30 Wochenende: 8.45 – 9.45 B3 - B 0/300 - Strafhaft 6.15 – 7.00 11.15 – 11.45 14.45 – 15.00 17.30 – 19.00 10.45 – 12.15 15.30 – 16.30 Mo – Fr: 16.30 – 17.30 Wochenende: 14.30 – 15.30 B3 - B 2/300 - Strafhaft 6.15 – 7.00 11.15 – 11.45 14.45 – 15.00 17.30 – 19.00 10.45 – 12.15 15.30 – 16.30 Mo – Fr: 16.30 – 17.30 Wochenende: 14.30 – 15.30 B3 - B 3/300 - Strafhaft 6.15 – 7.00 11.15 – 11.45 14.45 – 15.00 17.30 – 19.00 10.45 – 12.15 15.30 – 16.30 Mo – Fr: 16.30 – 17.30 Wochenende: 14.30 – 15.30 Anlage 28 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 4 von 5 C1 - C 1/100 – Strafhaft 6.15 – 6.40 11.15 – 12.00 14.45 – 15.15 18.15 – 19.15 11.30 – 12.30 15.15 - 16-30 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.15 – 15.15 6.30 bis 14.50 (davon abweichend Lebensmittelbetriebe ) C1 - C 1/100 – Schülerstation 7.00 – 8.00 8.15 – 8.30 12.00 – 12.30 18.15 – 19.15 20.15 – 21.00 11.30 – 12.30 15.15 – 16.30 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.15 – 15.15 C1 - C 3/100 - Untersuchungshaft 6.15 – 6.40 9.00 – 10.30 14.45 – 15.15 16.15 – 17.30 9.00 – 9.15 10.15 – 11.15 16.45 – 17.45 Mo – Fr: 8.00 – 9.001 15.15 – 16.15 Wochenende: 9.15 – 10.15 C1 - C 2/100 - Erstvollzug Shaft 6.15 – 12.00 14.45 – 15.15 16.15 – 20.00 9.00 – 12.30 14.00 – 14.15 15.15 – 17.00 Mo – Fr: 15.15 – 16.15 Wochenende: 14.15 – 15.15 C1 - C 2/200 - Erstvollzug UHaft 6.15 – 6.40 9.00 – 10.30 14.45 – 15.15 16.15 – 17.30 9.00 – 9.15 10.15 – 11.15 16.45 – 17.45 Mo – Fr: 8.00 – 9.001 15.15 – 16.15 Wochenende: 9.15 – 10.15 C3 - C 0/300 – Strafhaft 6.15 – 7.00 11.30 – 12.00 14.45 – 15.30 18.15 – 19.15 10.45 – 12.00 15.30 – 17.00 Mo – Fr: 17.15 – 18.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 6.30 bis 14.50 (davon abweichend Lebensmittelbetriebe ) C3 - C 1/300 - Untersuchungshaft 6.15 – 6.45 9.00 – 10.30 12.00 – 12.30 14.45 – 15.00 20.15 – 21.00 8.30 – 9.15 12.30 – 13.30 17.00 – 17.45 Mo – Fr: 8.00 – 9.00 Wochenende: 9.15 – 10.15 C3 - C 2/300 - Therapievorb. WG 6.15 – 9.00 11.30 – 12.00 14.45 – 17.15 18.15 – 20.00 9.15 – 12.00 13.30 – 14.30 15.30 – 17.00 Mo – Fr: 17.15 – 18.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 Anlage 28 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 5 von 5 C3 - C 3/300 - VäterWG 6.15 – 12.00 14.45 – 17.15 18.15 – 20.00 9.15 – 12.00 13.30 – 14.30 15.30 – 17.00 Mo – Fr: 17.15 – 18.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 C3 - C 3/200 - Familienorientierte WG 6.15 – 12.00 14.45 – 17.15 18.15 – 20.00 9.15 – 12.00 13.30 – 14.30 15.30 – 17.00 Mo – Fr: 17.15 – 18.15 Wochenende: 14.30 – 15.30 G1 – G1/100 - Zugangsstation 9.15 – 10.15 Schubbereich 10.20 – 11.20 Zugangsbereich 10.30 – 11.45 Schubbereich 14.00 – 15.00 Zugangsbereich Mo – Fr: 8.00 – 9.00 Wochenende: 9.30 – 10.30 6.30 bis 14.50 (davon abweichend Lebensmittelbetriebe ) Anlage 29 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 2 Justizvollzugsanstalt Görlitz Aufenthalt im Freien Montag bis Freitag Aufenthalt im Freien Samstag / Sonntag und Feiertage Aufschluss Montag bis Freitag Aufschluss Samstag / Sonntag und Feiertage Regelarbeitszeiten Montag bis Freitag Regelarbeitszeiten Samstag / Sonntag und Feiertage VZA I – Nichtarbeiter 4. / 5. Etage A-Flügel 22 Haftplätze 09.45 Uhr – 11.15 Uhr 09.45 Uhr – 11.15 Uhr 08.45 Uhr – 09.45 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr 08.45 Uhr – 09.45 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr VZA I – Arbeiter 1./2./3. Etage A-Flügel 36 Haftplätze 16.00 Uhr – 17.30 Uhr findet während des Aufschluss statt 16.00 Uhr – 17.30 Uhr findet während des Aufschluss statt 06.15 Uhr – 07.30 Uhr 11.30 Uhr – 12.00 Uhr 16.00 Uhr – 20.00 Uhr 06.15 Uhr – 07.30 Uhr 11.30 Uhr – 12.00 Uhr 16.00 Uhr – 20.00 Uhr 10 Gefangene 05:30 - 14:30; 8 Gefangene 07:30 - 15:30; 18 Gefangene 8h zwischen 07:00 und 20:00 Uhr 10 Gefangene 05:30 - 14:30 18 Gefangene 8h zwischen 07:00 und 20:00 Uhr VZA I – Deutsch-Kurs 4. Etage A-Flügel 8 Haftplätze 16.00 Uhr – 17.30 Uhr findet während des Aufschluss statt 16.00 Uhr – 17.30 Uhr findet während des Aufschluss statt 06.15 Uhr – 08.00 Uhr 11.30 Uhr – 12.00 Uhr 16.00 Uhr – 20.00 Uhr 11.30 Uhr – 12.00 Uhr 16.00 Uhr – 20.00 Uhr 08:00 - 14:00 VZA I – C Flügel Untersuchungshaft 50 Haftplätze 12.45 – 14.15 Uhr 12.45 – 14.15 Uhr 08.00 Uhr – 09.30 Uhr 14.15 Uhr – 15.45 Uhr 08.00 Uhr – 09.30 Uhr 14.15 Uhr – 15.45 Uhr Anlage 29 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 2 Aufenthalt im Freien Montag bis Freitag Aufenthalt im Freien Samstag / Sonntag und Feiertage Aufschluss Montag bis Freitag Aufschluss Samstag / Sonntag und Feiertage Regelarbeitszeiten Montag bis Freitag Regelarbeitszeiten Samstag / Sonntag und Feiertage VZA II – Nichtarbeiter SG 3. / 4. / 5. Etage B-Flügel 53 Haftplätze 08.15 Uhr – 09.45 Uhr 08.15 Uhr – 09.45 Uhr 09.45 Uhr – 11.45 Uhr 14.30 Uhr – 15.30 Uhr 09.45 Uhr – 11.45 Uhr 14.30 Uhr – 15.30 Uhr VZA II – Nestor / BfW 1. / 2. / 3. Etage B-Flügel 40 Haftplätze 16.00 Uhr – 17.30 Uhr findet während des Aufschluss statt 16.00 Uhr – 17.30 Uhr findet während des Aufschluss statt 06.15 Uhr – 08.00 Uhr 16.00 Uhr – 20.00 Uhr 16.00 Uhr – 20.00 Uhr bfw 07:00 - 15:00; Nestor 08:00 - 14:00 Anlage 30 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 1 Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Freitag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeiten Station 2 07.15-08.00 13.00-15.00 08.00-10.00¹ 12.30-14.30 09.15-11.15¹ 08.00-09.00¹ 09.30-10.30¹ Station 3 07.15-08.00 13.00-15.00 08.00-10.00¹ 12.30-14.30 09.15-11.15¹ 08.00-09.00¹ 09.30-10.30¹ Station 4 07.45-10.45 14.30-17.00² 08.00-10.00 13.00-14.00² 15.30-16.30³ 07.10-12.40² 07.00-14.30³ Station 5 14.00-15.15 17.00-19.30 14.00-15.15 17.00-19.30 15.30-16.30 06.00-14.30 07.00-15.30 ¹im wöchentlichen Wechsel ² Gefangene in schulischen Maßnahmen ³ Gefangene in Arbeit oder Bildungsmaßnahmen Anlage 31 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 5 Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Freitag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeiten Haus D Station D3/D4/D6 Zugang und Untersuchungshaft 09:00 Uhr – 10:30 Uhr 08:30-09:30 Uhr Mo-Fr: 07:30-08:30 Uhr Wochenende /Feiertag: 07:00-08:00 Uhr U-Haft und Zugang gehen keiner Beschäftigung (Schule/Arbeit) nach Haus D Station D5/D7 Untersuchungshaft 12:00 Uhr – 13:30 Uhr 09:45-10:45 Uhr Station E 1.100 Sicherheitsstation Nach gesondertem Tagesablauf, Aufschluss einzeln je nach Belegung1 Nach gesondertem Tagesablauf, Aufschluss einzeln je nach Belegung Wegen der Besonderheiten der Station wird nur Einzeloder Sonderhofgang angeboten; die Zeiten variieren je nach Belegung, findet meist zwischen 8.00 und 12.00 Uhr statt Station E 1.200 Junge Erwachsene 15:45 Uhr – 16.45 Uhr 16:00 Uhr – 18.00 Uhr Mo-Fr: 19:40-20:40 Uhr2 Wochenende/ Feiertag 14:15-15:15 Uhr Ausbildung Eigenbetriebe Gala und Kfz- Pflege Montag- Donnerstag: 07:00-15:00 Uhr Freitag: 07:00-13:10 Station E 2.100 Station E 2.200 Junge Erwachsene 15:45 Uhr – 16:45 Uhr 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Station E 3.100 Station E 3.200 Junge Erwachsene 17:00 Uhr – 18:00 Uhr 18:15 Uhr – 20.15 Uhr 1 Auf der Sicherheitsstation wird die besondere Sicherungsmaßnahme der Absonderung vollzogen, sodass es keine festen Aufschlusszeiten gibt; dies betrifft auch die Hofgangszeiten (Einzelhofgang), die in Abhängigkeit von der Belegung und sonstigen vollzuglichen Abläufen erfolgen. 2 Die Hofgangszeiten und damit einhergehend auch die Aufschlusszeiten verändern sich in der JSA (bis auf das Haus D und die suchttherapeutische Abteilung) monatlich, sodass jedes Hafthaus die Möglichkeit hat, die Hofgangszeit bei Tageslicht zu absolvieren; hier werden die Zeiten anhand eines Beispielsmonats dargestellt; an der grundsätzlichen Dauer der Aufschlusszeiten ändern diese wechselnden Abläufe nichts. Anlage 31 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 5 Uhr Küche: 07:00-14:00 Uhr (rollende Woche mit FZ Ausgleich) Bäckerei: Mo.-Freitag 05:30-14:00 Uhr Samstag: 04:00-08:15 Uhr Schule 7:30-13:45 Uhr3 Station F 1.100 Jugendstrafgefangene im Erstvollzug 19:30 Uhr – 20:15 Uhr 17:15 Uhr – 18:30 Uhr Mo-Fr: 18:20-19:20 Uhr Wochenende /Feiertag 12:30-13:30 Uhr Ausbildung Eigenbetriebe Gala und Kfz- Pflege Montag- Donnerstag: 07:00-15:00 Uhr Freitag: 07:00-13:10 Uhr Küche: 07:00-14:00 Uhr (rollende Station F 1.200 Jugendstrafgefangene im Erstvollzug 20:30 Uhr – 21.15 Uhr 18:45 Uhr – 20:00 Uhr Station F 2.100 Jugendstrafgefangene im Erstvollzug 19:30 Uhr – 20:15 Uhr 18:45 Uhr – 20.00 Uhr Station F 2.200 Jugendstrafgefangene im Erstvollzug 20:30 Uhr – 21:15 Uhr 15:45 Uhr – 17:00 Uhr 3 Die Dauer der schulischen Maßnahmen variiert je nach Unterrichtsplan; wegen der aktuellen nicht ausreichenden Besetzung der Lehrerstellen dauern schulische Maßnahmen bis 13.45 Uhr und enden in Ausnahmefällen vorzeitig. Anlage 31 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 3 von 5 Station F 3.100 Jugendstrafgefangene im Erstvollzug 19:30 Uhr – 20:15 Uhr 15:45 Uhr – 17:00 Uhr Woche mit FZ Ausgleich) Bäckerei: Mo.-Freitag 05:30-14:00 Uhr Samstag: 04:00-08:15 Uhr Schule 7:30-13:45 Uhr Station F 3.200 Jugendstrafgefangene im Erstvollzug 18:30 Uhr – 19:15 Uhr 17:15 Uhr – 18:30 Uhr Station G 1.100 Jugendstrafgefangene im Regelvollzug 18:15 Uhr – 19:05 Uhr 14:10 Uhr – 15:25 Uhr Mo-Fr: 15:40-16:40 Uhr Wochenende /Feiertag 15:30 Uhr- 16:30 Uhr Ausbildung Eigenbetriebe Gala und Kfz- Pflege Montag- Donnerstag: 07:00-15:00 Uhr Freitag: 07:00-13:10 Uhr Küche: 07:00-14:00 Uhr (rollende Woche mit FZ Ausgleich) Bäckerei: Mo.-Freitag 05:30-14:00 Uhr Samstag: 04:00-08:15 Uhr Station G 1.200 Junge Erwachsene Ersatzfreiheitsstrafen Jugendstrafe nach § 89b JGG 20:15 Uhr – 21:05 Uhr 18:00 Uhr – 19:15 Uhr Station G 2.100 Junge Erwachsene Ersatzfreiheitsstrafen Jugendstrafe nach § 89b JGG 18:15 Uhr – 19:05 Uhr 14:10 Uhr – 15:25 Uhr Station G 2.200 Junge Erwachsene Ersatzfreiheitsstrafen Jugendstrafe nach § 89b JGG 20:15 Uhr – 21:05 Uhr 18:00 – 19:15 Uhr Station G 3.100 Jungendstrafgefangene im 19:05 Uhr – 20:05 Uhr 19:30 Uhr – 20:45 Uhr Anlage 31 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 4 von 5 Regelvollzug Schule 7:30-13:45 Uhr Station G 3.200 Jugendstrafgefangene im Regelvollzug 19:05 Uhr – 20:05 Uhr 19:30 Uhr – 20:45 Uhr Station H 1.100 Motivationsstation Sucht 18:20 Uhr – 19:30 Uhr4 18:00 – 19.00 Uhr Mo-Fr: 17:00-18:00 Uhr Wochenende /Feiertag 16:50 Uhr- 17:50 Uhr Ausbildung Eigenbetriebe Gala und Kfz- Pflege Montag- Donnerstag: 07:00-15:00 Uhr Freitag: 07:00-13:10 Uhr Küche: 07:00-14:00 Uhr (rollende Woche mit FZ Ausgleich) Bäckerei: Mo.-Freitag 05:30-14:00 Uhr Samstag 04:00-08:15 Uhr Schule 7:30-13:45 Uhr Station H 1.200 Motivationsstation Sucht 19:30 Uhr – 20:40 Uhr 19:00 – 20.00 Uhr Station H 3.200 Besonders schutzbedürftige Jugendstrafgefangene und junge Erwachsene 18:20 Uhr – 19:30 Uhr 18:00 – 19:00 Uhr Station H 3.100 19:30 Uhr – 20:40 Uhr 19.00 – 20.00 Uhr Mo-Fr: Ganztags- 4 Im Haus H wird das Bonusprogramm umgesetzt, sodass sich die Aufschlusszeiten dementsprechend für bestimmte Gefangene verlängern oder verkürzen können. Anlage 31 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 5 von 5 Suchttherapiestation 09:00-10.00 Uhr Wochenende /Feiertag 09:00-10.00 Uhr therapie; keine Teilnahme an schulischen oder beruflichen Qualifizierungs maßnahmen Station H 2.100 Therapiebereich Suchttherapiestation Station H 2.200 Anlage 32 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 2 Justizvollzugsanstalt Torgau Tagesablaufplan vom 01.01.2018 bis 04.11.2018 Abteilung/Station Wochentag Montag - Freitag Wochenende/Feiertag Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeit Abteilung I / B1 06:00-06:45 08:40-09:40 11:15-11:50 16:45-17:15 19:15-21:00 06:30-08:00 11:10-11:50 15:45-16:15 18:45-21:00 Mo.-Fr. : 09:50-10:50 Mo.-Fr.: 15:25-16:25 Wochenende und Feiertag 14:00-15:30 7:00 Uhr – 15:00 Uhr Abteilung II / B2 06:00-06:45 08:40-09:40 11:15-11:50 16:45-17:15 19:15-21:00 06:30-08:00 11:10-11:50 15:45-16:15 18:45-21:00 Abteilung II / B3 06:00-06:45 08:40-09:40 11:15-11:50 16:45-17:15 19:15-21:00 06:30-08:00 11:10-11:50 15:45-16:15 18:45-21:00 Abteilung I / C1 06:00-06:45 07:30-08:30 11:15-11:50 16:45-19:00 08:10-09:40 11:10-11:50 15:45-18:15 Mo.-Fr.: 09:50-10:50 Mo.-Fr.: 15:25- 16:25 Wochenende und Feiertag 08:10-09:40 7:00 Uhr – 15:00 Uhr Abteilung I / C2 06:00-06:45 07:30-08:30 11:15-11:50 16:45-19:00 08:10-09:40 11:10-11:50 15:45-18:15 Abteilung III / C3 06:00-06:45 07:30-08:30 11:15-11:50 16:45-19:00 08:10-09:40 11:10-11:50 15:45-18:15 Abteilung III / C4 06:00-06:45 07:30-08:30 11:15-11:50 16:45-19:00 08:10-09:40 11:10-11:50 15:45-18:15 Abteilung III / B4 06:00-06:45 08:40-09:40 11:15-11:50 16:45-17:15 19:15-21:00 06:30-08:00 11:10-11:50 15:45-16:15 18:45-21:00 Mo.-Fr.: 13:40-14:40 Wochenende und Feiertag 12:05-13:35 7:00 Uhr – 15:00 Uhr Abteilung IV / E 1 Zugang 07:30-08:30 19:45-21:00 06:30-07:50 14:30-15:30 18:45-21:00 Mo.-Fr.: 09:50- 10:50 Wochenende und Feiertag 09:40 – 11:10 Abteilung IV / E 1 Station 06:00-06:45 08:40-09:40 11:15-11:50 17:00-19:30 08:00-09:30 11:10-11:50 16:00-18:30 Mo.- Fr.: 15:25- 16:25 Wochenende und Feiertag 14:00 – 15:30 Anlage 32 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 2 Tagesablaufplan ab 05.11.2018 Abteilung/Station Wochentags Montag - Freitag Wochenende/Feiertag Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeiten Abteilung I / C1 06.00-06.45 07.10-08.10 12.15-12.45 17.00-17.30 19.30-21.00 06.30-07.30 11.20-12.00 15.30-16.00 19.00-21.00 Mo-Fr:09.30-10.30 (Nichtarbeiter) Mo-Fr:15.25-16.25 (Arbeiter) Wochenende/Feiertag 13.45-15.15 07.00-15.00 Abteilung I / C2 06.00-06.45 07.10-09.10 12.15-12.45 17.00-17.30 19.30-21.00 06.30-07.30 11.20-12.00 15.30-16.00 19.00-21.00 Abteilung I / B1 06.00-06.45 08.20-09.20 12.15-12.45 17.00-17.30 19.30-21.00 08.15-09.15 11.20-12.00 15.30-16.00 19.00-21.00 Mo-Fr:09.30-10.30 (Nichtarbeiter) Mo-Fr.15.25-16.25 (Arbeiter) Wochenende/Feiertag 09.20-10.50 07.00-15.00 Abteilung II / B2 06.00-06.45 08.20-09.20 12.15-12.45 17.00-19.00 08.15-09.15 11.20-12.00 16.15-18.45 Abteilung II / B3 06.00-06.45 08.20-09.20 12.15-12.45 17.00-19.00 08.15-09.15 11.20-12.00 16.15-18.45 Abteilung III / B4 06.00-06.45 07.10-08.10 12.15-12.45 17.00-19.00 06.30-07.30 11.20-12.00 16.15-18.45 Mo-Fr:08.15-09.15 Wochenende/Feiertag 07.40-09.10 07.00-15.00 Abteilung III / E1 06.00-06.45 07.10-08.10 12.15-12.45 17.00-19.15 06.30-07.30 11.20-12.00 16.00-18.30 Mo-Fr:15.25-16.25 Wochenende/Feiertag 13.45-15.15 Abteilung III / E1 Zugang 08.20-09.20 19.45-21.00 08.15-09.15 14.00-15.00 19.00-21.00 Mo-Fr:09.30-10.30 Wochenende/Feiertag 09.20-10.50 Anlage 33 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 2 Justizvollzugsanstalt Waldheim Aufschlusszeiten 01.01.-31.07.2018 Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Freitag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Regelarbeitszeiten Haus 1 Station 1 (Seniorenvollzug) 06.00-07.15 08.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30 16.00-17.00 (Mo-Fr.) Die Station 1 (Senioren) erhält Mo-Fr. zusätzlich von 10.00-11.00 Aufenthalt im Freien 13.15-14.15 (Sa./So./ Feiertage) 06.45-15.30¹ Haus 1 Station 2 (Regelvollzug) 06.00-07.15 11.30-12.15 17.00-21.30 07.30-12.15 14.15-17.30 Haus 1 Station 3 (Regelvollzug) 06.00-07.15 11.30-12.15 17.00-21.30 07.30-12.15 14.15-17.30 Haus 1 Station 4 (Regelvollzug) 06.00-07.15 11.30-12.15 17.00-21.30 07.30-12.15 14.15-17.30 Aufschlusszeiten 01.08.-31.12.2018 Haus 1 Station 1 (Seniorenvollzug) 06.00-07.15 08.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30 16.00-17.00 (Mo-Fr.) Die Station 1 (Senioren) erhält Mo-Fr. zusätzlich von 10.00-11.00 Aufenthalt im Freien 13.15-14.15 (Sa./So./ Feiertage) 06.45-15.30¹ Haus 1 Station 2 (Regelvollzug) Gerade Woche 06.00-07.15 11.30-12.15 19.15-21.30 07.30-08.45 15.00-16.30 Ungerade Woche 06.00-07.15 11.30-12.15 17.00-19.00 09.15-11.45 15.30-17.30 Haus 1 Station 3 (Regelvollzug) Gerade Woche 06.00-07.15 11.30-12.15 19.15-21.30 07.30-08.45 10.15-12.45 15.30-16.30 Ungerade Woche 06.00-07.15 11.30-12.15 17.00-19.00 09.15-11.45 15.30-17.30 Haus 1 Station 4 (Regelvollzug) Gerade Woche 06.00-07.15 11.30-12.15 19.15-21.30 07.30-08.45 10.15-12.45 15.30-16.30 Ungerade Woche 06.00-07.15 11.30-12.15 17.00-19.00 09.15-11.45 15.30-17.30 Aufschlusszeiten 01.01.-31.12.2018 Haus 2 Station 1 (Wohngruppe) 06.00-07.15 11.30-12.15 15.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30² 17.15-18.15 (Mo-Fr.) 14.30-15.30 (Sa./So./ Feiertage) 06.45-15.30¹ Haus 2 Station 2 A (Wohngruppe) 06.00-07.15 11.30-12.15 15.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30² Haus 2 Station 2 B (aSV-Station) 06.00-07.15 09.00-12.15 14.00-15.15, 15.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30² Haus 2 Station 3 (Wohngruppe) 06.00-07.15 11.30-12.15 15.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30² Aufschlusszeiten 01.01.-31.12.2018 Haus 4 Station 1 06.00-07.15 11.30-12.15 15.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30² 17.15-18.15 06.45-15.30¹ Anlage 33 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 2 (Regelvollzug/EFS ) (Mo-Fr.) 14.30-15.30 (Sa./So./ Feiertage) Haus 4 Station 2 (SotA) 06.00-07.15 11.30-12.15 15.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30² Haus 4 Station 3 (SotA) 06.00-07.15 11.30-12.15 15.30-21.30² 07.30-12.15 14.15-17.30² ¹ In der Zeit von 06.45-15.30 Uhr muss jeder Gefangene 7,5 h Regelarbeitszeit erbringen. Die genannten Zeiten ergeben sich durch das gestaffelte Aus- und Einrücken zur bzw. von der Arbeit. ² Gefangene, die nicht am Aufenthalt im Freien teilnehmen, haben in dieser Zeit Einschluss. Anlage 34 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 2 Justizvollzugsanstalt Zeithain Normaler Tagesablaufplan Haus AB / Station 1 06.00-06.35 11.00- 11.50 15.00-15.35 18.15–20.00 06.00-06.35 11.00- 11.50 15.00-15.35 18.15–20.00 10.10-11.30 15.15-17.40 07.00-11.15 12.00 - 15.00 7.00 - 12.00¹ Zugang Di und Do² Mo u Mi² Haus AB / Station 2 06.00-06.35 11.00- 11.50 15.00-15.35 18.15–21.00 06.00-06.35 11.45- 13.00 15.00-15.35 18.15–21.00 10.10-11.30 15.15-17.40 Regelvollzug Haus AB / Station A3 06.00-09.00 10.00-15.35 18.15–21.00 06.00-09.00 11.45- 13.00 15.00-15.35 18.15–21.00 10.10-11.30 15.15-17.40 Suchttherapiestation Haus AB / Station B3 06.00-06.35 11.00- 11.50 15.00-15.35 18.15–21.00 06.00-06.35 11.45- 13.00 15.00-15.35 18.15–21.00 10.10-11.30 15.15-17.40 Regelvollzug Haus AB / Station 4 06.00-06.35 10.30-11.50 15.00–15.35 18.15–21.00 06.00-06.35 10.30- 13.00 15.00-15.35 18.15–21.00 10.10-11.30 15.15-17.40 Erstvollzug / EFS Haus C / Station 1 06:00-07:00 10:50-11:50 15:00-15:30 18:30-21:00 06:00-07:00 10:50-12:40 18:30-21:00 10:30-12:00 15:30-17:40 07.00-11.15 12.00 - 15.00 7.00 - 12.00¹ Regelvollzug nur Arbeiter 10:50-13:30³ Haus C / Station 2 06:00-07:00 10:50-11:50 15:00-15:30 18:30-21:00 06:00-07:00 10:50-12:40 18:30-21:00 10:30-12:00 15:30-17:40 Regelvollzug nur Arbeiter 10:50-13:30³ Haus C / Station 3 06:00-07:00 10:50-11:50 15:00-15:30 18:30-21:00 06:00-07:00 10:50-12:40 18:30-21:00 10:30-12:00 15:30-17:40 Regelvollzug nur Arbeiter 10:50-13:30³ ¹ in der Anstaltsküche wird am Sa-So 300 Minuten am Tag gearbeitet; Hausarbeiter arbeiten am Sa und So jeweils 300 Minuten am Tag ² kein Aufschluss durch Schubzeiten ³ verlängerter Aufschluss an Freitagen ohne Einkauf Abweichende Aufschlusszeiten ergeben sich durch die Einkaufsdurchführung. Regelarbeitszeiten Freitag Regelarbeitszeiten Montag - Donnerstag Suchttherapiestation täglich 09.00-10.00 Mo – Fr 16.00-17.00 oder 17.15- 18.15 im monatl. Wechsel je 1h WE/Feiertag 12.15-13.15 oder 14.15-15.15 im monatl. Wechsel je 1h Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Donnerstag WE/Feiertag 12.15-13.15 oder 14.15-15.15 im monatl. Wechsel je 1h Mo – Fr 16.00-17.00 oder 17.15- 18.15 im monatl. Wechsel je 1h Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Freitag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Anlage 34 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 2 Ersatz-Tagesablaufplan Haus AB / Station 1 06.00-06.35 18.45-19.45 06.00-06.35 11.10-12.00 15.30-16.30 07.00-11.15 12.00 - 15.00 7.00 - 12.00¹ Zugang Haus AB / Station 2 06.00-06.35 11.00-11.50 15.00-15.35 20.00-21.00 06.00-06.35 11.45-13.00 15.00-15.35 20.00-21.00 10.10-11.00 16.40-17.40 Regelvollzug Haus AB / Station A3 06.00-09.00 10.00-15.35 18.45-21.00 06.00-06.35 10.00-15.35 18.45-21.00 07.30-08.00 15.30-18.00 Suchttherapiestation 10.10 -12.00 Haus AB / Station B3 06.00-06.35 11.00-11.50 15.00-15.35 20.00-21.00 06.00-06.35 11.45-13.00 15.00-15.35 20.00-21.00 10.10-11.00 16.40-17.40 Regelvollzug Haus AB / Station 4 06.00-06.35 11.00-11.50 15.00-15.35 18.45-19.45 06.00-06.35 11.45-13.00 15.00-15.35 18.45-21.00 11.10-12.00 15.30-16.30 Erstvollzug / EFS Haus C / Station 1 06:00-07:00 10:50-11:50 15:00-15:30 18:30-19:45* 06:00-07:00 10:50-12:40 18:30-19:45* kein Ersatz TAP 07.00-11.15 12.00 - 15.00 7.00 - 12.00¹ Regelvollzug nur Arbeiter 19:45-21:00* 10:50-13:30³ 19:45-21:00* Haus C / Station 2 06:00-07:00 10:50-11:50 15:00-15:30 18:30-19:45* 06:00-07:00 10:50-12:40 18:30-19:45* kein Ersatz TAP Regelvollzug nur Arbeiter 19:45-21:00* 10:50-13:30³ 19:45-21:00* Haus C / Station 3 06:00-07:00 10:50-11:50 15:00-15:30 18:30-19:45* 06:00-07:00 10:50-12:40 18:30-19:45* kein Ersatz TAP Regelvollzug nur Arbeiter 19:45-21:00* 10:50-13:30³ 19:45-21:00* ¹ in der Anstaltsküche wird am Sa-So 300 Minuten am Tag gearbeitet; Hausarbeiter arbeiten am Sa und So jeweils 300 Minuten am Tag ² kein Aufschluss durch Schubzeiten ³ verlängerter Aufschluss an Freitagen ohne Einkauf Abweichende Aufschlusszeiten am Freitag ergeben sich durch die Einkaufsdurchführung. * bei Ersatz TAP hat jeweils nur eine Seite der Station für 75 Minuten Aufschluss am Abend / tagsüber und WE keine Einschränkungen WE/Feiertag 12.15-13.15 oder 14.15-15.15 im monatl. Wechsel je 1h Regelarbeitszeiten FreitagAufschlusszeiten Wochentags Freitag Mo – Fr 16.00-17.00 oder 17.15- 18.15 im monatl. Wechsel je 1h WE/Feiertag 12.15-13.15 oder 14.15-15.15 im monatl. Wechsel je 1h Suchttherapiestation täglich 09.00-10.00 Mo – Fr 16.00-17.00 oder 17.15- 18.15 im monatl. Wechsel je 1h Regelarbeitszeiten Montag - Donnerstag Abteilung/Station Aufschlusszeiten Wochentags Montag - Donnerstag Aufschlusszeiten Wochenende/Feiertag Zeiten für Aufenthalt im Freien Anlage 35 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 3 Justizvollzugsanstalt Zwickau Station Zeitraum Hofgang Aufschluss Arbeit A1 Motivationsstation in Vorbereitung auf eine anschließende, suchttherapeutische Intervention (arbeitende Strafgefangene) montags bis freitags Winterzeit 15:00 – 16:00 06:00 – 06:45 11:45 – 12:30 14:45 – 20:00 06:45 – 11:45 12:30 – 14:45 montags bis freitags Sommerzeit 15:00 – 16:30 Wochenende / Feiertage 14:20 – 15:20 07:00 – 19:30 B1 zum Termin überstellte Gefangene montags bis freitags 13:40 – 14:40 / / Wochenende / Feiertage 12:00 – 13:00 / / C1 - Sicherheitsbereich montags bis sonntags 08:00 – 09:00 (nach Verfügung) / / Anlage 35 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 3 Station Zeitraum Hofgang Aufschluss Arbeit A2 / B2 Nichtarbeiterstation montags bis freitags Winterzeit 10:00 – 11:00 08:00 – 10:00 13:00 – 14:30 / montags bis freitags Sommerzeit 10:00 – 11:30 Wochenende / Feiertage 13:10 – 14:10 16:00 – 17:30 bzw. 18:00 – 19:30 im wöchentlichen Wechsel / C2 Zugangsstation montags bis freitags (keine Unterschiede im Tagesablauf zwischen Sommer- und Winterzeit) 13:45 – 14:45 11:45 – 13:45 / Wochenende / Feiertage 12:00 – 13:00 16:30 – 17:30 / Anlage 35 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 3 von 3 Station Zeitraum Hofgang Aufschluss Arbeit A3 / B3 Arbeiterstation montags bis freitags Winterzeit 15:00 – 16:00 06:00 – 06:45 16:30 – 20:00 06:45 – 11:45 12:30 – 14:45 montags bis freitags Sommerzeit 15:00 – 16:30 Wochenende / Feiertage 14:20 – 15:20 16:00 – 17:30 bzw. 18:00 – 19:30 im wöchentlichen Wechsel 06:15 – 13:15 (Küche) C3 Wohngruppenähnliche Station für besonders vertrauenswürdige Gefangene (arbeitende Strafgefangene) Belegung erfolgte ab 17.09.2018 montags bis freitags Winterzeit 15:00 – 16:00 06:00 – 06:45 16:30 – 20:00 06:45 – 11:45 12:30 – 14:45 montags bis freitags Sommerzeit 15:00 – 16:30 Wochenende / Feiertage 14:20 – 15:20 10:00 – 11:00 17:00 – 20:00 06:15 – 13:15 (Küche) Die Tagesablaufpläne variieren je nach Station und zusätzlich aufgrund der unterschiedlichen Dauer der Hofgänge vom 01.01. bis 31.03. und 01.10. bis 31.12. (im folgenden Winterzeit genannt) und vom 01.04. bis 30.09. (im folgenden Sommerzeit genannt). Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 8 Justizvollzugsanstalt Waldheim Haus 1, Station 1 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 16.01.2018 17:15-17:35 16.01.2018 19:45-20:05 31.01.2018 06:00-07:15 09.02.2018 10:00-11:15 20.02.2018 15:15-17:00 22.02.2018 13:00-14:45 01.03.2018 18:15-20:00 09.04.2018 10:20-17:00 10.04.2018 06:00-07:15 10.04.2018 08.30-11.00 21.05.2018 13:45-14:45 05.07.2018 17:15-20:00 14.09.2018 15:45-18:15 15.09.2018 08:45-10:45 17.09.2018 18:30-21:30 18.09.2018 18:30-21:30 19.09.2018 18:15-21:30 20.09.2018 18:15-21:30 22.09.2018 08:00-09:15 22.09.2018 16:30-17:30 23.09.2018 16:30-17:30 24.09.2018 17:45-19:45 25.09.2018 17:45-19:45 01.10.2018 08:30-09:00 01.10.2018 19:00-21:30 02.10.2018 19:00-21:30 04.10.2018 08:30-09:00 05.10.2018 08:30-09:00 14.10.2018 08:45-10:00 16.10.2018 08:30-09:00 18.10.2018 08:30-09:00 19.10.2018 08:30-09:00 24.10.2018 08:30-09:00 24.10.2018 18:30-19:15 25.10.2018 08:30-09:30 26.10.2018 08:30-09:15 27.10.2018 09:00-09:45 28.10.2018 08:45-10:15 22.12.2018 09:40-10:15 Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 8 Haus 1, Station 2 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 16.01.2018 20:00-20:20 30.01.2018 11:30-12:15 31.01.2018 06:00-07:15 27.03.2018 18:15-20:45 04.04.2018 20:45-21:05 09.04.2018 11:30-12:15 10.06.2018 09:15-10:15 10.06.2018 11:15-11:40 22.08.2018 20:15-21:30 03.09.2018 19:15-20:15 08.09.2018 08:15-08:45 19.09.2018 19:15-20:10 25.09.2018 17:45-19:00 08.10.2018 18:00-19:00 13.10.2018 16:30-17:30 14.10.2018 09:00-10:00 18.10.2018 19:15-21:30 22.10.2018 17:00-19:00 23.10.2018 17:00-19:00 24.10.2018 17:00-19:00 25.10.2018 17:00-19:00 26.10.2018 17:00-19:00 30.10.2018 19:15-21:30 01.11.2018 19:15-21:30 02.11.2018 19:15-21:30 09.11.2018 17:00-19:00 10.11.2018 17:00-17:30 12.11.2018 19:15-21:30 13.11.2018 19:15-21:30 14.11.2018 19:15-21:30 18.11.2018 16:00-16:30 26.11.2018 19:15-21:30 27.11.2018 19:15-21:30 28.11.2018 19:15-21:30 29.11.2018 19:15-21:30 30.11.2018 19:15-21:30 10.12.2018 20:00-21:30 Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 3 von 8 Haus 1, Station 3 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 01.01.2018 08:00-11:30 01.01.2018 17:00-17:15 21.01.2018 14:15-15:30 30.01.2018 11:30-12:15 09.04.2018 11:30-12:15 16.06.2018 08:00-09:00 Haus 1, Station 4 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 20.02.2018 17:00-19:00 09.04.2018 11:30-12:15 10.04.2018 06:00-07:15 13.07.2018 17:45-20:25 15.09.2018 10:15-11:30 22.09.2018 15:45-16:30 24.09.2018 18:50-19:00 29.09.2018 16:00-17:00 01.10.2018 19:15-19:45 02.10.2018 19:15-20:00 03.10.2018 16:00-16:30 10.12.2018 19:45-20:00 12.12.2018 06:00-06:45 Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 4 von 8 Haus 2, Station 1 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 01.01.2018 10:30-11:30 01.01.2018 14:15-17:30 02.01.2018 20:00-21:30 20.02.2018 15:30-16:45 02.03.2018 06:00-06:40 05.04.2018 18:15-19:15 09.04.2018 15:30-17:15 12.04.2018 15:30-16:45 25.06.2018 20:15-21:30 16.08.2018 15:45-16:15 16.08.2018 17:10-21:30 22.08.2018 18:30-19:35 03.09.2018 15:30-16:15 03.09.2018 20:00-20:45 05.09.2018 15:30-16:00 06.09.2018 16:30-17:30 07.09.2018 15:30-16:15 10.09.2018 18:30-19:30 11.09.2018 18:30-19:30 12.09.2018 18:30-19:30 13.09.2018 18:30-19:30 14.09.2018 18:30-19:30 17.09.2018 17:15-18:00 18.09.2018 17:15-18:00 19.09.2018 17:15-18:00 20.09.2018 17:15-18:00 21.09.2018 17:15-18:00 25.09.2018 19:30-21:30 27.09.2018 19:30-21:30 04.10.2018 16:00-17:30 10.10.2018 18:30-21:30 11.10.2018 20:30-21:30 12.10.2018 12:00-12:15 14.10.2018 15:45-17:30 17.10.2018 18:45-20:15 04.11.2018 10:05-10:30 10.12.2018 19:50-20:15 11.12.2018 11:30-11:45 15.12.2018 16:00-17:00 18.12.2018 18:50-21:30 Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 5 von 8 Haus 2, Station 2 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 01.01.2018 09:00-10:30 02.01.2018 15:30-16:00 02.01.2018 18:30-20:15 30.01.2018 09:00-12:15 30.01.2018 11:30-12:15 30.01.2018 20:15-21:30 31.01.2018 06:00-07:15 09.02.2018 20:00-21:30 26.03.2018 09:25-10:30 12.04.2018 15:30-16:45 21.04.2018 10:00-11:30 18.05.2018 19:15-21:30 16.06.2018 07:50-09:20 16.08.2018 16:00-18:30 17.08.2018 16:15-16:45 04.09.2018 16:00-16:45 04.09.2018 20:30-21:30 06.09.2018 16:15-16:45 07.09.2018 16:00-16:45 08.09.2018 14:30-15:00 09.09.2018 14:30-15:45 10.09.2018 19:40-20:30 11.09.2018 19:30-20:30 17.09.2018 18:00-19:00 18.09.2018 18:15-18:55 20.09.2018 18:10-18:55 21.09.2018 18:10-18:50 22.09.2018 15:45-16:45 24.09.2018 18:50-20:05 25.09.2018 19:00-20:00 26.09.2018 19:30-20:00 27.09.2018 19:25-20:30 29.09.2018 16:00-17:00 01.10.2018 18:45-19:45 02.10.2018 19:00-20:00 03.10.2018 16:00-17:00 08.10.2018 19:00-20:00 10.10.2018 19:00-20:00 11.10.2018 19:30-20:30 12.10.2018 19:00-20:00 13.10.2018 16:00-17:00 16.10.2018 19:00-20:00 27.10.2018 16:00-17:00 Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 6 von 8 Haus 2, Station 3 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 02.01.2018 17:00-18:45 30.01.2018 11:30-12:15 30.01.2018 20:20-21:30 22.02.2018 15:30-16:15 05.04.2018 19:15-20:15 13.06.2018 20:30-21:30 16.06.2018 7:45-9:15 20.08.2018 18:40-19:40 22.08.2018 19:30-20:15 03.09.2018 17:00-17:35 03.09.2018 21:15-21:30 06.09.2018 15:30-16:45 07.09.2018 16:30-17:30 10.09.2018 19:10-19:50 12.09.2018 19:10-19:50 13.09.2018 19:10-19:50 25.09.2018 12:00-12:15 15.10.2018 19:00-20:00 18.10.2018 19:00-20:00 23.10.2018 12:00-12:15 10.11.2018 16:00-17:00 18.12.2018 20:15-21:00 Haus 4, Station 1 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 16.01.2018 11:30-11:45 31.01.2018 16:00-17:15 02.02.2018 20:00-21:30 13.02.2018 16:00-17:00 15.02.2018 17:00-19:30 20.02.2018 19:15-20:15 04.04.2018 19:00-20:00 05.06.2018 19:00-21:30 15.06.2018 15:30-16:15 25.06.2018 18:30-21:30 Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 7 von 8 Haus 4, Station 2 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 16.01.2018 17:00-18:30 22.01.2018 20:00-21:30 31.01.2018 06:00-07:15 02.02.2018 18:30-20:00 13.02.2018 17:00-18:30 20.02.2018 18:15-19:15 21.02.2018 19:45-21:30 22.02.2018 18:15-19:45 26.03.2018 19:00-19:30 04.04.2018 15:30-16:15 10.04.2018 06:00-07:15 15.06.2018 15:30-16:00 16.06.2018 07:45-09:00 19.06.2018 15:30-17:15 21.08.2018 18:45-19:30 03.09.2018 16:30-17:30 04.09.2018 18:00-18:30 09.09.2018 12:00-12:15 22.09.2018 14:15-15:00 23.09.2018 14:15-15:00 24.09.2018 16:00-17:00 28.09.2018 16:00-17:00 29.09.2018 14:15-14:35 30.09.2018 14:15-14:40 02.10.2018 16:00-17:00 03.10.2018 10:00-10:30 03.10.2018 14:15-14:30 06.10.2018 14:15-15:00 08.10.2018 16:00-17:00 09.10.2018 16:00-17:00 10.10.2018 16:00-17:00 17.10.2018 16:00-17:00 18.10.2018 16:00-17:00 28.10.2018 10:00-11:00 04.11.2018 10:00-11:00 06.11.2018 16:00-17:00 07.11.2018 16:00-17:00 09.11.2018 16:00-17:00 11.11.2018 10:00-11:00 12.11.2018 16:00-17:00 09.12.2018 07:30-08:00 09.12.2018 10:00-11:00 13.12.2018 16:00-17:00 13.12.2018 21:00-21:30 15.12.2018 10:00-11:00 16.12.2018 07:30-08:00 17.12.2018 16:00-17:00 Anlage 36 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 8 von 8 Haus 4, Station 3 Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 16.01.2018 18:30-20:00 30.01.2018 11:30-12:00 31.01.2018 16:00-17:15 13.02.2018 18:30-20:00 20.02.2018 15:30-16:30 20.02.2018 19:15-20:15 26.03.2018 18:00-19:00 27.03.2018 18:00-19:00 05.06.2018 18:00-19:00 16.06.2018 07:45-09:00 27.06.2018 18:30-20:00 13.07.2018 18:15-21:30 19.07.2018 17:00-18:30 21.08.2019 19:30-20:30 03.09.2018 17:30-18:30 04.09.2018 11:30-11:45 22.09.2018 14:15-15:00 24.09.2018 16:00-17:00 27.09.2018 16:00-17:00 28.09.2018 16:00-17:00 29.09.2018 14:30-15:30 06.10.2018 14:15-15:00 08.10.2018 16:00-17:00 09.10.2018 16:00-17:00 10.10.2018 16:00-17:00 11.10.2018 16:00-17:00 14.10.2018 14:15-15:00 31.10.2018 15:00-15:15 04.11.2018 10:00-11:00 06.11.2018 16:00-17:00 12.11.2018 16:00-17:00 04.12.2018 21:00-21:30 05.12.2018 16:00-17:00 13.12.2018 16:00-17:00 16.12.2018 10:00-11:00 Anlage 37 (zu Frage 13, Drs.-Nr. 6/16770) Justizvollzugsanstalt Zwickau Datum Einschränkung Aufschlusszeiten 31.01.2018 A3 16:30 bis 18:45 B3 18:45 bis 21:00 07.03.2018 A3 18:45 bis 21:00 B3 16:30 bis 18:45 08.03.2018 A3 16:30 bis 18:45 B3 18:45 bis 21:00 27.06.2018 A3 18:45 bis 21:00 B3 16:30 bis 18:45 28.08.2018 A3 16:30 bis 18:45 B3 18:45 bis 21:00 29.08.2018 A3 18:45 bis 21:00 B3 16:30 bis 18:45 30.08.2018 A3 16:30 bis 18:45 B3 18:45 bis 21:00 31.08.2018 A3 18:45 bis 21:00 B3 16:30 bis 18:45 19.09.2018 A3 16:30 bis 18:45 B3 18:45 bis 21:00 20.09.2018 B3 18:45 bis 21:00 C3 16:30 bis 18:45 21.09.2018 A3 16:30 bis 18:45 C3 18:45 bis 21:00 25.09.2018 A3 18:45 bis 21:00 B3 16:30 bis 18:45 26.09.2018 B3 18:45 bis 21:00 C3 16:30 bis 18:45 27.09.2018 A3 16:30 bis 18:45 C3 18:45 bis 21:00 28.09.2018 A3 18:45 bis 21:00 B3 16:30 bis 18:45 01.10.2018 B3 18:45 bis 21:00 C3 16:30 bis 18:45 20.11.2018 A3 16:30 bis 18:45 C3 18:45 bis 21:00 03.12.2018 A3 18:45 bis 21:00 B3 16:30 bis 18:45 07.12.2018 A3 18:30 bis 20:00 B3 18:30 bis 20:00 C3 18:30 bis 20:00 Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 1 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene Bautzen - Festlegungen für den Anstaltsarzt und den Krankenpflegedienst Der Krankenpflegedienst ist für die Bereitstellung von Arzneimitteln zur Ausgabe an die Gefangenen verantwortlich. Nach Möglichkeit sollen Arzneimittel in flüssiger Form oder in Wasser aufgelöst verwendet werden. Der Anstaltsarzt belehrt die Gefangenen bei allen Arzneimittelverordnungen über die Notwendigkeit der Einhaltung der ärztlichen Anordnung. Die Belehrung wird in der Gesundheitsakte dokumentiert. Die Gefangenen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Medikamente beim Stationsdienst bekommen und diese unter Aufsicht des Stationsdienstes einnehmen müssen. Ausnahmen davon sind Arzneimittel (wie z.B. Asthmaspray), die einem Gefangenen ausgehändigt werden, damit sie ihm im Bedarfsfall jederzeit zur Verfügung stehen. Derartige Arzneimittel werden gekennzeichnet mit Name, Vorname und Geburtsdatum des Gefangenen. - Ausgabe der Arzneimittel an die Gefangenen Die Ausgabe der verordneten Arzneimittel an die Gefangenen und die Beaufsichtigung der Einnahme erfolgen durch Bedienstete . Zäpfchen werden ohne Einnahmekontrolle ausgehändigt. Die Gefangenen sind verpflichtet, die verordneten Medikamente in Anwesenheit eines Bediensteten einzunehmen. Falls sich Gefangene weigern, sind die Medikamente einzubehalten und an den Krankenpflegedienst zurückzugeben. Die Arzneimittelbehältnisse verbleiben beim Stationsdienst. - Ausgabe von Arzneimitteln mit Abhängigkeits- und Suchtpotential Diese Medikamente (z.B. Psychopharmaka, Sedativa) werden in Dosierbehältern bereitgestellt, die aufgeteilt in Einzeldosen die Gesamtdosis für einen Tag enthalten. Die Behältnisse sind beschriftet mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Haftbereich des Gefangenen und müssen täglich getauscht werden. - Ausgabe von Arzneimitteln ohne Abhängigkeits- und Suchtpotential Diese Medikamente, die oft über einen längeren Zeitraum einzunehmen sind (z.B. Herzmedikamente, Mittel gegen Bluthochdruck ), werden in Dosierbehältern bereitgestellt, die aufgeteilt in Einzeldosen die Gesamtmenge an Medikamenten für 1 Woche enthalten. Die Behältnisse sind ebenfalls mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Haftbereich des Gefangenen versehen und sind 1x wöchentlich zu tauschen. - Ausgabe von Arzneimitteln, die nur kurzzeitig verabreicht werden Diese Arzneimittel (oft nur für 2 bis 3 Tage verordnet) werden in kleinen Tüten mit inliegender Einnahmeverordnung und beschriftet mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Haftbereich und Ausgabedatum bereitgestellt. - Ausgabe von Schmerzmitteln zu Unzeiten durch den Stationsdienst Dem Gefangenen darf nur das vom Medizinischen Dienst bereitgestellte Paracetamol ausgehändigt werden. Die Einnahme ist zu kontrollieren. Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 2 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene - Festlegungen für den Zentralbediensteten, Stationsdienst und die Bediensteten der Arbeitsbetriebe über die Ausgabezeiten für Arzneimittel Die folgenden Ausgabezeiten gelten sofern vom Arzt nicht anderes verordnet wurde. Frühmedizin: vor dem Ausrücken zur Arbeit bzw. bis zum Verschluss der Hafträume sowie an Wochenenden und Feiertagen nach dem Aufschluss bis 09:30 Uhr Mittagsmedizin: während der Essenausgabe; Gefangene, die zur Arbeit ausrücken und das Mittagessen außerhalb des Haftbereichs einnehmen, erhalten die Mittagsmedizin vom Werkaufsichtsdienst, der diese morgens aus dem Haftbereich mitnimmt . Abendmedizin: Ausgabe in der Zeit von 18:00 Uhr bis unmittelbar vor der Bestandskontrolle Nachtmedizin: an Werktagen von 21:00 bis 21:40 Uhr, ebenso an Wochenenden und Feiertagen - Umgang und Ausgabe von Betäubungsmitteln Nach § 15 BtmG sind alle Betäubungsmittel im Bereich des medizinischen Dienstes getrennt von anderen Arzneimitteln verschlossen zu lagern und vor unbefugter Entnahme zu schützen. - Ausgabe von Betäubungsmitteln während der Geschäftszeit Die Ausgabe von Betäubungsmitteln erfolgt in flüssiger oder aufgelöster Form. Medikamente, die vom Hersteller nicht in flüssiger oder aufgelöster Form verabreicht werden dürfen, sind ausgenommen. Die Ausgabe von Betäubungsmitteln während der Geschäftszeit erfolgt durch das medizinische Personal. Die Ausgabezeiten gelten, sofern vom Arzt nichts anderes festgelegt wurde. Frühmedizin: Die Ausgabe der Frühmedizin erfolgt durch das medizinische Personal in der Zeit von 06:15 Uhr in der medizinischen Abteilung. Die betreffenden Gefangenen sind durch die Stationsbediensteten zuzuführen. Mittagsmedizin: Die Ausgabe der Mittagsmedizin erfolgt durch das medizinische Personal in der Zeit von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr in den Haftbereichen/Arbeitsbereichen. Ist dem medizinischen Personal im Einzelfall die Ausgabe selbst nicht möglich, werden die Gefangenen durch einen Bediensteten des aVD zugeführt und anschließend wieder zurückgebracht. Dabei ist folgende Verfahrensweise einzuhalten: - das med. Personal veranlasst rechtzeitig die Zuführung/Abholung des Gefangenen beim Zentralbediensteten unter Angabe der Gründe dafür, - der Zentralbedienstete organisiert die Zuführung/Abholung (gem. Liste der dafür festgelegten Bediensteten), - der festgelegte Bedienstete informiert den Gefangenen, weshalb eine Ausgabe im medizinischen Bereich erfolgen muss. Es ist darauf zu achten, dass die Zuführung/Abholung Gefangener aus dem Arbeits- /Ausbildungsbereich und die Verabreichung des Medikaments durch alle Beteiligten zügig erfolgt. Wartezeiten sind zu vermeiden ! Abendmedizin: Die Ausgabe der Abendmedizin erfolgt durch den Stationsdienst in der Zeit von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr im Haftbereich. Nachtmedizin: Die Ausgabe der Nachtmedizin erfolgt durch den Stationsdienst in der Zeit von 21:00 Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 3 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene Uhr – 21:40 Uhr im Haftbereich. - Ausgabe und Lagerung von Betäubungsmitteln außerhalb der Geschäftszeit Die Betäubungsmittel, die in Kapselform sind, werden durch das medizinische Personal geöffnet und in Behälter gegeben. Der Gefangene nimmt die Substanz gemäß der vom medizinischen Personal festgelegten Einnahmeanordnung vor dem Stationsbediensteten ein. Die Ausgabe von Betäubungsmitteln außerhalb der Geschäftszeit erfolgt durch den Stationsdienst. Die unter das BtmG fallenden Medikamente werden durch das medizinische Personal in Einzeldosen, welche mit Namen des Gefangenen, Datum und Uhrzeit der Einnahme versehen sind, bereitgestellt. Diese Einzeldosen sind im Torhaus dem diensthabenden Zentralbediensteten gegen Unterschrift zu übergeben. Die Lagerung der unter das BtmG fallenden Medikamente hat separat von anderen Arzneimitteln ausschließlich in der Waffenkammer zu erfolgen. Die unter das BtmG fallenden Medikamente werden frühestens 30 Minuten vor der jeweiligen Ausgabezeit durch den Zentralbediensteten an den für den Gefangenen zuständigen Stationsbediensteten gegen Unterschrift im Torhaus übergeben. Die Ausgabe an den Gefangenen erfolgt gegen Unterschrift auf dem vom medizinischen Dienst bereitzustellenden Protokoll und die Einnahme ist zu kontrollieren. Die Ausgabemodalitäten anderer Arzneimittel bleibt hiervon unberührt. - In Basis-Web ist durch die Anstaltsärztin für den jeweiligen Gefangenen die Notwendigkeit der Einnahme von Medikamenten , welche im Einzelfall das Reaktionsvermögen verändern und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigen zu vermerken. Chemnitz - Verordnungspflicht und Vorbereitung der Medikamente Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur aufgrund einer Verordnung des Anstaltsarztes bzw. der in der Anstalt praktizierenden Vertragsärzte, herbeigerufener Notärzte oder Hausbesuchsärzte ausgegeben werden. Soweit möglich sind Medikamente zu verordnen, die der Gefangenen in flüssiger oder aufgelöster Form verabreicht werden können. Über die Einnahmeart werden die Gefangenen vom Arzt oder den Mitarbeitern des medizinischen Dienstes unterschriftlich belehrt. Die Erklärung der Gefangenen gelangt zur Gesundheitsakte. Die Vorbereitung der Ausgabe von verordneten Medikamenten obliegt den Mitarbeitern des medizinischen Dienstes. Von diesen dürfen ausnahmsweise auch ohne besondere ärztliche Verordnung bestimmte Arzneimittel bei ersichtlicher Notwendigkeit ausgegeben werden. Die Medikamente sind durch die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes getrennt nach Häusern/Station im Vieraugen-Prinzip vorzubereiten und für die zuständigen Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes übersichtlich bereitzustellen. Medikamente , die grundsätzlich nur in aufgelöster Form ausgegeben werden dürfen, sind besonders kenntlich zu machen und vor der Ausgabe aufzulösen. Präparate, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden ausschließlich von den Mitarbeitern des medizinischen Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 4 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene Dienstes an die Gefangenen ausgegeben und unter Aufsicht der Mitarbeiter des medizinischen Dienstes von den Gefangenen eingenommen. - Ausgabe von Arzneimitteln an Gefangene im Regeldienstbetrieb Die durch das medizinische Personal vorgegebenen Medikamentendosen und Einnahmezeitpunkte sind ausnahmslos verbindlich . Ohne vorherige Rücksprache mit dem medizinischen Dienst darf von den Vorgaben nicht abgewichen werden. Dies gilt für alle verordneten Medikamente und insbesondere für die, den Gefangenen verordneten Präparate, welche nur bei Bedarf /auf Wunsch des Patienten genommen werden (Bedarfsmedikamente). Die Ausgabe von Bedarfsmedikamenten erfolgt auf Verordnung des medizinischen Dienstes in Einzeldosen. Die Aushändigung von Arzneimitteln, die keine Betäubungsmittel sind, an Gefangene im geschlossenen Vollzug außerhalb des Nachtverschlusses auf Station erfolgt unter Aufsicht eines Stationsbediensteten im Dienstzimmer. Die Gefangenen sind grundsätzlich verpflichtet, verordnete Medikamente im Beisein eines Bediensteten einzunehmen, wobei dieser insbesondere auf das Schlucken der Medizin zu achten hat. Während des Nachtverschlusses sind die Arzneimittel bei Erfordernis durch die Kostklappe auszugeben. Es ist stets zweifelsfrei die Identität des Empfängers der Medizin sicherzustellen. Arzneimittel, die von den Gefangenen zwingend während der Arbeitszeit bzw. während des Aufenthaltes in Bildungsmaßnahmen einzunehmen sind, werden vom medizinischen Dienst den Betriebsbediensteten bzw. der Schulbeamtin ausgehändigt , die die Einnahme durch die Gefangenen überwachen. Für die Gefangenen, die in beruflichen Fortbildungsmaßnahmen beschäftigt sind, übergibt die Schulbeamtin die verordneten Medikamente den Mitarbeitern der externen Bildungsträger, um dass diese die Einnahme durch die Gefangenen überwachen. Bedarfsmedikamente werden weder im Bereich der Bildungsmaßnahmen noch der Arbeitsbetriebe vorrätig gehalten. Äußern die Gefangenen entsprechenden Bedarf wird die erforderliche Medikamentation durch die Schulbeamtin bzw. die Betriebsbediensteten unmittelbar bei den Mitarbeitern des medizinischen Dienstes beigezogen und anschließend ausgegeben. Ist eine Medikamenteneinnahme während der Aus- und Vorführung verordnet, übergeben die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes die Medikamente den Bediensteten des Aus- und Vorführdienstes. Diese überwachen die Einnahme durch die Gefangene . - Dauerhafte Überlassung von Arzneimitteln an Gefangene Soweit medizinisch notwendig, werden verordnete Salben, Cremes, Asthmasprays, orale Kontrazeptiva, Mundspülungen, Nasensprays und Halstabletten den Gefangenen direkt an die Person ausgegeben. Der Nachweis des Besitzes erfolgt über einen Medikamentenschein, auf dem der Name der Gefangenen, der Name des Medikamentes, das Ausgabedatum und das Signum der ausgebenden Mitarbeiterin des medizinischen Dienstes vermerkt ist. - Sonderregelungen für den offenen Vollzug Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 5 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene Gefangene, die im offenen Vollzug untergebracht sind, bewahren ihre vom medizinischen Dienst oder einem externen Arzt verordneten Medikamente im Haftraum auf, sofern der Anstaltsarzt keine Einnahme unter Aufsicht festgelegt hat. in diesem Fall wird die Medizin im Dienstraum der verantwortlichen Bediensteten des offenen Vollzugs aufbewahrt und unter Aufsicht ausgereicht. - Die Ausgabe von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten erfolgt nur durch die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes bei eindeutigem Nachweis einer ärztlichen Verordnung. Betäubungsmittel sind unter Aufsicht des medizinischen Personals einzunehmen bzw. zu applizieren. Die Ausgabe von Betäubungsmitteln ist keine Notfallmedikation und kann nur während der täglichen Anwesenheit des medizinischen Dienstes durchgeführt werden. - Die Ausgabe von Betäubungsmitteln wird durch die Ausgabeberechtigten im Betäubungsmittelbuch dokumentiert. Dresden - Arznei zur selbständigen Einnahme Kann die Ärztin/der Arzt die selbständige Einnahme verantworten, so wird dem Gefangenen die Arznei von den Bediensteten des Medizinischen Dienstes zusammen mit der entsprechenden Einnahmevorschrift ausgehändigt (gemäß Hausrezept ). - Arznei zur kontrollierten Einnahme Sie wird ausschließlich in Einzeldosen an den Gefangenen abgegeben. Das geschieht entweder durch die Bediensteten des Medizinischen Dienstes oder durch den Stationsbediensteten. Im letzteren Fall wird die Arznei in beschrifteten Behältnissen an die Stationsbediensteten abgegeben. Auf dem Behältnis ist deutlich sichtbar zu machen:- Name des Gefangenen , - Zeit der Verabreichung - Zur Sicherheit werden Psychopharmaka in der Regel in einer Flüssigkeit aufgelöst verabreicht und sind sofort in Anwesenheit des Bediensteten der Station oder der Bediensteten des medizinischen Dienstes einzunehmen. Sollten Psychopharmaka nicht für eine Einnahme in einer Flüssigkeit geeignet sein, sind die Bediensteten durch den medizinischen Dienst besonders darauf hinzuweisen und haben im besonderen Maße, ggf. durch Nachschau, darauf zu achten, dass das Medikament tatsächlich geschluckt wird. - Falls sich Gefangene weigern, die Medikamente im Beisein des Bediensteten einzunehmen, sind diese einzubehalten und an den medizinischen Bereich zu übergeben. Es ist eine Meldung zu fertigen. Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 6 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene Görlitz - Ausgabe und Einnahme Dem Straf- bzw. Untersuchungsgefangenen sind nur die von der Vertragsärztin/ Vertragsarzt oder einem herbeigerufenen Arzt verordneten Medikamente zu reichen. Grundsätzlich sollten die Medikamente in aufgelöster Form oder in Tropfenform verabreicht werden. Prinzipiell ist nur die einzunehmende Menge an den Gefangenen auszugeben. Die Einnahme der Medikamente hat stets in Anwesenheit eines Bediensteten zu erfolgen. In den Sprechstunden der Ärzte dürfen dem Gefangenen nur Medikamente verabreicht werden, wenn der Patient diese im Beisein der Ärzte und / oder des Krankenpflegedienstes einnimmt. Eine Mitgabe auf den Haftraum ist hierdurch untersagt! Der Bedienstete hat sich in geeigneter Form und Weise von der Einnahme der Medikamente zu überzeugen. Es besteht Einverständnis, dass dem Gefangenen, aufgrund ärztlicher Verordnung, zum ständigen Gebrauch im Haftraum überlassen werden können: Suppositorien (Zäpfchen), Kohletabletten, Inhalationsapparate für Asthmatiker und Allergiker, Nasentropfen oder –spray, Augentropfen, Lutschtabletten z. B. gegen Grippe im Ausnahmefall. Bei der Ausgabe von Salben ist zu beachten, dass dem einzelnen Gefangenen ausschließlich maximal 20 g ausgegeben werden. Ist die Medikamententube größer als 20 g, so erfolgt die Ausgabe der entsprechenden Salbe in einem dafür vorgesehenen Portionsbehältnis. Besteht das Erfordernis einer längeren medikamentösen Behandlung und der damit verbundenen Ausgabe von Originalverpackungen - unter Beachtung des Vorbezeichneten - so gilt der Grundsatz „Alt gegen Neu”. Grundsatz: Werden dem Gefangenen die vorbenannten Medikamente ausnahmsweise mit auf den Haftraum gegeben, dann ist durch die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt dem Gefangenen ein „Rezept” in Form einer Karteikarte auszustellen und auszuhändigen. - Verantwortung für die Ausgabe von Medikamenten Während der Zeit Montag – Donnerstag 06.30 Uhr - 17.00 Uhr und Freitag 06.30 Uhr - 15.00 Uhr erfolgt die Ausgabe der ärztlich verordneten Medikamente durch den Krankenpflegedienst, wenn die Dienstbesetzung das ermöglicht. In der verbleibenden Zeit obliegt die Verantwortung den Bediensteten der Abteilung. Bei Unklarheiten sind die Verwaltungsdienstleitung oder die Anstaltsleitung zu konsultieren. Die Ausgabe der ärztlich verordneten Medikamente erfolgt mit der Maßgabe, dass der Gefangene aus dem Haftraum herauszutreten hat. Kommt der Gefangene dieser Aufforderung nicht nach oder nimmt die Medikamente nicht unter Aufsicht ein, gilt dieses Verhalten des Gefangenen als Behandlungsverweigerung. Schmerzlindernde Medikamente, die nicht direkt vom Arzt verordnet worden sind und vom Krankenpflegedienst bereitgestellt werden, sind grundsätzlich nur außerhalb der Geschäftszeit vom Zentralbediensteten auszugeben. Für die Ausgabe der schmerzlindernden Medikamente wird dem Zentralbediensteten ein geringes Kontingent an Medikamen- Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 7 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene ten im Sanitätskasten zur Verfügung gestellt. Dieser Sanitätskasten ist vom Krankenpflegedienst regelmäßig zu prüfen und ggf. aufzufüllen. Den Inhalt des Sanitätskastens legt die Vertragsärztin/ -arzt fest. Ein Inhaltsverzeichnis ist zu führen. Der Sanitätskasten befindet sich unter Verschluss im Bereich der Kanzel. - Durchsetzung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Ausgabe von Medikamenten Bei der Verordnung oder Ausreichung von Medikamenten ist dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen. Leipzig - Arzneimittel dürfen nur auf Grund einer Verordnung eines Arztes ausgegeben werden. Die Ausgabe obliegt grundsätzlich den Mitarbeitern des medizinischen Dienstes. - Im Interesse einer stabilen medizinischen Versorgung der Gefangenen in den Zeiträumen, in denen Mitarbeiter des medizinischen Dienstes nicht zur Verfügung stehen, ist eine Arzneimittelausgabe durch Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes vorzunehmen. - Die Arzneimittel werden möglichst in aufgelöster Form oder in Tropfenform zur Verfügung gestellt und verabreicht. - Die ordnungsgemäße Einnahme der Arzneimittel hat unter Aufsicht des Bediensteten zu erfolgen (z.B. Beachtung der Schluckbewegung / Prüfung der Mundhöhle). Um eine Verwechslung bei der Arzneimittelausgabe auszuschließen, ist diese immer mit der nötigen Ruhe und Sorgfalt durchzuführen und die Identität des Empfängers muss sichergestellt sein. - Vom medizinischen Dienst wird auf den einzelnen Stationen eine begrenzte Menge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (z.B. leichte Kopfschmerztabletten, Magentropfen und Halstabletten) für den „Alltagsgebrauch“ zur Verfügung gestellt . Die Ausgabe ist nachzuweisen. Für die regelmäßige Kontrolle, Auffüllung und Dokumentation des Arzneimittelvorrates hat der medizinische Dienst Sorge zu tragen. - Sollten bei der wiederholten Ausgabe eines derartigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels Dosierungsprobleme entstehen (z.B. wiederholte Forderung eines Schmerzmittels vom Gefangenen), ist diesbezüglich mit dem medizinischen Dienst des Krankenhauses oder dem diensthabenden Arzt Rücksprache zu nehmen. Regis- Breitingen - In der Regel werden Medikamente verordnet, die dem Gefangenen in flüssiger oder aufgelöster Form verabreicht werden können. Bei Medikamenten in fester Form ist sicherzustellen, dass der Gefangene die Medizin mit genügend Flüssigkeit zu sich nimmt. Die Einnahme der gesetzten Medikamente erfolgt unter Aufsicht des Stationsbediensteten im Dienstzimmer. Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 8 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene - Die Ausgabe der Medizin hat zu den vorgegebenen Tageszeiten zu erfolgen. Bei notwendiger Verabreichung nach dem Nachteinschluss ist die Beobachtungsklappe zu benutzen. - Eine Verweigerung der Einnahme ist dem Medizinischen Dienst zeitnah mitzuteilen. Nicht eingenommene Medikamente, sowie leere Dosierhilfen, sind am nächsten Werktag bis möglichst 13:00 Uhr wieder im Post- und Medizinschrank zu hinterlegen . - Für Notfälle zur Unzeit werden ausreichend Schmerzmittel im Zentralfach des Post- und Medizinschrankes hinterlegt. Vor deren Einnahme ist der Gefangene, bezüglich bekannter Schmerzmittelallergien zu befragen und dies im Ausgabebuch zu dokumentieren. - Während der Medikamenteneinnahme ist der Stationsbedienstete anwesend. Der Zeitpunkt und die ordnungsgemäße Einnahme der Substanz ist dem ZB [Zentralbediensteten] unmittelbar mitzuteilen. Der ZB notiert den Ausgabezeitpunkt im Übergabebeleg . Eventuelle Auffälligkeiten sind ebenfalls schriftlich festzuhalten. Waldheim - Die Medikamentenausgabe erfolgt im geschlossenen Vollzug nur in Tagesrationen. Soweit medizinisch und pharmazeutisch möglich, werden Medikamente in flüssigem oder aufgelöstem Zustand verabreicht. Die Ausgabe der Medikamente findet zu folgenden Zeiten statt: Frühmedizin: von 06:00 bis 09:30 Uhr, Mittagsmedizin: von 11:15 bis 13.00 Uhr, Abendmedizin: von 17:00 bis 18:00 Uhr, Nachtmedizin: von 21:00 bis 21:30 Uhr. - Jede Medikamenteneinnahme erfolgt unmittelbar im Beisein und unter Kontrolle eines Bediensteten. Die Mitnahme von Medikamenten in den Haftraum ist untersagt. - Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden im Medizinischen Dienst im Beisein und unter Kontrolle eines Mitarbeiters des Medizinischen Dienstes verabreicht. Abweichend davon ist im Bedarfsfall und auf konkrete ärztliche Anordnung, auch die Verabreichung durch einen Stationsbediensteten möglich. Die Lagerung von Medikamenten , die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, erfolgt im Bereich des Zentralbediensteten. - Benötigt ein Gefangener eine personenbezogene Bedarfsmedikation (z.B. Migränemittel), so wird das Medikament in einer mit dem Namen des Gefangenen und der erforderlichen Dosis beschrifteten Tüte im Stationsdienstzimmer hinterlegt . Das Medikament gibt der Bedienstete im Bedarfsfall in der vorgeschriebenen Dosierung an den Gefangenen aus. Die Dokumentation dazu erfolgt mit Datum und Uhrzeit der Ausgabe direkt auf der Tüte, die dem Medizinischen Dienst, Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 9 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene bei Bedarf zum Befüllen, oder nach Ablauf der Verordnung wieder zu übergeben ist. - In den Hafträumen dürfen nur noch folgende Medikamente vorhanden sein: Insuline, ärztlich verordnete Sprays, ärztlich verordnete Salben, Augen- und Nasentropfen. - Auf der Station werden für akute Befindlichkeitsstörungen (Zahnschmerzen u.ä.) einige Medikamente bereitgehalten. Für die Auswahl dieser Medikamente (in der Regel pflanzliche oder nicht verschreibungspflichtige Medikamente) ist der Anstaltsarzt verantwortlich. Eine entsprechende Liste befindet sich in den Ausgabebüchern. Die Ausgabe erfolgt als Einzeldosis und wird dokumentiert. Diese Dokumentation wird dem Medizinischen Dienst vorgelegt. Hier erfolgt die Dokumentation des ausgegebenen Medikamentes in der Gesundheitsakte. Die Ausgabe der Medizin bei akuten Befindlichkeitsstörungen ist auf die Zeit zu begrenzen, in der der Medizinische Dienst nicht besetzt ist. Sollten bei der wiederholten Ausgabe eines derartigen, pflanzlichen oder nicht verschreibungspflichtigen Medikamentes Dosierungsprobleme entstehen (z.B. wiederholte Forderung eines Schmerzmittels vom Gefangenen), ist diesbezüglich mit dem Medizinischen Dienst oder dem Anstaltsarzt Rücksprache zu nehmen. - Die Betriebsbediensteten sorgen dafür, dass der Gefangene die Mittagsmedizin entsprechend den Vorgaben erhält. - Wenn Gefangene einen Aufenthalt außerhalb der Anstalt (Lockerung) absolvieren und es aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist betäubungsmittelhaltige Medikamente (gemäß Anlage III des BtMG) mitzugeben, werden diese im Bereich des Zentralbediensteten gelagert und erst unmittelbar beim Verlassen der Anstalt - möglichst erst in der Personenschleuse der Torwache - ausgehändigt. Als Legitimationsnachweis für den Besitz dieser Medikamente, während und bei der Rückkehr von Lockerungen erhält der Gefangene eine Kopie des Medikationsplanes. - Für den offenen Vollzug bleibt in der Regel die Wochendosierung bestehen. Ausnahmen legt der Anstaltsarzt in eigener Zuständigkeit schriftlich und zur Kenntnis der offenen Abteilung fest. - Bei einer Haftentlassung sind betäubungsmittelhaltige Medikamente gemäß (Anlage III des BtMG) nur in der zwingend notwendigen Menge für den Zeitraum mitzugeben, den der Patient für eine Vorstellung bei einem niedergelassenen Arzt voraussichtlich benötigt. Die Lagerung der Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, erfolgt im Bereich des Zentralbediensteten und werden erst unmittelbar beim Verlassen der Anstalt - möglichst erst in der Personenschleuse der Torwache - ausgehändigt. Als Legitimationsnachweis für den Besitz dieser Medikamente, erhält die Person eine Kopie des Medikationsplanes. Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 10 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene Torgau - Arzneimittel dürfen nur aufgrund einer Verordnung eines Arztes ausgegeben werden. Die dazu notwendigen Voraussetzungen , insbesondere die Vorbereitung der Medizin, die exakte und zweifelsfreie Adressierung sowie die individuelle Dosierung haben durch das examinierte Krankenpflegepersonal zu erfolgen. - Soweit medizinisch und pharmazeutisch möglich, werden Medikamente in flüssigen oder aufgelösten Zustand verabreicht. - Die ordnungsgemäße Einnahme der Medikamente durch Gefangene wird durch Stationsbedienstete ständig und unmittelbar beaufsichtigt (z.B. Beachtung der Schluckbewegung/Prüfung der Mundhöhle). Andere Gefangene dürfen von der Medikation keine Kenntnis erhalten. Um eine Verwechslung bei der Arzneimittelausgabe auszuschließen, ist diese immer mit der nötigen Ruhe und Sorgfalt durchzuführen und die Identität des Empfängers muss sichergestellt sein. Die Kontrolle der Einnahme von Medikamenten, die dem BtGM unterliegen, erfolgt durch das examinierte Krankenpflegepersonal . - Vom medizinischen Dienst wird auf Station eine begrenzte Menge eines Schmerzmedikamentes (z.B. IBU 200 akut) für den „Alltagsgebrauch” zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe ist in den jeweiligen Büchern nachzuweisen. Übermäßige Abforderungen oder der Verdacht eines Missbrauches ist dem medizinischen Dienst durch den Stationsdienst zeitnah mitzuteilen. - Des Weiteren steht den Bediensteten in Zeiten, in denen der medizinische Dienst nicht besetzt ist, eine „Notfallkiste” im Dienstzimmer der Station C1 mit Magentropfen, Medikament gegen Sodbrennen, Baldriantinktur und einem leichten Schmerzmittel zur Verfügung. Auch hier ist jede Ausgabe im dazugehörigen Buch zu dokumentieren. Zeithain - Soweit medizinisch und pharmazeutisch möglich, werden Medikamente in flüssigem oder in aufgelöstem Zustand verordnet und verabreicht. - Sämtliche Medikamente werden grundsätzlich im Bereich des Medizinischen Dienstes aufbewahrt und in Einzeldosen zur Ausgabe an die Gefangenen gebracht. - Die Einnahme von Medikamenten durch Gefangene wird durch Bedienstete ständig und unmittelbar beaufsichtigt. Dabei führt der beaufsichtigende Bedienstete eine Sichtkontrolle des Schluckvorgangs mit anschließender Sichtkontrolle des geöffneten Mundraumes durch, um zu prüfen, ob das Medikament tatsächlich eingenommen wurde. Andere Gefangene dürfen von der Medikation keine Kenntnis erhalten. Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 11 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene - Medikamente, deren Anwendung auf Grund eines akuten Krankheitsbildes oder akuter Beschwerden sofort erfolgen muss, werden während der Behandlungszeiten in der Sprechstunde umgehend unter Beaufsichtigung der sofortigen Einnahme an die Patienten ausgegeben. - Im Übrigen erfolgt die Ausgabe der Medizin nach schriftlicher Anweisung des medizinischen Dienstes durch die Stationsbediensteten . Die Medikamente, deren Ausgabe durch die Stationsbediensteten erfolgt, werden in entsprechend beschrifteten Dosierhilfen durch das medizinische Personal dem Stationsbediensteten übergeben. Dies erfolgt üblicherweise zwischen 11:00 und 15:00 Uhr an Werktagen. Für das Wochenende oder Feiertage erfolgt die Übergabe der Medikamente bereits am davor liegenden Werktag. Die Behältnisse sind beschriftet mit dem Namen, Vornamen, der Station und der Einnahmevorschrift . Die leeren Behältnisse werden werktags am nächsten Tag wieder eingesammelt. - Die Ausgabezeiten für Antibiotika sind strikt einzuhalten und sind auf dem Medikamentenbehältnis vermerkt. Im Übrigen erfolgt die Ausgabe, je nach Anordnung als Frühmedizin zum Frühstück, als Mittagsmedizin zum Mittagessen, als Abendmedizin , bis etwa 18:00 Uhr, zum Abendessen. Nachtmedizin wird unmittelbar vor dem „Nachteinschluss“ ausgegeben, wenn nichts anderes vermerkt ist. - Insulinpflichtige Diabetiker haben das für sie mit dem Namen versehene Insulin sowie das personengebundene Blutzuckergerät stets bei sich zu führen bzw. so zu lagern, dass ein sofortiger Zugriff gewährleistet ist. Die Ausgabe von neuen Insulinpatronen erfolgt nur gegen Abgabe der leeren Patronen. Im Kühlschrank der Station ist nochmals mit dem Namen versehenes Insulin als Reserve hinterlegt. Für die benutzten Kanülen werden Abwurfbehälter auf der Station für die Strafgefangenen bereitgestellt. - Zur Anwendung bei leichten Schmerzen oder Fieber bis 38°C und bekannten Ursachen werden in allen Stationsdienstzimmern folgende Medikamente in folgender Menge als Bedarfsmedizin vorgehalten: Ibuprofen 400mg 2xtgl. Bei bekannter Allergie darf dieses Medikament nicht ausgegeben werden. Gibt der Gefangene eine Schmerzmittelallergie an, die Ibuprofen betreffen könnte, wird eine schriftliche Information durch den Arzt an den Unterbringungsbereich erfolgen. Der zuständige Abteilungsdienstleiter ist bei Verlegung verpflichtet, diese Information weiterzugeben. Die Ausgabe von durch die Anstalt für alle Gefangenen vorgehaltenen Bedarfsmedikamenten erfolgt in Einzeldosen und wird dokumentiert. Über Auffälligkeiten, wie bspw. regelmäßigem Bedarf an Medikamenten durch einen Gefangenen informiert der Stationsdienst den Medizinischen Dienst. - Die Ausgabe und Einnahme von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich unter Aufsicht des medizinischen Personals vorzunehmen . Aufgrund ärztlicher Anweisung kann der Umgang auch weiteren Mitarbeitern der Anstalt gestattet werden, wenn und Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 12 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene soweit dies für die Ausgabe und Einnahme der Medikamente außerhalb der Dienstzeiten des medizinischen Dienstes erforderlich ist. Bei Ausgabe und Einnahme jeder Dosis unterzeichnen der Ausgebende und der Patient auf einem entsprechenden Protokoll. - Die Ausgabe von betäubungsmittelpflichtigen Medikamenten außerhalb der Dienstzeit erfolgt durch den Stationsdienst. Das vom medizinischen Dienst bereitgestellte Medikament wird beim Zentralbediensteten hinterlegt und muss dort unmittelbar vor dem vom Arzt festgelegten Einnahmezeitpunkt vom Stationsdienst geholt werden. Dabei ist jede Übergabe in einem Protokoll zu dokumentieren. Das Übergabeprotokoll wird an den medizinischen Dienst zurückgeleitet und dort archiviert. Die korrekte Einnahme des Medikaments entsprechend Ziffer 2.2 ist durch den Stationsdienst penibel zu kontrollieren. Zwickau - Soweit pharmakologisch verfügbar und vertretbar, sind Medikamente in aufgelöster Form zu verabreichen. Über Ausnahmen entscheidet der Arzt. - Medikamente an Gefangene sind – soweit das möglich ist – während der ärztlichen Sprechstunde auszureichen und vom Gefangenen unter Aufsicht unmittelbar im Bereich des medizinischen Dienstes auch sofort einzunehmen. Die Ausgabe der Medikamente darüber hinaus erfolgt durch den Krankenpflegedienst. Voraussetzung ist, dass beide Krankenpfleger zum Dienst eingeteilt sind, also Früh- und Spätdienst besetzt sind. Für den Fall das der Krankenpflegedienst nicht von 06.00 bis 20.00 Uhr besetzt ist (z. B. nur ein Krankenpfleger im Tagdienst anwesend ist) oder für verordnete Einnahmezeiten zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr oder Einnahmezeiten an Wochenenden / Feiertagen ist der Stationsdienst zuständig. Die auszugebende Medizin wird dann durch den medizinischen Dienst gesetzt. Dabei müssen der Empfänger, die Dosis und die Tageszeit der Ausgabe eindeutig bestimmt sein. Die Medikamente sind in diesem Fall in folgenden Zeiträumen durch die Vollzugsbediensteten auszugeben: früh: 06.00 bis 08.00 Uhr, mittags: 12.00 bis 14.00 Uhr, abends: 18.00 bis 20.00 Uhr, nachts: unmittelbar vor dem Nachteinschluss. Die Einnahme gesetzter Medizin hat unter Aufsicht eines Bediensteten zu erfolgen. Soweit der Gefangene schläft, ist dieser grundsätzlich zu wecken. Auf das Schlucken der Medizin ist zu achten! Gefangene die mit „S“ gekennzeichnet sind, haben nach der Einnahme den Mund zu öffnen, damit der Bedienstete die Mundhöhle auf einen etwaigen Verbleib der Medikamente kontrollieren kann. Unter Beachtung der Sicherheit der handelnden Bediensteten ist die vorstehende Regelung für notwendig werdende Medizinausgaben während des Nachtverschlusses nicht anzuwenden. Es genügt die Ausgabe durch die Kostklappe. Ist die Einnahme der Medizin durch den Gefangenen nicht möglich oder verweigert er die Einnahme ist der medizinische Dienst per E-Mail darüber zu informieren. Der Grund für die Nichteinnahme ist zu benennen. Ein Ausdruck der Meldung wird zur Gefangenengesundheitsakte genommen. Anlage 38 (zu Frage 14, Drs.-Nr. 6/16770) Seite 13 von 13 JVA/JSA Regelungen der Dienstanweisungen zur Medikamentenausgabe an Strafgefangene - Einfache, nicht verschreibungspflichtige Medizin wird nur beim Zentralbediensteten gelagert. Die Ausgabe wird schriftlich mit Angabe des Empfängers, Datum/Zeit und Unterschrift nachgewiesen. - Die Ausgabe von Betäubungsmitteln an Gefangene erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung durch den medizinischen Dienst. Sie ist jeweils in der Gefangenengesundheitsakte zu vermerken. Außerhalb der Dienstzeiten des medizinischen Dienstes sind die gesetzten Betäubungsmittel durch den diensthabenden Zentralbediensteten auszugeben. Sie sind im Vorfeld durch den medizinischen Dienst eindeutig mit dem Namen des Empfängers zu bezeichnen und an den Zentralbediensteten gegen Unterschrift zu übergeben. Bei Schichtwechsel der Zentralbediensteten ist die Übergabe/ Übernahme jeweils zu quittieren. Die Ausgabe an den Gefangenen ist mit dessen Namen, Datum /Zeit und Unterschrift zu dokumentieren. - Die Einnahme des Betäubungsmittels durch den Gefangenen ist zu überwachen. GA6-16770 GA6-16770-Anlagen 2019-04-26T12:35:28+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes