STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ AlbertstraBe 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-54905 Telefax +49 351 564-54909 Ihr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzelchen (bItte bel Antwort angeben) GL-0141.51-19/155 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16773 Thema: Orientierungshilfe des Bundes der Freien evangellschen Gemeinde (Feg) zur sogenannten „He ilung von Homosexualität" — Angebote und Finanzierung in Sachsen Dresden, 1,9, März 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Der Bund der Freien evangelischen Gemeinden hat im Dezember 2018 eine sogenannte „Orientierungshilfe" zum Umgang mit Homosexualität herausgegeben, in der Therapieangebote zur „He ilung von Homosexualitär an g er aten wer d en . https://downloads.fep.de/2019 Mit Spannunpen umpehen Homosexualitaet.pdf In Sac hsen wird der Bund freier evangelischer Gemeinden im Zusammenhang mit Trägern von Jugendhilfeangeboten genannt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern werden an den Bund Freier evangelischer Gemeinden als Träger von Jugendhilfeangeboten seit 2015 Fördermittel in welcher Höhe vom Freistaat Sachsen bzw. von kommunalen Gebietskörperschaften ausgereicht? Frage 2: Inwiefern werden an den Bund Freier evangelischer Gemeinden seit 2015 in welcher Höhe Fördermittel des Freistaats (Bitte nach Doppelhaushalt einzeln auflisten unter Angabe von Kapitel und Titel) bzw. von kommunalen Gebietskörperschaften ausgereicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Freistaat Sachsen hat seit 2015 keine Fördermittel an den Bund Freier evangelischer Gemeinden ausgereicht. Hausenschrlft: Sächelsches Steaterninisterlum für Sozieles und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden Besucheredresee: Baufzner Strata 19a 01099 Dresden www.sme.sachsen.de STAATSM1N1STERIUM FUR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Von einer Beantwortung bezüglich möglicher kommunaler Förderung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Zudem liegen der Staatsregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Frage 3: Bietet der Bund Freier evangelischer Gemelnden als Träger Plätze im Rahmen von Freiwilligendiensten seit wann und wo an und werden diese in welcher Höhe und seit wann mit Landesmitteln bezuschusst? Sofern der Bund Freier evangelischer Gemeinden Plätze für Freiwilligendiensten anbietet, stellt die Staatsregierung wie sicher, dass Jugendliche über die Geisteshaltung bzgl. Therapieangebote zur „Hei lung von Homosexualitär informiert werden? Als Religionsgemeinschaft mit dem Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, ist der Bund Freier evangelischer Gemeinden gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) zugelassener Träger des freiwilligen sozialen Jahres. Der Staatsregierung liegen jedoch weder lnformationen über damit verbundene Platzangebote vor, noch erfolgte eine Bezuschussung mlt Landesmitteln. Frage 4: lnwiefern hat die Staatsregierung Kenntnis von Angeboten bzw. Beratungen zur sogenannten „Heilung von Homosexualitär durch den Bund freier evangelischer Gemeinden im Freistaat Sachsen? Entsprechende Aktivitäten des Trägers im Freistaat Sachsen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 5: Welche Position vertritt die Staatsregierung gegenüber Therapieangeboten zur sogenannten „Heilung von Homosexualitär und sind derartige Angebote zur sog. „He ilung von Homosexualitär förderfähig? (Bitte Förderrichtlinie angeben) Falls ja warum? Falls nein, warum nicht? Von einer Beantwortung des ersten Teils der Frage wird abgesehen, da dieser auf eine Bewertung gerichtet ist, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Der Freistaat Sachsen unterhält keine Förderrichtlinie, nach der Angebote zur „Heilung von Homosexualität" zuwendungsfähig sind. lm Gegenteil: die Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Orientierungen zu stärken, ist beispielweise ein immanentes Förderziel des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen". Mit freundlichen Grüßen Selte 2 von 2 Freistaat SACHSEN