SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/16774 Thema: Kommunikationserlass/-regelung zur Kommunikation zwischen Schule und Abgeordneten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es in Sachsen einen Kommunikationserlass, eine gesetzliche Regelung bzw. eine anderweitige Vorschrift, welche es a) Landtagsabgeordneten verbietet, Kontakt (damit sind Gesprächsanfragen zu schulrelevanten Themen gemeint) zu Schulen /Schulleitungen im eigenen Wahlkreis oder generell aufzunehmen , b) Schulleitungen bzw. Lehrkräften an staatlichen und/oder freien Schulen verbietet, Kontakt (damit sind Gesprächsanfragen zu schulrelevanten Themen gemeint) zu Landtagsabgeordneten in ihrem Wahlkreis oder generell aufzunehmen, wenn ja, wie lauten diese ? Durch die Sächsische Staatsregierung wurden keine Vorschriften erlassen, die eine Kontaktaufnahme zwischen den genannten Personengruppen verbieten . Soweit mit der Anfrage Regelungen des Sächsischen Landtages, der Fraktionen oder fraktionsloser Abgeordneter erfragt werden, ist der Zuständigkeits - und Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatsregierung nicht eröffnet. Frage 2: Gibt es abgesehen von der in Frage 1 benannten Regelung einen anderweitigen Erlass, gesetzliche Regelung oder Vorschrift, welche generelle Regelungen zur Kommunikation zwischen Schulen /Schulleitungen und Abgeordneten vorgibt, wenn ja, wie lautet diese ? Der Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an öffentlichen Schulen vom 24. Februar 2016 (MBI. SMK S. 87), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11 . Dezember 2017 (SächsABI. SDr. S. S 409), Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/16/166 Dresden, ?}, . Februar 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS enthält generelle Regelungen zum erfragten Thema. Der Erlass ist unter https://www. revosax. sachsen. de/vorschrift/1687 5-Erlass-Durchfuehrung-von- Veranstaltungen-mit-Politikern-an-Schulen abrufbar sowie zusätzlich als Anlage beigefügt . Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN I. II. III. IV. – – – Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an öffentlichen Schulen Az.: 33-6499.10/142/2 Vom 24. Februar 2016 Zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gehört es, den Schülern politisches Verantwortungsbewusstsein, Achtung vor der Überzeugung des anderen und eine freiheitliche demokratische Haltung zu vermitteln. Dazu kann beitragen, wenn bei geeigneten Anlässen Abgeordnete oder andere Persönlichkeiten des politischen Lebens in den Unterricht mit einbezogen werden. Der Schulleiter hat darauf zu achten, dass die jeweiligen demokratischen Parteien, Institutionen und Organisationen entsprechend der Pluralität unseres Gemeinwesens ausgewogen vertreten sind. Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen geben den Schulen Anlass, die Bedeutung und die Aufgaben der Politik für das Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft zu thematisieren. Schülerinnen und Schüler können sich so konkret mit demokratischen Grundwerten wie Freiheit, Gerechtigkeit, Verantwortung und Toleranz sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auseinandersetzen. Schülerbesuche einer Volksvertretung, insbesondere der Besuch des Sächsischen Landtags oder des Deutschen Bundestags, einschließlich der damit einhergehenden Gespräche mit deren Mitgliedern, sind als schulische Veranstaltung jederzeit möglich und zu fördern. Gleiches gilt für bundes- oder landesweit durchgeführte Projekttage (zum Beispiel EU-Projekttag). Über die konkreten Termine informiert die Schulaufsichtsbehörde die Schulen im Einzelfall. Die Veranstaltungen sind nach anerkannten Grundsätzen der politischen Bildung (Beutelsbacher Konsens) vor- und nachzubereiten. Politische Werbung von Parteien, Organisationen und Verbänden im Rahmen von schulischen Veranstaltungen oder auf dem Schulgelände während, unmittelbar vor und im Anschluss an schulische Veranstaltungen ist nicht zulässig. In den letzten vier Wochen vor einer Kommunalwahl oder einer Landtagswahl im Freistaat Sachsen, einer Bundestagswahl oder einer Wahl zum Europäischen Parlament ist von der Teilnahme von politischen Mandatsträgern der jeweiligen Ebene, Wahlbewerbern laut der vom Wahlleiter öffentlich bekannt gemachten Listen und Mitgliedern der zur Wahl stehen Parteien sowie deren Organisationen und Einrichtungen im Unterricht oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen mit regulärer Teilnahme von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich abzusehen. In begründeten Einzelfällen, etwa bei einer Diskussionsveranstaltung mit Vertretern verschiedener Parteien und gesellschaftlicher Gruppen, die geeignet ist, das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für Pluralität in einer Demokratie zu fördern, oder Schuljubiläen sind Ausnahmen möglich. Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Die dienstlich veranlasste Teilnahme von Mitgliedern der Staatsregierung und Bediensteten der Staatsverwaltung sowie der Verwaltungen der jeweiligen Schulträger an schulischen Veranstaltungen bleibt hiervon unberührt. Dresden, den 24. Februar 2016 Sächsisches Staatsministerium für Kultus Dr. Frank Pfeil Staatssekretär Enthalten in Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Staatsministeriums für Kultus vom 11. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 409) Erlass Durchführung von Veranstaltungen mit Politikern an Schulen https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 24.02.2016 Seite 1 von 1 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/16774 6-16774 2019-03-01T10:25:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes