STAATSMINISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I16776 Thema: Sicherstellung der Presseberichterstattung anlässlich der Versammlungen rund um den 15. Februar 2019 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 15. Februar 2019 gab es in den Sozialen Netzwerken und in den Medienberichterstattungen eine nicht unerhebliche Anzahl von Berichten über die Behinderung der Medienberichterstattung durch die Polizei (z. B. https:lltwitter.comlilstatusl1096485795362496512 und https:IItwitter.comIi/statusl1096483071640199168)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beschwerden aufgrund jeweils welches konkreten Sachverhaltes gab es von Medienvertretern über die Behinderung ihrer Arbeit im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen durch Polizeikräfte gegenüber welcher Stelle? Frage 2: Wie stellen sich die jeweiligen Sachverhalte aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 3: Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die Polizei im Vorfeld und während des Versammlungsgeschehens getroffen, um eine ungehinderte Berichterstattung der Medien sicherzustellen? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/75/44 Dresden, 19. Métz 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Am 15. Februar 2019 fanden verschiedene Versammlungen im Stadtgebiet von Dresden statt. Diese waren teilweise durch konfrontatives und emotionales Aufeinandertref— fen gegensätzlicher Lager gekennzeichnet, was eine Unterscheidung von friedlichen und unfriedlichen Versammlungsteilnehmern, Pressevertretern sowie Unbeteiligten für die eingesetzten Polizeivollzugsbeamten (PVB) erheblich erschwerte. Insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Pressevertretern hat die Polizeidirektion (PD) Dresden als einsatzführende Dienststelle im Vorfeld eine detaillierte Sensibilisierung der PVB veranlasst. Während des Versammlungsgeschehens befanden sich Be— dienstete der Pressestelle als Ansprechpartner für Pressevertreter im Stadtgebiet Dresden. Darüber hinaus war der Pressesprecher der PD Dresden durchgängig für Anfragen erreichbar. Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 15. Februar 2019 wendeten sich sieben Medienvertreter mit Beschwerden an die PD Dresden. Dabei handelte es sich in zwei Fällen um das Verweisen aus dern Einsatzraum trotz Akkreditierung, in drei Fällen um körperliches Wegdrängen und in zwei Fällen um eine unangemessene Wortwahl gegenüber den Medienvertretern. Die Erlebnisse der betroffenen Pressevertreter wurden zwischenzeitlich durch die PD Dresden in persönlichen Gesprächen aufgegriffen . Davon unbenommen werden die Ereignisse mit den betreffenden PVB kritisch nachbereitet. Frage 4: Hält die Staatsregierung vor dem Hintergrund der Berichte über Probleme mit der Sicherstellung der freien Medienberichterstattung am 15. Februar 2019 die im Antrag „Seriös ist, wer für Grundrechte eintritt — Pressefreiheit in Sachsen schützen“ (Drs. 6/14472) geforderten Maßnahmen zur Gewährleistung einer freien Medienberichterstattung bei Versammlungslagen weiterhin für unnötig? Der Antrag Drs.-Nr. 6/14472 wurde in der 57. Sitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtages am 14. Februar 2019 abschließend behandelt. In der Stellungnahme der Staatsregierung zu dem Antrag Drs.-Nr. 6/14472 wurden verschiedene Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung zu den Themen Medien-‚ Presse— und Öffentlichkeitsarbeit dargelegt. _ M' undlichen GrüßenJMo . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-03-19T12:12:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes