STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/45-2019/9637 Dresden, 03.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß, (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16777 Thema: Raumnutzung an der Universität Leipzig während der Kriti schen Einführungswochen 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vom 08.10.2018 bis 26.10.2018 fand an der Universität Leipzig die Ver anstaltung „Kritische Einführungswochen" (KEW) statt. An der Organi sation und Durchführung sind verschiedene Gruppen beteiligt. Für di verse Veranstaltungen wurde die Raumnutzung an der Universität Leipzig zunächst versagt." Zertifikat seit 2007 audit berufundfamiiie Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gründe wurden angegeben, um die Räume an der Uni versität Leipzig zunächst nicht zur Verfügung zu stellen? Nach Mitteilung der Universität Leipzig wurden für die Veranstaltungen zweier Gruppen keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, da diese beiden Orga nisationen laut Verfassungsschutzbericht des Landes als Extremistische Or ganisation und Gruppierung beobachtet werden. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über die Vergabe der Räume im o.g. Fall vor, welche Stellen (Organisationsein heiten, Dezernate etc.) waren für die Entscheidung zuständig? Dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst liegen hierzu keine wei teren Erkenntnisse vor. An der Universität Leipzig waren hierfür die Stellen Zentrale Raumplanung (Sachgebiet Betriebsführung), das Dezernat 4 (Planung und Technik), die Stabsstelle Universitätskommunikation sowie das Prorektorat Bildung und In ternationales zuständig. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Frage 3: Wie erlangte die Universität Leipzig die Erkenntnisse, die zur Versagung der Raumnutzung führten? Nach den Ausführungen der Universität Leipzig war der entsprechende Raumantrag für die KEW unvollständig, weshalb seitens der Universität eine Referentenliste angefordert wurde. Die Prüfung dieser Liste ergab, dass die entsprechenden Organisationen Erwäh nung im Bericht des Sächsischen Verfassungsschutzes fanden. Frage 4: Welches generelle Verfahren zur Raumvergabe gibt es an der Universität Leipzig? / an den sächsischen Hochschulen? (Bitte aufschlüsseln nach Hoch schule, Verfahren, Verantwortliche Abteilungen/Dezernate.) Die Antwort zu Frage 4 findet sich in der beigefügten Anlage. Frage 5: Werden Informationen, die bspw. vom LfV über Mitglieder der Hochschule gesammelt und an die Hochschule übermittelt werden, durch die Hochschuileitung mit den betroffenen Mitgliedern grundsätzlich reflektiert oder übernehmen die Hochschulleitungen diese Informationen ohne Rücksprache mit den Betroffenen als Grundlage für Maßnahmen, wie bspw. die Versagung einer Raumnutzung? Eine Abfrage bei den Hochschulen ergab, dass die Hochschulen keine Informationen von Dritten, beispielsweise dem LfV, erhalten haben. Im Falle der Universität Leipzig wurde der im Internet veröffentlichte Bericht des Verfassungsschutzes von den universi tären Akteuren selbst gelesen. Entscheidungen werden immer anhand einer konkreten Einzelfallprüfung getroffen. Über ein Versagen einer beantragten Nutzung von Lehrräumen für Veranstaltungen außerhalb von Lehre und Studium wird grundsätzlich immer unter Abwägung aller Umstände ent schieden. Mit freutfdiichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Frage 4 Drs. Nr. 6/16777 Hochschule Verfahren zur Raumvergabe Verantwortliche Abteilung bzw. Dezernat Universität Leipzig Grundsätziiches Verfahren an der UL für Vergabe von Räumen nach Prioritä ten: 1. Akademische Veranstaltungen (Lehre/Forschung) 2. Sonstige universitäre Nutzungen (z. B. Studentisches Leben) 3. Wissenschaftliche Tagungen/Kongresse 4. Vermietung an Dritte Zuständig für aligemeine Vergaben von zentral verwalteten Räumen ist das Dezernat Planung und Technik; bei nicht eindeutigen, komplexen oder schwer zuzuordnen den Veranstaltungen kommt es zur Prüfung durch den De zernenten Planung und Technik, Vertreter des Dezernats sowie der Stabsstelie Universitätskommunikation; im Sonderfali „Paulinum - Aula/Universitätskirche St. Pauii" existiert ein Arbeitskreis aus SUK und Dezernat Planung und Technik, welches gemeinsam über diese Raumvergaben entscheidet. Im Fall von dezentral verwalteten Räumen von Fakultäten, Zentralen Einrichtungen etc. (z. B. spezieile Seminarräume, Labore und Fachkabinette) entscheidet die dezentraie Einrichtung selbst über die Vergabe. Technische Universität Dresden Vergabe von zentral verwalteten Lehrräumen; Die Überlassung von Räumen erfolgt, wenn folgende Grundsätze eingehalten sind: - Soweit (Lehr)räume nicht für die Erfüiiung der Aufgaben der Universität be nötigt werden. - Ein Rechtsanspruch auf die Überiassung besteht nicht. - Räume werden nur für solche Veranstaltungen überlassen, bei denen kein konkreter Anlass für die Annahme besteht, dass die Veranstaltung rechts widrigen oder verfassungsfeindlichen Zieien dient. Grundsätziich werden keine Räume für Veranstaltungen von politischen Parteien zur Verfügung gesteilt. Über Ausnahmen entscheidet das Rektoratskoliegium. - Grundsätzlich und insbesondere in der Vorwahizeit werden keine Räume für parteipolitische Veranstaitungen mit Wahlkampfcharakter überlassen. Politische Veranstaitungen, die im Zusammenhang mit dem Lehrbetrieb stehen, und Ausbildungszwecken dienen, sind davon nicht betroffen. - Der Raum ist für den angestrebten Nutzungszweck geeignet und zweck mäßig. - Der Hochschul- und Verwaltungsbetrieb ist, soweit vorhersehbar, durch die beabsichtigte Nutzung nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Dezernat 8 (Studium und Weiterbildung) Seite 1 von 4 Anlage zu Frage 4 Drs. Nr. 6/16777 Hochschule Verfahren zur Raumvergabe Verantwortliche Abteilung bzw. Dezernat - Der Veranstaltungszweck (Thema, Inhalt, Adressatenkreis) ist weder rechtswidrig noch verfassungsfeindlich und auch dem Ort Universität zu mindest angemessen. - Der Veranstalter ist ordnungsgemäß angegeben und es liegen keine Infor mationen vor, dass er mit einem Verbot (Hausverbot, richterliche Verbot der Organisation u. ä.) belegt ist. Technische Universität Chem nitz Mehrstufiges Verfahren (siehe Abbildung 1 auf Seite 4) - Dezernat Bauwesen und Technik, Abteilung Liegen schaftsmanagement - Veranstaltungsorganisation und Merchandising, ggf. Büro des Rektors - Dezernat Planung, Statistik, Steuerung, Abteilung Studienprozessplanung Technische Universität Bergaka demie Freiberg Vor Semesterbeginn erfolgt zunächst die Belegung der Hörsäle und Seminar räume nach den Erfordernissen der Lehre, was absoluten Vorrang hat. Verblei bende räumliche Kapazitäten werden auf Antrag und aufgrund der Hausord nung, nach deren § 7 Abs. 2 die Nutzung der Gebäude und Liegenschaften nur in Übereinstimmung mit den Aufgaben der Universität nach § 5 SächsHSFG zulässig ist, vergeben. - Zentrale Stunden- und Raumplanung (Universitätsre chenzentrum) für den Lehrbetrieb - Hausdirektor des jeweiligen Gebäudes für Nutzung durch Mitglieder oder Angehörige der Universität zu Zwecken außerhalb des Lehrbetriebes - Dezernat Bau- und Gebäudemanagement für Nutzung durch Dritte - Die Nutzung von Aula und Senatssaal bedarf zusätz lich der Genehmigung des Kanzlers. Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Die interne und externe Vergabe erfolgt antragsgebunden und wird von der Kanzlerin genehmigt. Für die interne Vergabe stellt ein verantwortliches Mitglied der Hochschule den Antrag mit Angabe des Veranstaltungsinhaltes. Veranstal tungen im Sinne der Hochschule sind kostenfrei. Bei externen Anträgen wird bei der Entscheidung auf Genehmigung auf eine grundsätzliche Nähe zum Bil dungswesen geachtet. - Verantwortlich für Genehmigung: Kanzlerin ggf. in Ab sprache mit Rektor. - Verantwortlich für Raumbereitstellung inkl. Ausstat tung, Prüfung auf bauliche Einschränkungen usw.: De zernat Technik Hochschule für Technik, Wirt schaft und Kultur Leipzig Die Inanspruchnahme von Hochschulräumlichkeiten wird nur auf schriftliche Antragstellung gewährt. Über die Gewährung entscheidet die Kanzlerin/das Rektorat nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall. Kanzlerin/Rektorat Hochschule Mittweida Studentischen Hochschulgruppen, Arbeitsgemeinschaften und Projekten kön nen Räume überlassen werden, wenn sie zur Ergänzung der Ausbildung, der Präsentation der Hochschule oder in anderer Art zur öffentlichen Wahrnehmung Zentrum für Informations- und Facility Management Kanzlerin Seite 2 von 4 Anlage zu Frage 4 Drs. Nr. 6/16777 Hochschule Verfahren zur Raumvergabe Verantwortliche Abteilung bzw. Dezernat der Hochschule dienen. Eine Vergabe an Parteien oder Wählerorganisationen erfolgt nicht. Für studentische Veranstaltungen in Trägerschaft des StuRA ohne Eintrittsgeld sowie studentische Gruppen entsprechend Zeile 1: kostenlos bei zu Verfügung stehender Raumkapazität. Für studentische Veranstaltungen in Trägerschaft des StuRA mit Eintrittsgeld: gegen Gebühr. Für Veranstaltungen nichtpolitischer Organisationen, Vereine oder Kammem (vor allem Bildungsträger): gegen Gebühr. Westsächsische Hochschule Zwickau Durchlaufverfahren auf Basis WHZ-Regelung für die Überlassung von Räumen, Zentrale Hochschulverwaltung (Kanzler, Raumplanung, Hausverwaltung, FASI, Brandschutzbeauftragter, Dezernat Haushalt und Finanzen) Hochschule Zittau/Görlitz Beantragung mit gewünschten Raumgrößen und besonderen Ausstattungsan forderungen, Angabe der Art der Veranstaltung, Abstimmungen bis zur Ausstel lung des Nutzungsvertrages durch das Dezernat Technik und Gebäudema nagement. Dezernat Technik und Gebäudemanagement Palucca Hochschule für Tanz Dresden Raumnutzungen außerhalb des Vorlesungs- und Studienbetriebes sind grund sätzlich beim Referat Organisation/IT zu beantragen. Nach Prüfung der Raum verfügbarkeit wird nach pflichtgemäßen Ermessen, unter Beachtung der Ge bührenordnung der PHfT entschieden. Im Zweifelsfall wird die Anfrage dem Rektorat zur Entscheidung vorgelegt. Referat Organisation/IT ggfs. nach Genehmigung durch das Rektorat Hochschule für Bildende Künste Dresden Vorprüfung von Raumanfragen und Vorlage an Hochschulleitung zur Entschei dung, sofern nicht regelmäßige Lehrveranstaltungen Referat Innerer Dienst Hochschule für Musik Dresden An der Hochschule für Musik Dresden wird seit 2008 die komplette Raum vergabe über ein elektronisches Raumvergabesystem in Verbindung mit einem Elektronischen Schließsystem durchgeführt. Alle Lehrveranstaltungen und Einzelunterrichte werden in den Fakultätssekre tariaten semesterweise im RVP vorgebucht. - Fakultätssekretariaten bei Lehrveranstaltungen und Einzel unterrichte - Dezernat Künstlerische Berufspraxis/Kommunikation bei Konzertveranstaltungen/Podien und Prüfungen Seite 3 von 4 Anlage zu Frage 4 Drs. Nr. 6/16777 Hochschule Verfahren zur Raumvergabe Verantwortliche Abteilung bzw. Dezernat Alle Konzertveranstaltungen/Podien und Prüfungen werden durch das Dezer nat Künstlerische Berufspraxis/Kommunikation im Elektronischen Veranstal tungsprogramm (EVP) gebucht. Die begrenzten Raumkapazitäten für alle Unterrichte und den notwendigen Übebetrieb für unsere Studierenden lassen eine Vermietung/Überlassung von Räumen an Dritte nicht zu. Wir stoßen täglich an unsere Grenzen bei der Raum vergabe und die Studierenden warten teilweise bis zu zwei Stunden auf einen Überaum. Anfragen Dritter auf Vermietung von Räumen wurden aus diesen Gründen im mer abschlägig beantwortet. Hochschule für Musik und Thea ter Leipzig Eine Raumvergabe erfolgt, wenn das geplante Vorhaben mit dem Ausbildungs auftrag der HMT im Einklang steht (z. B. Nutzung eines Workshops auch für Studierende der HMT, Durchführung von Proben eines studentischen Ensem bles, Durchführung eines Symposiums das sich mit dem Lehrangebot der HMT beschäftigt) Aufgrund der geringen Fallzahl erfolgt eine Entscheidung stets durch den Rektor bzw. durch das Rektorat selbst. Hochschule für Grafik und Buch kunst Leipzig Vergabe der Räumlichkeiten nach der durch die Hochschule erlassenen Richt linie. Generell keine Vergabe an Parteien oder denen nahestehende Vereini gungen, Stiftungen o. Ä. Sachgebiet Organisation und Innerer Dienst Abbildung 1: Raumanfrage des Nutzers Absage durch das Dezernat Bauwesen und Technik, Abteilung Li ege nsc haftsma na gerne nt Prüfung der Anfrage durch 1. Abteilung Uegenschaftsmanagement/ 2. Bereich Veranstaltungsorganisation und fi/lerchandising, ggfs. Büro des Rektors / 3. Abteilung Studienprozessplanung Prüfung rgebniss -negativ positiv—► Erstellung einer Nutzungsvcrel nba rung / •genehmigung Kommunikation an den VeranstaKer w Seite 4 von 4 2019-03-21T09:51:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes