STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des’ Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten René Jalaß (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16778 Thema: Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV), dem SMWK und den sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantwor1e ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche an den sächsischen Hochschulen aktiven Gruppierungen werden vom LfV beobachtet? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschule, politische Zuordnung, Name der Gruppierung) Frage 2: Welche (ggf. nachrichtendienstlichen) Maßnahmen zur Beobachtung werden den genannten Gruppen sowie dort engagierten Personen und deren Umfeld gegenüber angewandt? Frage 3: Wie viele Personen sind von dieser Beobachtung betroffen und wie viele davon sind Studierende? Frage 4: Werden oder wurden gegenüber den genannten Gruppen polizeiliche Maßnahmen bspw. Strukturermittlungsverfahren durchgeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Bei der Beantwortung wurde zugrunde gelegt, dass unter dem Begriff „Hochschule" die in § 1 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz genannten Einrichtungen zu zählen sind. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3594 Dresden, 19. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSNHNISTERlUMDES INNERN Sächsische Hochschulen zählen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen nicht zu den Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Sie unterliegen daher nicht der Beobachtung durch das LfV Sachsen. Das LfV Sachsen verfügt nach dem Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen über keine Ermächtigungsgrundlagen, um polizeiliche Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen durchzuführen. Ergänzend wird auf den Anhang des Verfassungsschutzberichtes 2017 venNiesen, der die extremistischen Organisationen und Gruppierungen im Freistaat Sachsen auflistet. %undnchen Grüßen rof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-03-19T12:16:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes