STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten René Jalaß (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16780 Thema: Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) an den sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen ergreift das LfV, urn Informationen über politisch motivierte Gruppen in Phänomenbereichen „Links“ und „Rechts“ an den sächsischen Hochschulen zu erhalten? Frage 2: Setzt das LfV Vertrauensleute oder verdeckte Ermittler*innen an den sächsischen Hochschulen ein, um Informationen über politisch motivierte Gruppen oder Einzelpersonen in den Phänomenbereichen „Links“ und „Rechts“ oder anderen Bereichen zu erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Gruppen/Einzelpersonen, politische Zuordnung , Maßnahme, Zeitraum der Maßnahme.) Frage 3: Welche Ergebnisse lieferten Beobachtungen durch das LfV bislang an den jeweiligen Hochschulen und welche Folgen für Studierende, studentische Gruppen und Externe haben sich in der Vergangenheit bereits daraus ergeben? Frage 4: Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem SMWK bzw. dem LfV vor, auf deren Grundlage die betroffenen Gruppierungen jeweils als gefährlich (oder anderweitig eine Beobachtung begründend) eingestuft werden ? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3596 Dresden, 19. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/16778 verwiesen. Der Katalog der Maßnahmen, der dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen im Rahmen der Wahrnehmung seiner gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nach § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen zur Verfügung steht. ergibt sich aus den jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen des Gesetzes über den Ver— fassungsschutz im Freistaat Sachsen. Darüber hinaus stehen dem LfV Sachsen für Maßnahmen im Sinne der Fragestellungen keine gesetzlich zugewiesenen Ermächtigungsgrundlagen zu. Die sich aus einer nachrichtendienstlichen Beobachtung für den Betroffenen möglichenNeise ergebenden Folgen sind nicht dem Zuständigkeitsbereich des LfV Sachsen zuzuordnen. eundlichen Grüßen «(KAro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-03-19T12:18:22+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes