Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Durchwahl Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/77/15-2019/13843 Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Dresden, 19. März 2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16781 Thema: Priorisierungserlass Arbeitsschutz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Aufgabenbereiche sind im aktuellen Priorisierungserlass des SMWA für die Aufgaben der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen festgeschrieben und was ist jeweils die inhaltliche Begründung der Schwerpunktsetzung (bitte nach den Aufgabenbereichen einzeln erläutern)? Sowohl für das Jahr 2018 als auch das Jahr 2019 wurde auf Priorisierungserlasse gegenüber der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen, die konkrete Vorgaben für das Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörde in verschiedenen Branchen enthalten, verzichtet. Im Rahmen des Priorisierungserlasses für das Jahr 2017 wurde die Abteilung Arbeitsschutz vielmehr beauftragt, die Überwachungs- und Beratungstätigkeit eigenverantwortlich gemäß der von der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossenen LASI-Veröffentlichung LV 1 „Überwachungsund Beratungstätigkeit der Arbeitsschutzbehörden der Länder – Grundsätze und Standards" zu organisieren und dabei die Überwachungstätigkeit auf Unternehmen mit hohem Gefährdungspotential zu konzentrieren. Bei der eigenverantwortlichen Bewertung des Gefährdungspotentials sollen die der Behörde aus der Überwachungspraxis vorliegenden Erkenntnisse zur Entwicklung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und branchenspezifischen Erfahrungen berücksichtigt werden. Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Diese erfahrungsbasierte Überwachungstätigkeit soll solange gelten, bis das in Umsetzung befindliche bundesweite Konzept der risikoorientierten Steuerung der Aufsichtstätigkeit (RSA) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), das eine Festlegung der Besichtigungsprioritäten risikoorientiert durch einen computergestützten Algorithmus gewährleistet, umfassend praxiswirksam wird. Seite 1 von 3 Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Vom LASI wurde dazu im Rahmen seiner 69. Sitzung im März 2017 auf Grundlage von ASMK-Beschlüssen die Einführung der RSA und deren Pilotierung für alle Länder ab dem 1. Oktober 2017 mit einer Laufzeit von 12 Monaten sowie die Durchführung regionaler Informationsveranstaltungen zur Einführung der technischen Lösung für eine risikoorientierte Aufsicht mittels des allen IFAS-Ländern (IFAS, das Informationssystem für den Arbeitsschutz, ist die Standardsoftware für die Arbeitsschutzverwaltungen und Gewerbeaufsichtsämter in Deutschland) bereits vorliegenden RSA-Moduls beschlossen. In Kenntnis dieser Vorhaben hat das SMWA daher bereits in seinem Priorisierungserlass für das Jahr 2017 darauf verzichtet, selbst Wirtschaftsklassen von Betrieben vorzugeben, die prioritär zu besichtigen waren. Bei der 73. LASI-Sitzung am 6./7. März 2019 erfolgte die Auswertung der Pilotierung der RSA. In Abhängigkeit von den noch nicht vorliegenden Beratungsergebnissen wird das SMWA über die Einführung der RSA in der Abteilung Arbeitsschutz entscheiden. Für das Jahr 2019 wurde vom SMWA jedoch in separater Form eine Neuausrichtung des Aktionsprogramms „Baustellenkontrollen“ zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten des Baugewerbes initiiert. Der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen wurden konkrete Maßgaben für eine verstärkte Revisionstätigkeit mit festgelegten Revisionsschwerpunkten auf Baustellen auferlegt, die durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten sind. Ferner wurde die Abteilung Arbeitsschutz im Rahmen des arbeitsteiligen Vorgehens der Länder für den Bereich Marktüberwachung/Technischer Verbraucherschutz für das Jahr 2019 beauftragt, bestimmte Produktgruppen prioritär zu überprüfen. Frage 2: Wie haben sich die in den Priorisierungserlassen festgelegten Aufgabenschwerpunkte für den Arbeitsschutz seit dem Priorisierungserlass von 2015 geändert? Im Priorisierungserlass für das Jahr 2016 wurde gegenüber dem Erlass für das Jahr 2015 geändert, dass anstelle der verstärkten Überwachung hinsichtlich der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes in den Wirtschaftsklassen 55.10 (Hotels, Gasthöfe und Pensionen) sowie 56.10 (Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. ä.) verstärkt branchenübergreifend anlassunabhängige, systematische Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durchgeführt werden sollten. Im Priorisierungserlass für das Jahr 2017 wurde, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, aufgrund der in Vorbereitung befindlichen Pilotierung der RSA auf die Vorgabe ausgewählter Wirtschaftsklassen für eine prioritäre Überwachung verzichtet und stattdessen der Abteilung Arbeitsschutz die Anwendung einer erfahrungsbasierten Überwachungstätigkeit in Eigenverantwortung auferlegt. Da die Betriebsbesichtigungen des GDA-Arbeitsprogramms ORGA 2016 abzuschließen waren, jedoch eine Verstetigung dieses Themas von den GDA-Trägern gewollt ist, sollten die Aktivitäten bei der Aufsichtstätigkeit zur Verbesserung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation weiterentwickelt und hierfür verstärkt Besichtigungen nach den Grundsätzen der behördlichen Systemkontrolle (LV 54) durchgeführt werden. Seite 2 von 3 Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte im Arbeitsschutzgesetz und im SGB VII verankerte Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Ursprünglich aus europäischen und internationalen Verpflichtungen hervorgegangen, ist die GDA inzwischen im deutschen Arbeitsschutzsystem fest etabliert. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollten informiert und auf den ORGAcheck hingewiesen werden, damit diese Unternehmen in die Lage versetzt werden, selbstständig die eigene Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen und zu verbessern. Gegenüber dem Jahreserlass für das Jahr 2016 wurde die Abteilung Arbeitsschutz ferner gebeten, anstelle der verstärkten branchenübergreifenden anlassunabhängigen, systematischen Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes über alle Wirtschaftsklassen hinweg die Überwachung der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes zu verstärken. Für das Jahr 2018 und 2019 wurden für die Abteilung Arbeitsschutz, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt und begründet, keine Priorisierungserlasse erarbeitet. Unabhängig davon wurden der Abteilung jedoch in jedem Jahr in separaten Erlassen Maßgaben zur Weiterführung und Weiterentwicklung des Aktionsprogramms „Baustellenkontrollen“ sowie im Rahmen des arbeitsteiligen Vorgehens der Länder konkrete Vorgaben zur Durchführung der Marktüberwachung im Bereich des Technischen Verbraucherschutzes auferlegt. Frage 3: Falls in vorherigen Priorisierungserlassen formulierte Schwerpunkte/ Aufgabenbereiche im aktuellen Erlass keine Berücksichtigung mehr finden, was ist der Grund hierfür? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Aufgrund der Pilotierung und Einführung der RSA wurde ab 2017 auf Priorisierungserlasse zum Thema „Arbeitsschutz“ verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 3 von 3