STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16786 Thema: Fachkräftesituation der Integrierten Rettungsleitstellen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind die Integrierten Rettungsleitstellen in Sachsen zurzeit und in den nächsten 5 Jahren mit ausreichend qualifizierten Leitstellendisponent *innen vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels sichergestellt? Bitte die Personalstärke nach solllist, Jahresscheiben und nach Leitstellen aufschlüsseln. Ausweislich der Jahresstatistik für den Rettungsdienst waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 in den Integrierten Regionalleitstelien (IRLS) insgesamt 292 Disponenten (iRLS Hoyerswerda 62, IRLS Dresden 68, IRLS Leipzig 68, IRLS Chemnitz 38, IRLS Zwickau 56) und in der gemeinsamen Leitstelle für Brandschutz und Rettungsdienst Freiberg 22 Disponenten tätig. Für die gemeinsame Leitstelle für Brandschutz und Rettungsdienst Annaberg, die zu diesem Stichtag ebenfalls noch in Betrieb war-, liegt die Anzahl der Disponenten nicht vor. Die Disponenten verfügen ausweislich der Statistik grundsätzlich über die in § 20 Abs. 3 bzw. § 23 Abs. 3 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung (SächsLRettDPVO) geregelten Qualifikationen . Für das Jahr 2018 liegt die Statistik noch nicht vor. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungs— bereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte , die von den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie von den FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/75/45 Dresden, 19. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Brand— schutz als SelbstvenNaitungsaufgaben wahrgenommen werden. SeibstvenNaltungsauf— gaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Das ist nach Kenntnis der Staatsregierung nicht der Fall. Pauschale Auskunftsverlangen sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 2: Wie stellt sich die Personalstärke der Einsatzbearbeiter*innen Krankentransport an lntegrierten Rettungsleitstellen in Sachsen dar? Bitte die Personalstärke nach solllist, Jahresscheiben und nach Leitstellen aufschlüsseln . Die Disposition der notwendigen Kräfte und Mittel des Rettungsdienstes, der gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Notfallrettung und Krankentransport umfasst, obliegt den Disponenten; vgl. § 17 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 3 Satz 1 SächsLRettDPVO. Im Ubrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie stellt sich die Personalsituation bei Systemadministrator*innen an Integrierten Rettungsleitstellen in Sachsen dar? Bitte die Personalstärke nach solllist, Jahresscheiben und nach Leitstellen aufschlüsseln . Frage 4: Was wird unternommen, um eventuelle vorhandene Fehlstellen zu besetzen? Frage 5: Gibt es Personalmangel wegen fehlender Qualifikationen von Interessierten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Auf die Antwort auf die Frage 1, Absätze 2 und 3 wird venNiesen. M" e ndliche Grüßen «f[% Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-03-19T12:14:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes