STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSiSCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16787 Thema: Gestiegene Kosten und Probleme mit der Kapazität der IRLS. Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten sind für die lnbetriebnahme der IRLS in Sachsen geplant gewesen und welche realen Kosten sind entstanden? (Bitte nach IRLS aufschlüsseln) Frage 2: Wie haben sich die Kosten der Betreibung der IRLS in Sachsen entwickelt und wie schlüsseln sich diese auf die einzelnen Kreise und die Krankenkassen auf? (Bitte nach IRLS, Jahr, geplante Betreibungskosten aufschlüsseln) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die der pauschalen Förderung der Integrierten Regionalleitstellen (IRLS) zugrunde liegende Kalkulation erfolgte auf der Grundlage von Erhebungen aus dem Jahre 2006. Gesonderte Planungen für die lnbetriebnahmen erfolgten nicht. Die eingestellten Fördermittel sind bisher auskömmlich. Die Förderverfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sach— verhalte, die von den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Rettungszweckverbänden als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie von FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/75/46 Dresden. 19. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Brandschutz als SelbstvenNaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwal— tungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn Rechtsverletzungen sind der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 3: Welche Mehrkosten sind durch die verspätete Inbetriebnahme der IRLS entstanden , wer ist für die Mehrkosten verantwortlich und von wem wurden diese übernommen ? Hinsichtlich der geltend gemachten Mehrkosten auf Grund von Verzögerungen (betrifft nur IRLS Dresden und Ostsachsen) wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/3527 und 6/4240 verwiesen. Mit den Trägern der IRLS Ostsachsen wurde ein außergerichtlicher Vergleich mit Datum vom 24. Januar 2017 geschlossen. Die vom Rettungszweckverband Chemnitz-Erzgebirge mit Schreiben vom 29. Dezember 2015 beantragten Mehrkosten sind bislang nicht nachprüfbar, da vom Rettungszweckverband angeforderte Unterlagen bisher nicht vorgelegt wurden. Frage 4: Welche IRLS sind bereits an räumlichen und personellen Kapazitätsgrenzen geraten ? Wenn ja, welche? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über räumliche und personelle Kapazi— tätsgrenzen vor. Bis auf die Erweiterung eines ehemaligen Neubaus der Leitstelle Zwickau zur IRLS wurden an allen übrigen Standorten die IRLS im Zuge neu errichteter Gebäude realisiert. Frage 5: Welche Notfallpläne gibt es für einen Ausfall von Leitstellen durch mangelnde Kapazitäten oder Schäden an kritischer lnfrastruktur? Die IRLS waren bei ihrer Errichtung mit einer unabhängigen Stromversorgung und Einspeisepunkten für eine Notstromversorgung zu versehen. Darüber hinaus war eine interne und externe Redundanz zu realisieren. undlichen Grüßen ( aa. ro . Dr. Roland Wöiler Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-03-19T12:13:25+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes