STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat i SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Akte nzei chen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8816 Dresden,! Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1680 Thema: Dokumentation der Führungs- und Einsatzmittel der sächsisehen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Der Einsatz welcher Führungs- und Einsatzmittel der sächsischen Polizei muss in welcher Form und aufgrund welcher Vorschriften dokumontiert werden? (Bitte aufschlüsseln nach Führungs- und Einsatzmittel sowie entsprechender Vorschrift!) Zu Führungs- und Einsatzmitteln zählen alle Mittel, insbesondere Informations - und Kommunikationsmittel, Waffen, Gerät, Fahrzeuge, Tiere und Un- (erlagen, die das Führen und den Einsatz ermöglichen oder unterstützen. Grundsätzlich wird jedes polizeiliche Handeln auch unabhängig von bestimmten Festlegungen für einzelne Führungs- und Einsatzmittel dokumentiert . Der Dokumentation können dabei je nach Verwendung diese allgemeinen Grundsätze aber auch faktische, prozessuale oder fiskalische Erfordernisse oder bestimmte gesetzliche Vorschriften zugrunde liegen. Aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, ob und in welche Richtung eine Eingrenzung für die Beantwortung vorgenommen werden kann. Daher sind zur Beantwortung der Fragestellung die kleinteilige Auflistung aller in Betracht kommenden polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel und die anschließende Prüfung auf gesonderte Vorgaben zur Dokumentation erforderHausanschrift : Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 wwwsmi.Sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN liclV/Djfliciy/Dies^ist im Hinblick auf den zur Beantwortung notwendigen Einsatz von RessourcejV uny&hältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeitdersächsisc ^en Polizei nicht zu leisten. frßlundlichen Grüßen d . ^\ Markus Ulbii Seite 2 von 2 2015-06-08T12:37:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes