Freistaat STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTÊRIUM Postfach 1005'10 | FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom Kle-ine Anfrage des Abgeordneten der Wolfram Günther (BUNDNTS 90/ DtE GRUNEN) 22. Februa¡ 2O'19 Drs.-Nr.: 6/16816 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Thema: Forstarbeiten im Bereich Domholzschänke bei Leipzig im FFH-Gebiet ,,Leipziger Auensystem" und SPA (Vogelschutzgebiet),, Lei pziger Auwald" z-'t050t2ts',t1 Dresden, 13,03. lo 19 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nachrichtlich führt der Freistaat durch den staatsbetrieb sachsenforst im Forstrevier um die Domholzschänke bei Leipzig Forstarbeiten durch. Durch Anwohner wurde insbesondere an der Fällung von alten und starken Eichen Kritik geübt. Die Fällungen finden im FFH-Gebiet ,,Leipziger Auensystem" und SPA (Vogelschutzgebiet),,Leipziger Auwald" statt." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele Bäume mit großem Stammumfang, sog. Starkbäumen, insbesondere Eichen, wurden in dieser Fällsaison im Leipziger Auwald durch den Staatsbetrieb Sachsenforst gefällt oder werden noch gefällt? @ (f) - to ct) o ôt Vom 1. oktober 2018 bis zum 28. Februar 2019 wurden im staatsward des Freistaates sachsen innerhalb des FFH-Gebietes,,Leipziger Auensystem" sowie des sPA-Gebietes ,,Leipziger Auwald" durch den staatsbetrieb sachsenforst (sBS) 122 Bäume gefällt, die einen stammdurchmesser mit Rinde von 60 Zentimeter oder mehr aufwiesen (gemessen in einer Höhe von 1,3 Meter über dem Boden). Dabei handelte es sich um 7g Eschen (Fraxinus excelsior), 21 Hybridpappeln (Populus x canadensis), 1g StielEichen (Quercus robur) sowie 3 Bergahorne (Acer pseudoplatanus). Für die aktuelle Fällsaison sind keine weiteren planmäßigen Fällungen vorgesehen. Seite 1 von 3 @¡# @v $mu1+ oL rurunfrl.ftMw &r såbñ¡trkt sónù dmh.Umh¡luñdffi&bft Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 0l 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bifte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de STAATSMìNìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: 5 Aus welchem Grund werden oder wurden diese Bäume gefällt? Die Bäume wurden im Zuge der ordnungsgemä$en forstwirtschaftlichen Nutzung entnommen. Die Entnahme hat waldbauliche Gründe (Bestandespflege, Förderung der Verj üngung, Holzn utzu n g), dient aber auch naturschutzfachlichen Zielen. Waldbauliches und naturschutzfachliches Ziel in den betreffenden Gebieten ist, die Vitalität der lebensraumtypischen Baumarten - insbesondere der Stiel-Eichen - durch Umlichtung ihrer Baumkronen zu fördern und für einen ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, um sie als prägende Elemente des Lebensraumtyps ,,Hartholzauenwald" nachhaltig zu sichern. Da sich die lichtbedürftigen Stiel-Eichen im Leipziger Auwald ohne menschliches Zutun nicht ausreichend ansamen und aufwachsen, sind aktive Verjüngungsmaßnahmen (Auflichtung der Altbestände, Pflanzung, gegebenenfalls Zäunung, Kulturpflege) u nverzichtbar. Zusätzliche Erfordernisse für das Fällen von Bäumen in den betreffenden Gebieten ergaben sich aus Gründen der Verkehrssicherung an stark frequentierten Waldwegen sowie infolge von Vitalitätsminderungen in den Alt-beständen. Insbesondere alte, stalke Eschen leiden aktuell an einem vermehrten Befall durch den Großen Eschenbastkäfer, der solche Bäume erheblich schwächt und in nennenswertem Umfang auch zum Absterben bringt. Frage 3: Welche Maßnahmen werden zum Erhalt und zur Entwicklung von Starkbäumen, insbòsondere Eichen, im Gebiet unternommen? Die im Leipziger Auwald zahlreich vorhandenen höhlenreichen Einzelbäume sind nach dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) geschützt. Diese Bäume können ihr natürliches Alter erreichen, darunter vor allem auch Stiel-Eichen. Nach dem Naturschutzkonzept des SBS für den sächsischen Landeswald werden darüber hinaus in naturnahen Waldbeständen ab einem Alter von achtzig Jahren sogenannte ,,Biotopbaumgruppen" ausgewiesen, um sie dem natürlichen ZertaI zu überlassen. Eine Biotopbaumgruppe besteht aus mindestens zehn starken Bäumen. Größere Waldbiotope sollen mindestens eine Biotopbaumgruppe je drei Hektar Biotopfläche aufweisen, kleinere Waldbiotope mindestens eine, lm betreffenden SPA-Gebiet sind im Staatswald nach aktuellem Stand 102 Biotopbaumgruppen markiert. Sogenannte ,,Methusalem-Eichen" aus früheren Waldgenerationen, welche in der Regel vereinzelt in den Waldbeständen über die gesamte Aue verteilt stehen, verbleiben ebenso. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: 5 Inwiefern ist die Entnahme von Starkbäumen mit dem Schutzregime der Lebensräume der FFH-Richtlinie vereinbar? lnnerhalb des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ausgeschlossen, sondern Parameter für die entsprechenden Maßnahmen vorgegeben, welche einen Erhalt der besonders wertvollen Arten und Lebensraumtypen gewährleisten sollen. Die nachhaltige und erhaltungszielkonforme Bewirtschaftung der betreffenden Waldgebiete ist nicht nur zulässig, sondern bei einigen Waldlebensräumen notwendige Voraussetzung zur Erfüllung der naturschutzfachlichen Erhaltungs- und Entwicklungsziele. Hierfür sind ein Beispiel die von Stiel-Eichen geprägten Hartholzauenwälder, die durch zurückliegende Bewirtschaftung entstanden sind und die ohne weiteres Eingreifen zu verschwinden drohen. Die entsprechenden Verordnungen für das FFH-Gebiet ,,Leipziger Auensystem" beziehungsweise SPA-Gebiet ,,Leipziger Auwald" bestimmen, dass die der guten fachlichen Praxis entsprechende land- und fischereiwirtschaftliche Nutzung sowie die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung weiter zulässig sind, soweit hierdurch nicht das [jeweilige] Gebiet in seinen, für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann oder soweit nicht andenreitige Rechtsvorschriften entgegenstehen. Planung und Vollzug von forstlichen Maßnahmen im Staatswald des Freistaates Sachsen erfolgen unter Beachtung der einschlägigen Vorgaben des FFH-/SPAManagementplans. Die forstliche Nutzung einschließlich der Entnahme von Starkbäumen wird damit auf eine Art und Weise durchgeführt, die den Erhaltungszielen Rechnung trägt. Frage 5: Wie wird in diesem Gebiet der angemessene Artenschutz der FFHSchutzgebietsziele; bspw. für Mopsfledermaus und Eremit, realisiert? Die zum Erhalt und zur Entwicklung der Schutzgüter notwendigen und darüber hinaus empfohlenen Maßnahmen sind im Managementplan f[ir das FFH-Gebiet Landesmeldenummer 050 E ,,Leipziger Auensystem" (4639-301) und das sPA vOs ,,Leipziger Auwald" (4639-451) beschrieben. Bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes werden durch den SBS die Vorgaben des Managementplans beachtet und die dort beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Eine angemessene Erhaltung von Bäumen mit entsprechenden Habitatstrukturen für Arten wie beispielsweise Mopsfledermaus und Eremit wird in der Alters- und Zerfallsphase durch die in der Antwort auf Frage 3 beschriebenen lnstrumente sichergestellt. freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN