STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16830 Thema: Straftaten unter Vewvendung von Waffen und Sprengstoffen in Dresden, Ortschaft Schönfeld-Weißig 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie oft kam es in der Ortschaft Dresden-Schönfeld-Weißig und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tat- 6rtlichkeit, Sprengstoffart, Ph'a'nomenbereich!) Es wurden keine entsprechenden Straftaten registriert. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in der Ortschaft Dresden- Schönfeld-Weißig und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Ortschaft gesamt und Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Bezeichnung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/75/5657 Dresden. 25. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 meiden. FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERlUiVIDES lNNERN Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 Strafgesetzbuch (StGB), Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringweniger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gern. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 zu diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum sechs Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich wie folgt auf die Ortsteile (OT) auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Dresden; OT Pappritz 3 Dresden; OT Schönfeld Dresden; OT Weißig 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* Diebstahl ohne erschwerende Umstände* Diebstahl unter erschwerenden Umständen Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtliche Nebengesetze 2 * Nicht mehr vollständig recherchierbar (JO ._ \ I Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen Stichwaffen Schusswaffen Waffe ohne nähere Bezeichnung - A L — l Keine dieser sechs Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in der Ortschaft Dresden-SchönfeId-Weißig im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 $168, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 1 Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB 10 Nötigung gem. § 240 StGB 3 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 3 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 1 ndlichen Grüßen(2 . Dr. Roland Wöller My &" r Seite 3 von 3 2019-03-25T12:30:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes