STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16834 Thema: Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Frankfurt am Main am 19. Februar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele in Sachsen lebende afghanische Geflüchtete wurden im Rahmen der Sammelabschiebung abgeschoben, wie lange hielten sich die Betroffenen in Sachsen auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Status und wo war der Ort der letzten Unterbringung (bitte einzeln auflisten )? Frage 2: Inwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäter *innen‚ Gefährder*innen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der ldentitätsklärung verweigern“? Welche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen lagen vor, welche belastbaren Hinweise gab es darauf, dass es sich urn so genannte „Gefährder“ handelt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig“ die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung zuordnen) Frage 3: Standen die Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, in welchem, sind den jeweils zuständigen Ausländerbehörden Anhaltspunkte bekannt, wonach die betroffenen Menschen Lebensgefährt *innen, Verlobte oder Ehepartner*innen haben könnten und wussten die jeweils zuständigen Ausländerbehörden von etwaigen Erkrankungen der betroffenen Menschen? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2—1053/71/65 Dresden, 26. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERlUMDES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Im Rahmen der Sammelabschiebung nach Afghanistan am 19. Februar 2019 wurden keine afghanischen Staatsangehörigen aus Sachsen abgeschoben. ?undlichen Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-03-26T13:54:07+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes