STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/16847 Thema: Anerkennungsverfahren für Pflege- und Gesundheitsberufe 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Wie viele Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen erhielten diese im Jahr 2018 für folgende Berufe in Sachsen anerkannt? a) Gesundheits- und Krankenpflege b) Fachgesundheits- und Krankenpflege (Intensiv/Anästhesie) c) Gesundheits- und Kinderkrankenpflege d) Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflege (Intensiv/Anästhesie) e) Gesundheits- und Krankenpflegehilfe f) Altenpflege g) Hebammen/Entbindungspflege h) Physiotherapie (Bitte nach Herkunftsland aufschlüsseln.) zusammenfassende Antwort zu a), c), f), g) und h): Antragsteller Antragsteller aus EU aus Drittstaaten a) Gesundheits- und Krankenpflege 22 68 c) Gesundheits- und Kinder- 1 2 krankenpfleger f) Altenpflege 0 2 g) Hebammen/Entbindungspflege 1 1 h) Physiotherapie 8 12 Eine detailliertere Aufschlüsselung nach Herkunftsländern ist für diese Berufsgruppen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Diese kann erst im August 2019 erfolgen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141.51-19/181 ,Dresden, /7 März2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort zu b) und d): STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ 2018 wurden zu b) ein in Österreich und zwei in der Tschechischen Republik erworbenen Abschlüsse mit der Weiterbildungsbezeichnung „Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für lntensivpflege und Anästhesie im Erwachsenenbereich" und zu d) ein in der Schweiz erworbener Abschluss mit der Weiterbildungsbezeichnung „Fachgesundheitsund Kinderkrankenpflegerin für lntensivpflege und Anästhesie in der Kinder- und Jugendmedizin " nach der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) anerkannt. Antwort zu e): In der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe gab es im Jahr 2018 in den Anerkennungsverfahren auf Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen mit einem Abschluss im Freistaat Sachsen zwei positive Bescheidungen - einmal aus dem Herkunftsland Kolumbien und einmal aus dem Herkunftsland Tschechien. Mit freundlichen Grüßen '~? t \ 1' /// ' ). /ff/ Barbara Kle19sch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-03-25T13:23:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes