STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16852 Thema: „Zeitzeugenvortrag“ am 09.02.2019 im Großraum Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Neonazis mobilisierten für den 09.02.2019 für den Großraum Leipzig zu einem sogenannten Zeitzeugenvortrag. Als Redner soll dabei Siegfried Müller, der gebürtig aus Schwarzenberg (Erzgebirge) stammt, in Erscheinung getreten sein und von seinen Gefangenschaftserfahrungen in stalinistischen Gulags berichtet haben.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff ,,extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.—Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, deren Mitteilung üben/viegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeriD entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschiusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichten— FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-014150/3598 Dresden, 28. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNISTERlUM DES INNERN dienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSGD erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Offenlegung ihrer Identität in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Personen, weshalb sie jegliche Handlungen zu unterlassen hat, die zu einer Enttarnung führen könnten. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner nachrichtendienstlichen Personen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse des Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem lnformationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das lnformationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung gleichermaßen befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung jedoch zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden können, wenn die lnformationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt werden kann. Der Staatsregierung liegen auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung übenNiegende Belange des Datenschutzes entgegenstehen. Auskünfte über personenbezogene Daten, insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten, unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für An— gaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten . Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sin— ne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen . Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben muss. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne von § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis , nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremisti— schen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Ort und das Objekt, in dem der Vortrag stattgefunden hat? Die Veranstaltung fand in Leipzig statt. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen vor, deren Mitteilung übenzviegende Belange des Geheimschutzes und des Datenschutzes entgegenstehen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: Wer ist Eigentümer des Objektes und inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. inwieweit handelt es sich um eine Immobilie von Neonazis im Sinne der bundesweiten Definition der Ämter für Verfassungsschutz ? Zum Eigentümer des Objektes liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Bei dem Objekt handelt es sich nicht um eine von Rechtsextremisten genutzte Immobilie im Sinne der bundesweiten Definition der Verfassungsschutzbehörden. Frage 3: Wer trat als Veranstalter des Vortrages in Erscheinung und inwieweit bestehen Verbindungen des Veranstalters zu politischen Parteien und Gruppierungen oder zu mittlerweile verbotenen Organisationen? Der Staatsregierung liegen Informationen vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstehen. Auf die Vorbemerkung wird venNiesen. Frage 4: Zu welchem Thema sprach welcher „Zeitzeuge" bzw. handelt es sich um die in der Vorbemerkung genannte Person und wird der Redner selbst als der Extremen Rechten angehörig eingestuft? Das Thema der Veranstaltung lautete „Kriegsgefangenschaft im sibirischen Gulag". Der Staatsregierung liegen weitere Informationen vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes und des Datenschutzes entgegenstehen. Auf die Vorbemerkung wird venNiesen. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich weiterer durchgeführter oder geplanter Veranstaltungen von Neonazis in diesem Objekt? Erkenntnisse über weitere rechtsextremistische Veranstaltungen in den vergangenen zehn Jahren sowie über geplante rechtsextremistische Veranstaltungen in diesem Objekt liegen der Staatsregierung nicht vor. Am 25. Mai 2017 beteiligten sich Rechtsextremisten an einem Treffen von Asylkritikern in diesem Objekt. Mit/fre ndlichen Grüßen" J [A re . Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-03-28T11:33:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes