STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16867 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — Februar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im Februar 2019 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Februar 2019 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des Jugendrechts“ insgesamt 83 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten insgesamt 129 Tatverdächtige (TV) bekannt gemacht wer— den. Drei Ermittlungsverfahren konnten nicht aufgeklärt werden. Die Ermittlungsverfahren schlüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/88 Dresden, 29. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern \MIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi_sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERlUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Enlvachsene als TV davon Heranwachsen - de als TV Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln — von Cannabis und Zubereitungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellun— gen Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte gem. § 114 Strafgesetzbuch (StGB) Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Missbrauch von Notru— fen, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln gem. § 145 StGB Beleidigung ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Beleidigung ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Verleumdung auf sexueller Grundlage gem. § 187 StGB Verleumdung ohne sexuelle Grundlage gem. § 187 StGB Körperverletzung gem.§ 223 StGB Seite 2 von 9 STAATSNHNBTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Erwachsene als TV davon Heranwachsen - de als TV Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen _gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung sonstige Tatört- Iichkeit gem. § 224 StGB Seite 3 von 9 STAATSMINISTERWM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwachsen - davon EnNachsene als de als TV TV Gefährliche Körperverletzung sonstige Tatönlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung sonstige Tatört— lichkeit gem. § 224 StGB Bedrohung gem. § 241 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen an sonstigen Tator‘ten gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. §242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigenGegenständen — Laden-diebstahl gem. § 242StGB Seite 4 von 9 STAATSMINISTERIUM DES1NNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwachsen - davon Erwachsene als de als TV TV Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. §242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl von unbaren Zahlungsmitteln an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Fahrrädern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Diebstahl mit Waffenvon sonstigen Gegen-ständen — Ladendieb-stahl gem. § 244 Abs.1Nr. 1 StGB Seite 5 von 9 STAATSMINISTERlUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwachsen - de als TV davon Erwachsene als TV Bandendiebstahl von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB Unterschlagung von sonstigen Gegenständen (ohne Kraftfahrzeug [Kfz]) gem. § 246 StGB Haus-, Familiendiebstahl von sonstigen Ge— genständen — an sonstigen Tatorten gem. § 247 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschla-gung geringwertigerSachen — von sonstigenGegenständen — Laden-diebstahl gem. § 248aStGB Seite 6 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwachsen - davon Erwachsene als de als TV TV Diebstahl, Unterschla— gung geringwer’tiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwerfiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 2483 StGB Diebstahl, Unterschlegung geringwerflger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248 a StGB Raub — sonstiger — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Räuberischer Diebstahl gern. § 252 StGB Räuberischer Diebstahl gem. § 252 StGB Erpressung — sonstige gem. § 253 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Betrug — Sozialleistungsbetrug — sonstiger gem. § 263 StGB Computerbetrug — wei-tere Arten des Waren-kreditbetruges gem.§ 263a StGB Seite 7 von 9 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon vaachsene als TV davon Heranwachsen - de als TV Erschleichen von Leistungen — Beförderung em. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 265a StGB Sachbeschädigung durch Feuer — sonstige gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — an Kfz gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — auf Straßen , Wegen oder Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — auf Straßen , Wegen oder Plätzen gern. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen gem. § 303 StGB Kennzeichenmissbrauchgem. § 22 Straßenver-kehrsgesetz Seite 8 von 9 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl TV davon davon davon davon gesamt Kinder als Jugendli- Heran- Erwach- TV che als wachsen- sene als TV de als TV TV Verstoß gegen das Waffengesetz (Waff) gem. § 52 Abs. 3 Nr.1 WaffG Verstoß gegen das Waf-fengesetz gem. § 52Abs. 3 Nr.1 WaffG Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige !) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/14415 verwiesen. Seite 9 von 9 2019-03-29T10:55:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes