STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 10408t13t't497 - KLR I SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn hard-vo n-Li nden a u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/16881 Thema: Handgranatenfund in bosnischem Fahrzeug ¡n Dresden Dresden, 2E,uanzotg IOB Sehr geehrter Herr Präsident, MIT den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: Am 19. Februar 2019 berichtete Tag24.de (https://www.taq24.de/nachrichten/dresden-hauptbahnhof-í7-handgrana- li/vl '¡vroB'Mrr't'DE ten-bavrische-strasse-sicherstellen-festnahme-977833) über l7 Handgra- Hausanschr¡n: Säch3¡sches Staatsmin¡sterium naten, die in e¡nem Fahrzeug mit bosnischem Kennzeichen am Dresdner derJustiz Hauptbahnhof gefunden wurden." i,,ïSlIì$."" ålfårrï' :3;J,"e u tsch e Post Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die www.justiz.sachsen.de/smj Kleine Anfrage wie folgt: Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mlt Strâßenbahnlinien Frage I : 3' 6' 7' 8' 11 Welche bisherigen Erkenntnisse gibt es über die zwei festgenommenen ;:åï,:ltJ#!""åi Tatverdächtigen? Bitte Angabe der Nationalität der Tatverdächtigen, ihres Einfahrt Hospitarstraße 7 Alters, wenn möglich ihres Einreisedatums nach Deutschtand und Grund Ïli,iJ'."r:':i,?l:".:il'ii."- des Aurenthartes in Deutschrand. iriS;å$.i,,ü;l;:'ffåTi Zugang für olektron¡sch sign¡êrte sow¡e f trr vsrschlùssolte êlektron¡sche Dokumente nur per EGVP, bêBPo oder Dê-Mail; nåhers lnformationen zur elâktronischên Kommun¡kation mit sächsischen Just¡zbêhðrden unter www, iuBt¡2. sachsen. dê/E- Kommunikation. o Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT Bei den beiden Tatverdächtigen handelt es sich um zwei bosnische Staatsangehörige im Alter von 17 und 28 Jahren, die am 18. Februar 2019 in die Bundesrepublik Deutschland einreisten. Der Zweck ihrer Einreise ist noch nicht aufgeklärt. Frage 2: Welche bisherigen Erkenntnisse gibt es über die Herkunft der Handgranaten? Frage 3: Welche bisherigen Erkenntnisse gibt es über möglicherueise geplante Straftaten der Tatverdächtigen? Frage 4: Welche bisherigen Erkenntnisse gibt es über das Fahrzeug? Frage 5: Welche bisherigen Erkenntnisse gibt es i,iber mögliche Unterstützer der zwei Tatverdächtigen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 5 Von einer Beantwortung der Fragen 2 bis 5 wird dezeit abgesehen, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in dem Ermittlungsverfahren einer Beantwortung die Vorschrift des $ 477 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine Beantwortung der Fragen 2 bis 5 würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern weitere Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde, etwa indem auf Zeugen eingewirkt oder Beweismittel beiseite geschatft werden. Auch gegenüber Dritten wurden bisher keine Angaben zu getroffenen Maßnahmen , Ermittlungsergebnissen und sonstigen Erkenntnissen gemacht, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENI Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Frage hindern auch eine Beantwortung in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe von weiteren Einzelheiten ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen , dass die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Die besondere Sensibilität der Daten im hiesigen Einzelfall gebietet es, dass jede Gefahr einer Offenbarung weitestgehend minimiert wird. Eine Abwägung der lnformationsinteressen des Antragstellers mit dem lnteresse an der Geheimhaltung geht dezeit zu Lasten des Abgeordneten. Das lnteresse des Abgeordneten an vollständiger lnformation ist ein hohes, durch Artikel 51 Absatz 2 der Sächsischen Verfassung verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche lnteresse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei einer vollständigen Beantwortung der Fragen wäre der Schaden fur ggf. laufende Ermittlungsverfahren möglichenrueise irreparabel. Das lnformationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Venruirklichung hat lediglich soweit und solange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-03-29T07:04:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes