STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/16885 Thema: Straftaten in Chemnitz am 26.08.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Medienberichten war zu lesen, bei der Chemnitzer Polizei seien nach dem Tötungsdelikt an Daniel H. insbesondere am 26. und 27.08.2018 zahlreiche Strafanzeigen wegen verschiedener Delikte eingegangen . lnzwischen ist nahezu 1/2 Jahr vergangen, so dass eine gesicherte Bestandsaufnahme dieser Delikte möglich sein sollte.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Strafanzeigen wegen Landfriedensbruch, Körperverletzungsdelikten , Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, Vewvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung und Beleidigung mit dem Tattag 26.08.2018 und dem Tatort Chemnitz gingen im Zeitraum 26.08.2018 — 31.01.2019 bei Polizei und Staatsanwaltschaft ein? Frage 2: Wie viele dieser angezeigten Straftaten mit dem Tattag 26.08.2018 und dem Tatort Chemnitz wurden in den Phänomenbereichen „Politisch motivierte Kriminalität - rechts", „Politisch motivierte Kriminalität - links" „Politisch motivierte Ausländerkriminalität“, „ Politisch motivierte Kriminalität - Sonstige“ im Rahmen des KPMD-PMK und wie viele andenNeitig erfasst (bitte nach den einzelnen Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln) ? Freistaat_ ‚SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/2 Dresden, 29. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Frage 3: Wegen wie vieler dieser angezeigten Straftaten wurden Ermittlungsverfahren a) eingeleitet? b) abgeschlossen? (bitte nach den einzelnen Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln ) Frage 4: Wie viele der abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zu 3. endeten mit a) Einstellung wegen Fehlens genügenden Anlasses zur Erhebung der öffentlichen Klage nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO? b) Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO? c) Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen nach § 153a StPO? d) Absehen von der Verfolgung nach § 154 StPO? e) Anklageerhebung? (bitte jeweils nach den einzelnen Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln) Frage 5: Wie viele der Delikte führten a) zum Erlass eines Strafbefehls? b) zu einer Verurteilung? (bitte jeweils nach einzelnen Phänomenbereichen und Straftatbeständen aufschlüsseln )? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Mit Stand vom 19. Februar 2019 sind 19 Fälle im Sinne der Fragestellungen erfasst. Dabei handelt es sich um zehn Fälle der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts-‚ zwei der PMK -|inks-‚ einen der PMK -ausländische Ideologie- und in vier Fällen um PMK —nicht zuzuordnen-; in den übrigen zwei Fällen ist eine Zuordnung noch offen. In allen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. In den Fällen der PMK -rechts- wird bzw. wurde in vier Fällen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 223 Strafgesetzbuch (StGB) und in jeweils einem Fall wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 86a StGB, § 125 StGB, § 130 StGB, § 185 StGB, § 240 StGB und § 241 StGB ermittelt. In den zwei Fällen der PMK -|inks- wird jeweils wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 185 StGB und in dem Fall der PMK -aus|ändische Ideologie- wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 223 StGB ermittelt. In den Fällen der PMK -nicht zuzuordnen- wird bzw. wurde in jeweils einem Fall wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 125 StGB, § 185 StGB, § 224 StGB und § 241 StGB ermittelt. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERlUMDES INNERN In den nachfolgenden Fällen ist die Bearbeitung wie folgt abgeschlossen: Delikt Phänomenbereich Verfahrensausgang § 130 StGB PMK -rechts— eingestellt gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) § 223 StGB PMK -rechts- Strafbefehl § 185 StGB PMK —nicht zuzuordnen- eingestellt gemäß § 152 Abs. 2 StPO § 241 StGB PMK -nicht zuzuordnen- eingestellt gemäß § 170 Abs. 2 StPO In den übrigen Fällen sind die Ermittlungen noch bei der Polizei bzw. der Justiz anhän— gigundlichep Grüßen a Pr f. D . Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-03-29T10:58:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes