STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16886 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat Februar 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.—Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung übenNiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVeri]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSGD erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen , die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rück— schlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. lm Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVen‘ entgegen. Diese Personen wären bei einer FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-014150/3599 Dresden, 29. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Mitteilung in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Personen und sie hat insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen , die zu einer Enttarnung der Quelle führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner Quellen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstli— che Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem lnformationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das lnformationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Sächs- Verf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Seite 2 von 7 FreistaatSACHSEN Frage 1: STAATSMlNlSTERIUM DES INNERN Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat Februar 2019 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: FreistaatSACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher , Redner Anfang Heidenau NPD-Kreisverband mind. 5 Aktion im Rahmen der Februar (KV) Sächsische NPD-Schutz- 2019 Schweiz- zonenkampagne Osterzgebirge, Rechtsextremisten 01.02.2019 Bautzen Identitäre Bewegung * Aufstellen von Holzkreuzen 02.02.2019 Bischofs— Identitäre Bewegung * Aufstellen von Holzwerda kreuzen 03.02.2019 Annaberg- Rechtsextremisten * Balladenabend mit Buchholz ,,Lunikoff“ 06.02.2019 Pirna NPD-KV Sächsische mind. 5 Aktion im Rahmen der Schweiz- NPD-Schutz- Osterzgebirge zonenkampagne 08.02.2019 Sachsen* Rechtsextremisten * Konzertveranstaltung mit der Band „Hermunduren “ 08.02.2019 Bautzen Rechtsextremisten 7 Erstellung eines Mobilisierungsvideos für den sog. „Gedenkmarsch “ anl. der Bombardierung Dresdens 09.02.2019 Leipzig Rechtsextremisten ca. 50 Zeitzeugenvortrag 09.02.2019 Kamenz Identitäre Bewegung * Aufstellen von Holz— kreuzen Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher , Redner 09./10.02. Bautzen Rechtsextremisten mind. 4 SoIi-Aktion (Flyerver- 2019 teilung)** 10.02.2019 Bautzen ldentitäre Bewegung * Aufstellen von Holzkreuzen 13.02.2019 Dresden Rechtsextremisten ca. 12 Aktion „Stilles Ge(h)denken“ auf dem Neumarkt 13.02.2019 Dresden NPD ca. 20 Kranzniederlegung** 13.02.2019 Dresden Rechtsextremisten * Transparent- und Kerzenaktion** 13.02.2019 Annaberg Rechtsextremisten * SoIi-Aktion** 13.02.2019 Zwickau Rechtsextremisten * Soli-Aktion** 13.02.019 Döbeln Junge Nationalisten mind. 2 Plakatierungsaktion und (JN) Mittelsachsen ,,Achtung Kinder! Für Ostrau mehr Sicherheit“ 13.02.2019 Dresden ldentitäre Bewegung * Kranzniederlegung 14.02.2019 Dresden Rechtsextremisten * Verteilung von Kerzen , Flyern, Kreuzen ** 15.02.2019 Dresden ldentitäre Bewegung * Aufstellen von Holz— kreuzen 15.02.2019 Dresden Rechtsextremisten ca. 1.500 Demonstration ,,Vergesst niemals Dresden ! Gedenkmarsch zu Ehren der Dresdner Luftkriegstoten des 13. Februar 1945. Dresden-Gedenken 2019“, Redner: Maik Müller, Lutz Giesen 15.02.2019 Döbeln JN Mittelsachsen * Gedenkaktion** Seite 4 von 7 SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher , Redner 16.02.2019 Bad NPD—KV Sächsische ca. 60 Themenabend „Ukra- Schandau Schweiz- ine“ („Die AZOV- OT Osterzgebirgel Bewegung im ukraini- Porschdorf Rechtsextremisten schen Wahljahr“) mit einer ukrainische Rednerin, anschließender Liederabend mit „Flak“ 16.02.2019 Torgau OT Rechtsextremisten ca. 130 Solidaritätskonzert für Staupitz den „Gedenkmarsch in Dresden" mit den Bands „Hobbit“, „Thematik25“, „Volksnah “ und Liedermacher ,,Handstreich“ 22.02.2019 Chemnitz Paflei ,,Der Dritte 5-7 Kundgebung ,,Krimi- Weg", Stützpunkt nelle Ausländer raus" Westsachsen 23.02.2019 Bad Gott— Rechtsextremisten ca. 120 Konzert mit „Blut- Ieuba— gruppe", „Uwocaust“, Berggieß- „Katastrot“, „Heiliger hübel OT Krieg" und „Legion S“ Langenhenners - dorf 23.02.2019 Chemnitz Partei ,,Der Dritte * Rechtsschulung Weg“, Stützpunkt Westsachsen" 24.02.2019 Lunzenau Rechtsextremisten * Liederabend mit „Lunikof'f“ 24.02.2019 Chemnitz Partei „Der Dritte * Gemeinschaftsausflug Weg", Stützpunkt Westsachsen 24.02.2019 Döbeln NPD/JN mind. 5 Aktion „Tag der Volksgemeinschaft“ der Initiativen „Deutsche helfen Deutschen “ und „Jugend packt an“ Seite 5 von 7 SACHSEN FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUNI DES INNERN Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher , Redner 27.02.2019 Schkeuditz Partei „Der Dritte * Verteilaktion Weg“, Stützpunkt Mittelland * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. ** im Rahmen einer sogenannten Aktionswoche Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung und des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht-extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat Februar 2019 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten sowie Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter und Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Die nichtextre— mistischen Veranstalter und Organisatoren selbst sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Es wird auf die Tabelle verwiesen: Datum Ort Veranstaltung ggf. Bands, Lie- Anzahl der rechtsdermacher , Redner extremistischen Teilnehmer 04.02.2019 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 11.02.2019 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 18.02.2019 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration 25.02.2019 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer PEGIDA-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird venNiesen. Seite 6 von 7 STAATSNHNlSTERIUNI DES INNERN Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat Februar 2019 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Ein vom NPD—KV Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für den 16. Februar 2019 in Pirna geplanter Themenabend „Ukraine“ wurde von der Stadt Pirna untersagt. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Es wird auf die Tabelle verwiesen: FreistaatSACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. Bands, merzahl Liedermacher, Redner 24.08.2018 Döbeln JN Mittelsach- * Verteilaktion im Rahmen sen der Kampagne „Jugend packt an“ 11.12.2018 Dresden Identitäre 5 Banneraktion „Migrations- Bewegung pakt stoppen“ 29.01.2019 Hartha NPD mind. 3 Aktion im Rahmen der NPD—Schutzzonenkampagne * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird venNiesen. undlichen Grüßen (J {__/2 ro . Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 2019-03-29T10:20:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes