STAATSMINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16894 Thema: Nachfrage zu Drs 6/16256; Komplexkontrollen in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ln Antwort auf die 0.9. Kleine Anfrage wird in der Anlage in Bezug auf festgestellte Substanzen mehrfach der Fund von ‚grünen pflanzlichen Substanzen‘ angegeben (6., 9., 10., 17., 25. 7. sowie 9.8.2019).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Auf Grund des Kontextes der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass es sich bei den angegebenen Datumsangaben um das Jahr 2018 handelt. Frage 1: Was sind „grüne pflanzliche Substanzen“? Hat die Polizei Sachsen darin illegalisierte psychoaktive Substanzen festgestellt? Wenn ja: welche? Frage 2: Wurden in den 0.9. sechs Fällen die Ermittlungsverfahren fortgeführt? Wenn ja: welche Mengen illegalisierter psychoaktiver Substanzen können den Besitzer*innen nachgewiesen werden? (bitte einzeln unter Angabe der Menge welcher Substanz angeben) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/5 Dresden, 29. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Sir. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen_de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3. 6, 7. B, 13 Besucherparkplälze: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bei „grünen pflanzlichen Substanzen“ handelt es sich dem Namen nach und vornehmlich um biologische Stoffe in der angegebenen Farbe. In den genannten Fällen dauern die Ermittlungsverfahren noch an. Bei allen Substanzen handelt es sich um Cannabisprodukte . lm Ubrigen wird auf die Anlage der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/16256 verwiesen. Frage 3: Auf welche Weise testet die Polizei Sachsen bei Straßenkontrollen die festgestellten Substanzen auf psychoaktive Substanzen bzw. Verstöße gegen das BtmG? Neben dem polizeilichen Erfahrungswissen, welches erlaubt, anhand von Geruch, Konsistenz und äußerlichem Erscheinungsbild einen Anfangsverdacht begründen zu können, stehen den sächsischen Polizeibediensteten für einen Test festgestellter Substanzen Rauschgiftsubstanztests der ESA—Test GmbH zur Verfügung. Mitfr undlichen GrüßenJ („L r . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-03-29T09:18:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes