STAATSMINISTERIUM des immerm Freistaat SACH SEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Undenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7401 Dresden,^. November 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/169 Thema: Sicherheitsdienstleistungen von privaten Unternehmen in den Flüchtlingsunterkünften im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Bekanntwerden menschenverachtender Misshandlungen von Flüchtlingen, die zunächst in mehreren Unterkünften in Nordrhein-Westfalen mutmaßlich durch Beschäftigte der privaten Firma SKI, die als Subunternehmer für den Betreiber European Homecare Sicherheitsdienstleistungen erbrachte, begangen wurden, sind stärkere Kontrollen bei Subunternehmen und der Einsatz von geprüftem Sicherheitspersonal mit Führungszeugnis bundesweit in der Diskussion. So fordern unter anderem die Gewerkschaft ver.di und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft höhere Qualitätsstandards für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen durch das Personal privater Sicherheitsdienste, die in Asylunterkünften eingesetzt werden. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, erklärte im ZDF: ,Hier wird eine hoheitliche Aufgabe auf ein gewinnorientiertes Unternehmen übertragen und gleichzeitig der Kardinalsfehler begangen, die Tätigkeit von Subunternehmen im Vertrag nicht zu verbieten/“ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 1: Welche Betreiber welcher Flüchtlingsunterkünfte im Freistaat Sachsen beschäftigen aufgrund welcher behördlichen Genehmigung welche Subunternehmer mit der Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen? (Bitte nach Namen des Betreibers und des Subunternehmers / Ort der Unterkunft / Datum der Erteilung der Genehmigung / erteilende Behörde untergliedern.) Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Gemäß den Regelungen des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) sind für die Unterbringung von Flüchtlingen die Landkreise STÄÄTSM1TMISTER1U1VI des mmm Freistaat SACHSEN und Kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden zuständig. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsFlüAG werden die Gemeinschaftsunterkünfte von den unteren Unterbringungsbehörden geschaffen und betrieben. Sie können die Durchführung dieser Aufgabe auf Dritte übertragen. Die Ausgestaltung der Betreiberverträge obliegt demnach den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Fachaufsichtsbehörde nahm die in Rede stehenden Vorfälle in Nordrhein-Westfalen zum Anlass für eine entsprechende Abfrage in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Die daraus resultierenden und der Staatsregierung vorliegenden Erkenntnisse betreffend den Fragegegenstand wurden in einer Übersicht zusammengefasst (s. Anlage). Frage 2: In welchen Fällen wurden welche Behörden im Freistaat Sachsen aus welchen wesentlichen Gründen im Hinblick auf die erforderliche Zuverlässigkeit der Betreiber / Subunternehmer von Flüchtlingsunterkünften mit welchen ordnungsbehördlichen Maßnahmen tätig? (Bitte nach Namen des Betreibers und des Subunternehmers / Ort der Unterkunft / Datum, Art und Gründen der Maßnahmen / einschreitenden Behörden untergliedern.) Nach Mitteilung der zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte gab es bisher keine Veranlassung für ordnungsbehördliche Maßnahmen. Frage 3: In welchen Fällen machten welche Behörden im Freistaat Sachsen aus welchen wesentlichen Gründen gegenüber welchen Betreibern / Subunternehmern von Flüchtlingsunterkünften von welchen Auflagen und Nebenbestimmungen Gebrauch? (Bitte nach Namen des Betreibers und des Subunternehmers / Ort der Unterkunft / Datum, Art und Gründen der Auflagen und Nebenbestimmungen / Behörden untergliedern.) Die Gründe, aus denen Auflagen und Nebenbestimmungen erlassen werden können, ergeben sich aus den entsprechenden Regelungen der Bewachungsverordnung sowie der Gewerbeordnung. Eine weitergehende Begründung würde die Auswertung sämtlicher in Betracht kommender Vertragsunterlagen, Bescheide und dergleichen voraussetzen, was in der Kürze der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit zumutbarem Aufwand nicht geleistet werden kann. Frage 4: In welchen Fällen wurde die Landesdirektion Sachsen aus welchen wesentlichen Gründen mit welchen Maßnahmen der Rechtsaufsicht im Zusammenhang mit dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften gegenüber welchen Behörden im Freistaat Sachsen tätig? (Bitte nach Bezeichnung und Ort der Behörden / Datum, Art und Gründen der Maßnahmen untergliedern.) Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf Sicherheitsdienstleistungen von privaten Unternehmen bezieht. Insoweit sind der Landesdirektion Sachen keine Fälle bekannt, in denen sie im Zuge der Fachaufsicht tätig werden musste. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1DM DES INNERN ..I Freistaat SACHSEN Frage 5: In welchen Fällen erstatteten Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte im Freistaat Sachsen Strafanzeigen gegenüber dem in den Unterkünften beschäftigten Personal mit welchen wesentlichen Tatvorwürfen seit dem 1. Januar 2008? (Bitte nach Ort der Unterkunft / Datum und Tatvorwürfen untergliedern.) In welchen Fällen in Asylbewerberheimen wohnende Personen Strafanzeigen gegen Personal dieser Heime erstatten, wird statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung'stehenden Zeit nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen ! /. ^ ( Markus Ulbig Vr Anlage Seite 3 von 3 Anlage zu Drs. Nr. 6/169 Stand: Oktober 2014 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Standort Unterkunft Betreiber Sicherheitsdienst Bautzen Bautzen Spreehotel GmbH b.i.g. Bischofswerda European Homecare GmbH SKI Hoyerswerda European Homecare GmbH SKI Kamenz HUMAN-CARE GmbH GSE Protect Erzgebirgskreis Aue-Äiberoda kommunal ARGUS Sicherheitsservice GmbH Drebach ITB-Dresden GmbH ARGUS Sicherheitsservice GmbH Olbernhau kommunal ARGUS Sicherheitsservice GmbH Görlitz Zittau ABUB GmbH KS-Dienstleistungen Vogtlandkreis Plauen, Kasenenstr. kommunal Arndt Plauen, Pausaer Str. kommunal Arndt Zwickau Zwickau K61 Grundstücksverwaltungs GmbH Hectas Sicherheitsdienste GmbH Werdau European Homecare GmbH SKI Chemnitz Altendorfer Str. kommunal ARGUS Sicherheitsservice GmbH Chemnitztalstr. Wohn- u. Verwaltungsgesellschaft GmbH Securitas Sicherheitsdienste GmbH Haydnstr. kommunal ARGUS Sicherheitsservice GmbH Müllerstr. kommunal Götz Sicherheitsdienst Ost GmbH Oberfrohnaer Str. kommunal ARGUS Sicherheitsservice GmbH Dresden F.-Geyer-Str. GAGFAH Group WOBA GmbH Kötter Security Pillnitzer Landstr. Jaudes GmbH und Co.KG Allschutz Sicherheitsdienste GmbH Buchenstr. Thomas Wolther GmbH T.-L. Person,Objekt -u. Veranst.-schutz Leipziger Str. (2x) HUMAN CARE GmbH GSE Protect Trachauer Str. Tobias Erz privater Wachdienst Leipzig Liliensteinstr. Pandechaion Herberge GmbH privater Wachdienst Torgauer Str. A&S Laval Sicherheits-u .Dienst. GmbH privater Wachdienst Eythstr. kommunal privater Wachdienst Pittlerstr. European Homecare GmbH privater Wachdienst Seite 1 von 1