STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16902 Thema: Tiertransporte aus Sachsen in Länder außerhalb der EU Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Informationen aus dem Datenbanksystem TRACES (TRAde Control and Expert System) liegen der Staatsregierung über Art, Umfang und Anzahl von Langstreckentransporten von Nutztieren aus Sachsen in Länder außerhalb der EU für die letzten beiden Jahre vor? (Bitte Tierart, Start- und Zielort, Transportbeginn und -dauer sowie zuständige Veterinärbehörde angeben.) Der weit überwiegende Anteil von Tiertransporten aus Sachsen geht in die Europäische Union, weniger als ca. 20 Prozent der transportierten Tiere geht in Drittländer. Von den durchgeführten Tiertransporten in Drittländer betrifft der Großteil den Export von Rindern. Im Jahr 2017 gab es 272 Tiertransporte in Drittländer mit insgesamt 9.136 Tieren, dies entspricht einem Anteil von 26 Prozent. Im Jahr 2018 betrug der Anteil der verbrachten Rinder 21 Prozent, d.h. insgesamt 7 .920 Rinder bei 245 Transporten. Die Zielländer können der Anlage 1 entnommen werden. Der prozentuale Anteil der Exporte in Drittländer bei Geflügel betrug im Jahr 2017 insgesamt 1,61 Prozent, das sind 761.369 Tiere bei 31 Sendungen. Im Jahr 2018 waren es 5.796.334 Tiere bei 146 Sendungen. Dies entspricht 13,85 Prozent. Die Zielländer können der Anlage 2 entnommen werden. Der prozentuale Anteil der Exporte in Drittländer bei Ziegen betrug im Jahr 2017 insgesamt 16,75 Prozent, das sind 164 Tiere bei 2 Sendungen. Zielländer waren der Libanon (62 Tiere) und die Russische Föderation (102 Tiere). Im Jahr 2018 wurden keine Ziegen in Drittländer exportiert. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-19/173 Dresden, 27. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Der prozentuale Anteil der Exporte in Drittländer bei Pferden (außer Schlachtpferde) betrug im Jahr 2017 insgesamt 16,87 Prozent, das sind 41 Tiere bei 36 Sendungen. Zielländer waren die Schweiz, die Ukraine, Katar und die Vereinigten Staaten. Im Jahr 2018 waren es 46 Tiere bei 46 Sendungen, Zielländer waren die Schweiz, die Ukraine und die Vereinigten Staaten. In den Jahren 2017 und 2018 gab es keine Exporte aus Sachsen in Drittländer bei Schweinen, Schafen und Schlachtpferden. Die Daten basieren auf TRACES, einer Software, die im grenzüberschreitenden Verkehr der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Tieren und Waren dient. Diese inhaltliche Ausrichtung berücksichtigt keine tierschutzrechtlichen Belange, so dass bestimmte Parameter , wie z.B. der Transportbeginn, -ende und -dauer nicht in TRACES erfasst werden . Die Abfertigungsorte liegen grundsätzlich im Landkreis Görlitz, Mittelsachsen und Zwickau. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über welche Zielländer von Tiertransporten außerhalb der EU vor, in denen die geltenden Rahmenbedingungen für den Tierschutz nicht erfüllt werden (insbesondere Bestimmungsschlachtbetriebe , die nachweislich Tierschutzstandards nicht erfüllen)? Aus Sachsen wurden in den letzten beiden Jahren keine Tiertransporte mit Schlachttieren in Drittländer abgefertigt. Bei den von Sachsen abgefertigten Tiertransporten handelt es sich überwiegend um Zuchttiertransporte. Infolgedessen ist bei der Abfertigung nicht bekannt, in welchem Schlachtbetrieb die Tiere nach ihrer Verwendung zur Zucht im Zielland geschlachtet werden. Da die Dokumentationspflicht nach der Verordnung (EG) 1/2005 am Bestimmungsort im Drittland endet und die spätere Unterbringung und Schlachtung der Tiere nicht dokumentiert werden muss, liegen belastbare Informationen über die Schlachthöfe und die dort durchgeführten Schlachtpraktiken in Drittländern nicht vor. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den zuständigen Veterinärbehörden einen rechtssicheren und einheitlichen Vollzug in diesem Bereich zu ermöglichen, insbesondere wenn sich aus dem vorgelegten Fahrtenbuch oder aus anderen Informationen ergibt, dass eine Bestimmung der TTVO auf einem Transportabschnitt nicht eingehalten werden kann, wenn sich aus den Informationen zum Versandort ergibt, dass die Tiere wahrscheinlich unter Anwendung tierquälerischer Praktiken geschlachtet werden oder wenn andere Bestimmungen des Europäischen Rechts nicht eingehalten werden können? Mit dem bereits am 30.01.2018 verfügten Drittlandtransportabfertigungserlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wurde festgelegt, dass die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter während langer Beförderungen die Navigationsdaten der Tiertransporte überwachen müssen. Der Organisator des Transportes muss dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Zugang zu den elektronischen Daten bis zum Erstentladungsort im Endbestimmungsdrittland gewähren, sonst darf der Transport nicht abgefertigt werden. Wenn sich nach der nach Art. 14 Verordnung (EG) 1/2005 vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung des vorgelegten Transportplans ergibt, dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) 1/2005 nicht eingehalten werden Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ können, darf der Tiertransport nach Art. 3 Satz 1 Verordnung (EG) 1/2005 nicht abgefertigt werden. In diese Plausibilitätsprüfung sind die Ergebnisse aus der retrospektiven Prüfung vorangegangener Tiertransporte - insbesondere die aus der Auswertung der Navigationsdaten gewonnenen Erkenntnisse - einzubeziehen. Frage 4: Wie wird in Sachsen sichergestellt, dass die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über die Genehmigung und Abfertigung von Ferntransporten berücksichtigen, dass die EG-rechtlich zulässigen Temperaturhöchstgrenzen in mediterranen Drittländern gerade in den Sommermonaten nicht sicher eingehalten werden können? Das SMS hat mit seinem Drittlandtransportabfertigungserlass vom 30.01.2018 festgelegt , dass bereits bei einer durch den deutschen Wetterdienst oder internationalen Wetterdienste vorausgesagten Temperatur von 25 Grad Celsius Maßnahmen zur Verminderung der Wärmebildung getroffen werden müssen. Bei einer Voraussage von 30 Grad Celsius an der Grenzkontrollstelle ist danach eine Abfertigung zu verweigern, da nach den Feststellungen der KOM die Ventilatoren die Temperatur im Innenraum nicht unter die Temperatur im Außenbereich absenken können, wenn das Fahrzeug steht. Frage 5: Welchen Standpunkt vertritt die Staatsregierung zu den aktuellen Initiativen anderer Bundesländer, untragbare Tiertransporte in Drittländer zu beenden und ein bundeseinheitliches Vorgehen zu erreichen? Sachsen beteiligt sich an den bundesweiten Abstimmungen und Gesprächen, die zum Ziel haben, ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu den Tiertransporten in Drittländer zu erreichen, um die Anforderungen an die Vorgaben der Verordnung (EG) 1/2005 durchzusetzen und untragbare Zustände zu beenden. Erste Gespräche dazu wurden auf der 33. Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz am 21./22.02.2019 in Mainz geführt. Für den 28.03.2019 ist ein Bund-Länder-Treffen zu dieser Thematik anberaumt . Mit freundlichen Grüßen 0. t/Jlt{ Barbara Klepsch Anlagen Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16902 Im Jahr 2017 und 2018 aus Sachsen verbrachte Rinder in Drittländer Herkunftsland Bestimmungsland Sendung Anzahl Tiere (Units) Deutschland Ägypten 8 253 Deutschland Aserbaidschan 3 90 Deutschland Belarus 1 19 Deutschland Irak 10 331 Deutschland Kasachstan 21 682 Deutschland Katar 4 132 Deutschland Kuwait 5 165 Deutschland Libanon 7 218 Deutschland Nordmazedonien 4 134 Deutschland Russische Föderation 136 4.643 Deutschland Schweiz 1 2 Deutschland Türkei 60 2.105 Deutschland Turkmenistan 3 99 Deutschland Ukraine 2 66 Deutschland Usbekistan 7 197 Gesamt Drittländer 272 9.136 Im Jahr 2018 aus Sachsen verbrachte Rinder in Drittländer Herkunftsland Bestimmungsland Sendung Anzahl Tiere (Units) Deutschland Algerien 20 655 Arabische Republik Deutschland Syrien 7 230 Deutschland Aserbaidschan 5 161 Deutschland Georgien 4 132 Deutschland Kasachstan 17 569 Deutschland Kuwait 4 69 Deutschland Libanon 8 258 Deutschland Libyen 2 64 Deutschland Marokko 14 389 Deutschland Russische Föderation 117 3.884 Deutschland Schweiz 1 2 Deutschland Serbia 1 33 Deutschland Tadschikistan 7 151 Deutschland Türkei 14 556 Deutschland Ukraine 22 705 Deutschland Usbekistan 2 62 Gesamt Drittländer 245 7.920 Seite 4 von 5 Im Jahr 2017 verbrachtes Geflü el Herkunftsland Bestimmungsland Deutschland Belarus Deutschland Bosnien und Herzegowina Deutschland Russische Föderation Deutschland Schweiz Deutschland Serbia Gesamt Drittländer Im Jahr 2018 verbrachtes Geflügel Herkunftsland Bestimmungsland Deutschland Republik Moldau Deutschland Russische Föderation Deutschland Ägypten Deutschland Belarus Deutschland Bosnien und Herzegowina Deutschland Iran (Islamische Republik) Deutschland Libanon Deutschland Malawi Deutschland Oman Deutschland Russische Föderation Deutschland Senegal Deutschland Serbia Deutschland Ukraine Deutschland Usbekistan Deutschland Vereinigte Arabische Emirate Gesamt Drittländer Seite 5 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/16902 Sendung 6 7 2 1 15 31 Sendungen 1 5 2 4 10 1 4 1 2 21 2 9 82 1 1 146 Anzahl Tiere (Units) 222.624 303.696 66.745 6.880 161.424 761.369 Anzahl Tiere (Units) 23.832 298.140 7.655 194.688 335.376 6.000 66.668 14.160 26.460 810.459 51.840 102.312 3.820.104 12.880 25.760 5.796.334 Freistaat SACHSEN 2019-03-28T09:29:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes