STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16906 Thema: Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone in Leipzig, Februar 2019 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/15525 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilichen Einsatzmaßnahmen im Februar 2019 im Bereich der Waffenverbotszone in Leipzig fanden wie viele Personenkontrollen und ldentitätsfeststellungen statt? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 festgestellt ? Frage 3: Wie viele Messer, Waffen und sonstige in der Waffenverbotszone verbotene Gegenstände wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Nennung der Gegenstände!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Polizeivollzugsdienst führte 20 Einsatzmaßnahmen durch. Dabei wur— den sechs Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig festgestellt. In diesem Zusammenhang erfolgten 268 Personenkontrol- Ien/ldentitätsfeststellungen und die Sicherstellung/BeschIagnahme von vier Messern, einer Schere und einer Softairwaffe. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/24 Dresden, 2. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern VWIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 554-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen1de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele Bußgelder wurden im Februar 2019 in welcher Höhe wegen Verstößen gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig verhängt? Im Februar 2019 wurden durch die Zentrale Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes derStadt Leipzig in sieben Fällen jeweils eine Geldbuße von 60,00 EUR, in einem Falleine Geldbuße von 200,00 EUR und einmal eine Geldbuße von 250,00 EUR verhängt . Die Bußgelder basieren auf Feststellungen aus den Vormonaten und konnten im Feb-ruar 2019 zum Abschluss gebracht werden. M' undlichen GrüßenJ [„A Pro . Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-02T10:15:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes