STAATSNIiNiSTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16908 Thema: Abschluss Pilotprojekt ,,Bodycam“ der sächsischen Polizei — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/15405; Speichermedien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Angaben des Innenministeriums (Drs. 6/10689) wurden die Körperkameras zu Testzwecken ab Oktober 2017 für 12 Monate an die teilnehmenden Polizeidirektionen ausgeliefert.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Umfang (Datengröße) wurden Bild- und Tonaufzeichnungen im Rahmen des Pilotprojekts „Bodycam“ der sächsischen Polizei durch teilnehmende Beamtinnen und Beamte getätigt und gespeichert ? (Bitte aufstellen nach Dienststellen und Datenmenge sowie Gesamtdatenmenge !) Eine retrograde Erhebung aller durch die Projektteilnehmer verarbeiteten Daten innerhalb des Projektzeitraums ist nicht möglich. Erhobene Daten auf Grundlage des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen werden nach 30 Tagen automatisiert gelöscht. Die Löschprotokolle enthalten keine Angaben zu Dateigrößen. insofern ist es nur möglich, die Größe des Datenbestandes zum Zeitpunkt der jeweiligen Auswertung zu erheben. Diese betrugen in den Reveal-Systemen der Polizeidirektionen Leipzig 51,9 Gigabyte (GB) (Stand: 12. März 2019) und Dresden 26,6 GB (Stand: 18. März 2019). Die Datenbestände in den Axon-Systemen der Polizeidirektionen Leipzig betrugen 31,2 GB (Stand: 12. März 2019) und Dresden 19,1 GB (Stand: 18. März 2019). FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/26 Dresden, 2. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNlSTERIUM DES INNERN Frage 2: In welchen Datensystemen bzw. Speichermedien der sächsischen Polizei oder externer Beauftragter bzw. Dienstleister wurden bzw. werden die aufgezeichneten Bild- und Tonaufzeichnungen gespeichert und wird dabei auch auf Cloud- Speicher zurückgegriffen? Frage 3: Falls Frage 3 zu Cloud-Speichern bejaht wurde, bei welchem Anbieter wurden bzw. werden diese Bild- und Tonaufzeichnungen aus Frage 1 gegenwärtig gespeichert ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Speicherung der originalen Aufzeichnungen erfolgt verschlüsselt auf speziell dafür vorgesehenen Einzelplatzrechnern ohne Netzeinbindung im Polizeinetz der jeweiligen Polizeidienststelle. Zudem erfolgt eine tägliche Datensicherung auf einer gesonderten. ebenfalls verschlüsselten Festplatte. Als Beweismittel dienende Aufzeichnungen wer— den durch die Anfertigung einer Kopie auf einen geeigneten Datenträger, im Regelfall einer DVD, übertragen. Frage 4: Welche technischen Vorkehrungen für die Speicherung von Bild- und Tonaufzeichnungen aus Einsätzen von Bodycams nach Inkrafttreten des Sächsischen Polizeivollzugsdienstes in Form des Änderungsantrages der CDU-SPD-Koalition trifft die Staatsregierung und ist dabei beabsichtigt, die Aufzeichnungen bei externen Beauftragten oder Dienstleistern und ggf. auch unter Nutzung von Cloud- Speichern zu sichernlspeichern? Das Polizeiverwaltungsamt wurde beauftragt, eine Lösungsskizze zum Umgang mit den bei einer landesweiten Einführung zu erwartenden Datenmengen zu erstellen. Die Erstellung der Lösungsskizze dauert gegenwärtig noch an. r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-02T10:14:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes