SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 0 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16911 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: "Merkmale von europiden, negriden und mongoliden Menschen " im Lehrplan Gymnasium Biologie Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Ausweislich der Antwort von Kultusminister Christian Piwarz auf die Kleine Anfrage Drs 6/15731 wurde der Begriff 'Menschenrassen' mit Einführung der neuen Lehrplangeneration 2004 gestrichen und 'der beabsichtigte Kontext der Artzugehörigkeit durch überwiegend genetische Gemeinsamkeiten aller Menschen gestärkt'. Im Lehrplan Gymnasium Biologie Klassenstufe 10 findet sich im 'Lernbereich 3. Stammesgeschichte des Menschen' folgender Anstrich: 'Merkmale von europiden, negriden und mongoliden Menschen' (S. 32). An vergleichbarer Stelle im Lehrplan Mittelschule Biologie Klassenstufe 10 heißt es: 'Evolution des Menschen - überwiegende genetische Gemeinsamkeiten aller Menschen - Artzugehörigkeit - Angepasstheit an klimatische Verhältnisse - Hautfarbe, Körperformen , Verhalten - kulturelle Evolution- Sprache, Kulturen' (S. 38)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie begegnet die Staatsregierung der Kritik, dass die Dreiteilung in europide, negride und mongolide Menschen aus wissenschaftlicher Sicht überholt ist und zudem dem Irrglauben Vorschub leistet, es gäbe so etwas wie "Menschenrassen"? Frage 2: Inwieweit ist eine Streichung dieser Dreiteilung im Zuge der aktuellen Lehrplanüberarbeitung erfolgt bzw. geplant? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Entsprechende Passagen der Lehrpläne befinden sich bereits in der Änderung ; die laufende Überarbeitung der Lehrpläne zum August 2019 steht kurz vor dem Abschluss. Am 1. August 2019 treten die für alle Schularten überarbeiteten Lehrpläne in Kraft. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/16/198 Dresden, Z1. März 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium f!lr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelte@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHsEN Frage 3: Wann und in welcher Form hat das Kultusministerium welche sächsischen Schulen angewiesen, das Themenheft "Naturwissenschaft Biologie, Chemie, Physik - Farben" von 1998 nicht mehr im Unterricht zu verwenden und/oder Restbestände aus dem Verkehr zu ziehen? Am 23. Januar 2019 wurden mit einem über das Schulportal veröffentlichten Schulleiterbriet alle Schulleiter der Gymnasien und Oberschulen darüber informiert, dass: "in Klassenstufe 10 bei der Behandlung des Themas ,Evolution des Menschen' keine Unterrichtsmaterialien zu verwenden (sind), die noch Bezüge zu Rassenkreisen oder Großrassen beim Menschen ausweisen. Veraltete, eventuell an den Schulen noch vorhandene Unterrichtsmaterialien für den Biologieunterricht mit entsprechenden Bezügen sind zu entfernen." Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in diesem Zuge über die Verbreitung und Nutzung dieses Themenheftes erfahren, d.h. an wie vielen Schulen gab es noch Bestände des Themenheftes, an wie vielen wurde es noch genutzt? Der konkrete Einsatz bestimmter Lehr- und Lernmittel wird durch die Schulaufsicht nicht erfasst. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Anweisung im o. g. Schulleiterbriet hat die Staatsregierung keine Erkenntnisse über die Verbreitung und Nutzung dieses Themenheftes gewonnen. Bekannt geworden ist der sächsischen Staatsregierung der medial und explizit für Sachsen dargestellte Einzelfall des Einsatzes veralteter Unterrichtsmaterialien an einer Oberschule. Frage 5: ln welchen Fällen und in welcher Form greift die Schulaufsicht bei Nicht- Einhaltung der Lehrpläne und Nutzung von offenkundig ungeeignetem Lehrmaterial ein, d. h. wie definiert sich ein Fehlverhalten des/der Schulleiter*in bei der Wahrnehmung der Verantwortung über die Einhaltung der Lehrpläne und die Nutzung von Lehrmaterialien, das zu schulaufsichtliehen Maßnahmen führt? Gemäß § 4 Absatz 1 der Sächsischen Lernmittelzulassungsverordnung müssen Lernmittel folgenden Voraussetzungen entsprechen: - die Übereinstimmung mit den durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Sachsen und das Sächsische Schulgesetz vorgegebenen Erziehungszielen, - die Übereinstimmung mit den Zielen und Inhalten des entsprechenden Lehrplanes sowie angemessene didaktische Aufbereitung der Stoffe, - die Altersgemäßheit bei der Aufbereitung der Inhalte und der sprachlichen Form, - das Angebot positiver Identifikationsmöglichkeiten sowohl für Mädchen als auch für Jungen, - die Einbindung von Druckbild, graphischer Gestaltung und Ausstattung in die jeweilige didaktische Zielsetzung, - die Orientierung an gesicherten Erkenntnissen der Fachwissenschaft und - die Vereinbarkeit mit einer wirtschaftlichen Haushaltsführung. Die Verantwortung dafür trägt gemäß § 3 Satz 2 der Sächsischen Lernmittelzulassungsverordnung der Lehrer. Im § 4 der Lehrerkonferenzverordnung ist weiterhin geregelt , dass die Fachkonferenz im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz über alle Angelegenheiten, die ausschließlich für das jeweilige Fach oder die jeweilige Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Fächergruppe von besonderer Bedeutung sind, berät und beschließt. Dazu gehört insbesondere die Verwendung neuer Lehr- und Lernmittel. Der Schulleiter hat durch die Leitung und Verwaltung der Schule für einen geregelten und ordnungsgemäßen Schulablauf zu sorgen. Dabei wird er durch die Schulaufsicht bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Aufgaben beraten und unterstützt. Bei Bekanntwerden des Einsatzes von Lernmitteln, die nicht den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden durch die Schulaufsicht angemessene Maßnahmen eingeleitet. Mit freundlichen Grüßen . Seite 3 von 3 2019-03-22T10:39:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes