STAATSMiNlSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/16933 Thema: Polizeieinsätze an Schulen in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Polizeieinsätze gab es an Dresdner Grundschulen und in deren näheren räumlichen Umfeld? (Bitte Einsätze seit 2014 bis heute nach Art bzw. Grund aufschlüsseln.) Frage 2: Wie viele Polizeieinsätze gab es an Dresdner Oberschulen und in deren näheren räumlichen Umfeld? (Bitte Einsätze seit 2014 bis heute nach Art bzw. Grund aufschlüsseln.) Frage 3: Wie viele Polizeieinsätze gab es an Dresdner Gymnasien und in deren näheren räumlichen Umfeld? (Bitte Einsätze seit 2014 bis heute nach Art bzw. Grund aufschlüsseln.) Frage 4: Wie viele Polizeieinsätze gab es an Dresdner Förderschulen und in deren näheren räumlichen Umfeld? (Bitte Einsätze seit 2014 bis heute nach Art bzw. Grund aufschlüsseln.) Frage 5: Wie viele Polizeieinsätze gab es an Dresdner Berufsschulen und in deren näheren räumlichen Umfeld? (Bitte Einsätze seit 2014 bis heute nach Art bzw. Grund aufschlüsseln.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/37 Dresden, 3. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6.7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINiSTERiUM DES iNNERN Die zur Beantwortung der Fragestellungen notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor, da eine gesonderte Statistik, in der Einsätze im Sinne der Fragestellungen erfasst werden, nicht geführt wird. Eine rückwärtige Recherche im Einsatzleitsystem (ELS) der sächsischen Polizei ist lediglich für zwei Jahre mög-lich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist dieStaatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach demGrundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurchmitbetrof‘fenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben.Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seineneinzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit derStaatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner—halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine Beantwortung (zumindest für die letzten beiden Jahre) die Arbeits— und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, da eine Recherche im ELS nach dem Ort „Dresden“ und dem Text „Schule“ ca. 1.700 Treffer ergibt. Eine Auswertung dieser Treffer im Sinne der Fragestellungen würde bei einemZeitansatz von fünf Minuten je Treffer einen Zeitaufwand von mehr als 17 Arbeitstagen erfordern. Eine Recherche nach den Adressen der 163 Schulen im Stadtgebiet und den erforderlichen Auswertungen der Treffer würde bei einem Zeitansatz von 20 Minuten je Adresse einen zeitlichen Aufwand von ca. 54 Arbeitsstunden und somit fast sieben Arbeitstagen erfordern. Die jeweiligen Recherchen würden zudem nicht das „nähereräumliche Umfeld“ erfassen, eine weiterführende Recherche würde somit weiteren Aufwand verursachen. Ausgehend von einer 40-Stunden-Woche ist daher ein Sachbearbeiter fast fünf Wochen mit dieser Auswertung befasst, um die Fragestellungen zu beantworten. DiesesPersonal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragestel— lungen auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. ndlichen Grüßen {{ CA Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-03T11:31:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes