STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16936 Thema: Verlängerung des Pilotprojektes Bodycam — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6/15405 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/15405 ist zu lesen: ,Das Projekt ,Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der sächsischen Polizei — Bodycam ‘ wurde um sechs Monate bis zum 30. April 2019 verlängert.‘ In der Tageszeitung ‚Freie Presse‘ vom 20.02.2019 ist auf Seite 1 unter der Überschrift ‚Untersuchung: Bodycams senken offenbar Gewalt gegen Polizisten‘ zu lesen: ‚Der Einsatz von Bodycams senkt die Gewalt gegen Polizisten signifikant. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht der sächsischen Polizeihochschule, die die Bodycam- Tests in den vier teilnehmenden Polizeirevieren in Dresden und Leipzig analysiert hat. Er liegt der ‚Freien Presse‘ vor.‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es Zutreffend, dass in der Evaluation des Projektes „Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der Sächsischen Polizei — Bodycam“ (Abschlussbericht) |edig|ich der Zeitraum 01.11.2017 bis 31.10.2018 untersucht wurde? Ja. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/32 Dresden, 3. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanhindung: Zu erreichen mit den Straßen— bahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck—Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNISTERlUM DES INNERN Frage 2: Weshalb wurde das Projekt „Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der sächsischen Polizei — Bodycam“ um weitere sechs Monate bis zum 30. April 2019 verlängert? Der Erprobungszeitraum wurde zur Erlangung weiterer Entscheidungskriterien, welche für oder gegen eine landesweite Einführung von Bodycams in der sächsischen Polizei sprechen, verlängert. Frage 3: Beabsichtigt die Staatsregierung eine Evaluation des Zeitraums, um den das Projekt „Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der sächsischen Polizei — Bodycam“ verlängert wurde? Frage 4: Wenn die Frage 3 mit ja beantwortet wurde, in welcher Form soll die Evaluation erfolgen? Frage 5: Wenn die Frage 3 mit nein beantwortet wurde, warum soll keine Evaluation erfolgen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Die Abstimmungen bezüglich einer weiterführenden Evaluation dauern noch an. Mit" undlichen Grüßen Prfé/l.Roland Wöller Seite 2 von 2 : Freistaat‘ SACHSEN 2019-04-03T11:31:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes