STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16941 Thema: Gewalt gegen Polizeibeamte bei Großeinsatzlagen in den Jahren 2017 und 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu wie vielen Straftaten im Bereich „Gewalt gegen Polizeibeamte“ kam es im Zusammenhang mit dem Fußballspiel Lokomotive Leipzig gegen BSG Chemie Leipzig am 22.11.2017? Es wurde eine Straftat im Sinne der Fragestellung registriert. Frage 2: Zu wie vielen Straftaten im Bereich „Gewalt gegen Polizeibeamte“ kam es im Zusammenhang mit dern Demonstrationsgeschehen in Leipzig am 18.03.2017? Es wurden sechs Straftaten im Sinne der Fragestellung registriert. Frage 3: Zu wie vielen Straftaten im Bereich „Gewalt gegen Polizeibeamte“ kam es im Zusammenhang mit dem Rechtsrockfestival „Schild und Schwert“ im April 2018 in Ostritz? Es wurde keine Straftat im Sinne der Fragestellung registriert. Frage 4: Zu wie vielen Straftaten im Bereich „Gewalt gegen Polizeibeamte“ kam es im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen in Chemnitz am 26. und 27.08.2018 und 01.09.2018? Es wurden 14 Straftaten im Sinne der Fragestellung registriert. Freistaat_ SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/39 Dresden. 3. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES INNERN Frage 5: Welchem Revierbereich wurden Straftaten im Bereich „Gewalt gegen Polizeibeamte “ im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen anlässlich des Jahrestags der Bombardierung Dresdens in den Jahren 2017 und 2018 zugeordnet ? Straftaten im Sinne der Fragestellung wurden den Polizeirevieren Dresden-Mitte, Dresden -Nord und Dresden-Süd zugeordnet. Mlt/fn undlichen Grüßen ;( ‚A r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-03T11:28:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes