STAATSNHNISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16944 Thema: Gründe für die Absage der Demonstration am 8. März 2019 in Bautzen unter dem Motto „Annalena verhindern - keine hessischen Verhältnisse" Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit fanden vor der Absage der 0.9. Demonstration Gespräche mit dem Versammlungsanmelder und der Versammlungsbehörde welchen konkreten Inhalts statt? Ein Kooperationsgespräch zwischen dem Anmelder, der Versammlungsbehörde , dem Polizeivollzugsdienst sowie der Stadtverwaltung Bautzen fand am 27. Februar 2019 statt. In diesem konkretisierte der Anmelder auf Nach— frage das Thema der Versammlung und benannte die geplanten Redner bei den Kundgebungen. Darüber hinaus erfolgte die Absprache hinsichtlich der Versammlungsroute, des Ordnerschlüssels, der Kundgebungsmittel. des stellvertretenden Versammlungsleiters sowie der voraussichtlichen Teilnehmerzahl . Frage 2: lnwieweit war geplant, die angemeldete Versammlung aus welchen konkreten Gründen zu untersagen oder inwieweit zu beschränken? lm Kooperationsgespräch wurde dem Anmelder lediglich mitgeteilt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt geprüft werde, ob versammlungsrechtliche Gründe gegen diese Veranstaltung sprächen. Sollte die Versammlung stattfinden , werde diese mit einem Beschränkungsbescheid versehen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/31 Dresden, 3. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Bes ucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: Wann wurden dem Versammlungsanmelder durch welche Behörde die geplante Untersagung bzw. Beschränkungen eröffnet? Die Anzeige wurde vor Erlass eines Bescheides zurückgenommen. Frage 4: Ist der Staatsregierung bekannt, ob durch Vertreter des Landkreises auf den Anmelder der Versammlung eingewirkt wurde, diese nicht durchzuführen? Die Versammlungsbehörde hat nicht versucht, den Anmelder zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. eundlichen Grüßen & Pr f.Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-04-03T11:34:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes