SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-PlaLz I 01067 Dresden STAATSMìNISTERIUM ¡ûR ulw¡r-t uno LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul. sachsen-de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 6. Màrz2O19 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, 0V, Ul t o rf 3 Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS eo/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/16946 Thema: Neue Erkenntnisse zum Biomassekraftwerk Delitzsch Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Der Bürgerverein Sauberes Delitzsch Land e.V. veröffentlichte Anfang März 2019 Fotos, Dokumente und Messergebnisse, die auf erhebliche, vom Standort des stillgelegten Biomassekraftwerks Delitzsch fortdauernd ausgehenden Gefahren für die Schutzgüter Wasser, Boden, Luft und Mensch schließen lassen: vvwvv.prodemokratie .com/aktionen/public/2O19 03 03/2019 03 03qift uebers delitzscher land.html. Die Veröffentlichungen lassen daran zweifeln, dass die in Drucksache Nr.617377 vom 7.1 .2017 übermittelte Prüfergebnisse die tatsächlichen Belastungen des Geländes und der Anlagen für alle belasteten Bereiche wiedergeben. Durch den Sturm am 4. März kam es erneut zu enormen Venrehungen von belastetem Staub aus dem gesamten Areal." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen ergreifen Staatsregierung bzw. zuständige Behörden, um die vom Bürgerverein festgestellten Giftbelastungen durch eine erweiterte Untersuchung der Zusammensetzung und Schadstoffbelastung der in verschiedenen Bereichen des Geländes lagernden Aschen, Filterstäube und Verbrennungsrückstände (auch Bereich der ehemaligen Teiche, Entwässerungsschächte im Bereich der ehemaligen Filterstaubabfüllung, lnnenwandung des Rauchgasrohrs etc.) amtlich zu überprüfen? simu[+ & ¿ukuú¡nkhtt. d.r sdd.n Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftir alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Aus Sicht der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Nordsachsen, kann den vom Bürgerverein Sauberes Delitzsch e. V. veröffentlichten Messergebnissen mit dem angeblichen Nachweis von vermuteten ,,Giftbelastungen" nicht gefolgt werden. Maßgeblich für verwaltungsrechtlich nutzbare Analysenergebnisse ist eine repräsentative Probenahme gemäß der Richtlinie PN 98, ,,Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen", der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). Die durch ein Mitglied des Bürgervereins durchgeführten Probenahmen sind aus Sicht des Landratsamtes gemäß LAGA PN 98 nicht repräsentativ. Außerdem werden die Ergebnisse durch die bisher nicht belegte Sachkunde des Probenehmers sowie die unbekannten Labore infrage gestellt. Das Landratsamt sieht auf der Grundlage dieser Ergebnisse zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassungen, erneute Prüfungen zu beauftragen. Frage 2: Welche Gefahren gehen aktuell von den weiteren auf dem Gelände unter freiem Himmel lagernden geschredderten Abfällen und belasteten Althölzern aus? Das Landratsamt als zuständige Behörde teilte hierzu mit, dass von auf dem Grundstück lagernden, grob beziehungsweise nicht zerkleinerten und unbelasteten Althölzern vornehmlich der Kategorien A I und A ll sowie den geschredderten Althölzern der Kategorie A ll (mit geringen Anteilen der Kategorie A lll) keine umweltrelevanten Gefahren ausgehen würden. Die Lagerung der Althölzer erfolgt auf einer befestigten Fläche. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreifen Staatsregierung bzw. zuständige Behörden, um den Brandschutz in dem ungesicherten Areal sicherzustellen ? Das Gelände ist durch Umzäunung gesichert. Der lnsolvenzverwalter, der zukünftige neue Eigentümer sowie die örtliche Feuenvehr verfugen mittels Schlüssel über einen Zutritt zum Gelände. Der örtlichen Feuenruehr liegt für den Einsatzfall ein Feuenryehrplan vor und sie ist über das erforderliche Vorgehen im Brandfall eingewiesen. Eine aktuelle Kontrolle am 19. März 2019 durch die örtliche Brandschutzbehörde der Großen Kreisstadt Delitzsch ergab keine brandschutzrechtlichen Bedenken. Frage 4: Welche Maßnahmen werden Staatsregierung bzw. zuständige Behörden ergreifen, um die akuten Gefahren durch Abwehung, Versickerung oder Abschwemmung in Grund- und Oberflächenwasser umgehend und wirksam zum Schutz der Delitzscher Bevölkerung und der Umwelt zu begrenzen? Mit Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 sind die dem Bürgerverein vorliegenden Untersuchungsergebnisse nicht geeignet, eine aktuelle Gefahrenlage abzuleiten. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Aus Sicht des Landratsamtes als zuständige Behörde bestehen aktuell keine Anhaltspunkte auf weiteren Handlungsbedarf. Das Landratsamt stützt sich dabei auf die Ergebnisse zur geohydrologischen Situation am Standort aus dem Gutachten ,,Grundwasseruntersuchung im An- und Abstrom der Asche- und Schlackehalde" des lng.- Büros R. W. Ashauer und Partner GmbH vom Januar 2017. Auch im Ergebnis einer durch das Landratsamt am 12. Dezember 2018 durchgeführten Übenvachung zur Kontrolle abfall- und wasserrechtlicher Sachverhalte ergaben sich hierzu keine aktuellen Verdachtsmomente. Frage 5: Welche Schritte und Maßnahmen wurden und werden von den zuständigen Behörden ergriffen, um das Gelände dauerhaft von Schadstoffen und Abfällen zu befreien? Zwischen dem Landratsamt und dem lnsolvenzverwalter über das Vermögen der GOAZ Energy GmbH wurde im Oktober 2017 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. lm öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichtete sich der lnsolvenzvenvalter, ein schriftliches Konzept zur Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung eines umwelt-rechtskonformen Zustandes bezogen auf das Biomassekraftwerk einschließlich sämtlicher Nebenanlagen zu erstellen und dem Landratsamt Nordsachsen vorzulegen. Das Konzept zur Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen zv Herstellung eines umweltkonformen Zustandes des Betriebsgrundstückes der GOAZ Energy GmbH i. L. lag dem Landratsamt im April 2018 vor. Wesentliche Abfallberäumungen erfolgten jedoch bisher nicht. Das Landratsamt hat seit Mitte Februar 2019 Kenntnis darüber, dass das ehemalige Kraftwerksgelände verkauft und eine Vereinbarung zur Auflassung getroffen wurde. Die tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle entsprechend S 3 Absatz I Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird bereits von der zukünftigen Eigentümerin ausgeübt. Mit der zukünftigen Eigentümerin führte das Landratsamt zur Erläuterung der rechtlichen Situation Gespräche. Hierbei wurde insbesondere auf die Verantwortung als Abfallbesitzerin zur Entsorgung der auf diesem ehemaligen Kraftwerksgelände befindlichen Abfälle (Schlacke-Berg und sonstige Abfälle) hingewiesen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Heranziehung der (neuen) Abfallbesitzerin nach g 62 in Verbindung mit $ 7 Absatz 2 Satz 1 beziehungsweise $ 15 Absatz 1 Satz I KrWG zur Beseitigung der Abfälle werden derzeit durch das Landratsamt geprüft. M dlichen Grüßen Thomas Schmt Seite 3 von 3 2019-04-04T13:16:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes