STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16950 Thema: Atem- und Blutalkoholkontrollen 2018 - Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/1224 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen fanden im Jahr 2018 auf Veranlassung der sächsischen Polizei statt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen !) Frage 2: Welche Kosten sind bei Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen aus Frage 1 angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen , Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12391 verwiesen. Frage 3: In welcher Höhe wurden im Jahr 2018 Bußgelder nach Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen aus Frage 1 verhängt? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Blutalkoholkontrollen und Atemalkoholkontrollen !) Im Sinne der Fragestellung können für Verstöße nach § 24a und § 240 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Bußgelder erhoben werden. Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung liegt bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten sowie bei der Landesdirektion Sachsen, soweit die Ordnungswidrigkeit auf Bundesautobahnen begangen wurde. Darüber hinaus sind die Großen Kreisstädte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau für die Verfolgung und Ahndung derartiger Ordnungswidrigkeiten zuständig. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/45 Dresden. 4. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN Die erfragten Kriterien werden bei den Bußgeldstellen nur teilweise bzw. nicht einheitlich statistisch erfasst. Die mitgeteilten Angaben zu entsprechenden Bußgeldern für das Jahr 2018 sind in der Anlage 2 dargestellt. Aufgrund der teilweise unterschiedlichen örtlichen Zuständigkeiten von Poiizeidienststellen und Ven/valtungsbehörden ist keine Aufschlüsselung nach Poiizeidienststellen möglich. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Geldbeträge Gebühren und Auslagen enthal— ten können. Bei der Stadt Leipzig handelt es sich bei den Beträgen um die aktuellen Sollstellungen für die erfassten Vorgänge des Kalenderjahres 2018. Da deren Bearbeitung zum Teil noch nicht abgeschlossen ist, können sich die Beträge noch ändern. Bei der Stadt Zwickau sind alle Tatbestände des § 24a StVG (Alkohol und Drogen) enthalten , eine weitere Differenzierung ist nicht möglich. In den Städten Plauen und Zwickau sowie dem Landkreis Mittelsachsen werden die Einnahmen aus Blut- und Atemalkoholkontrollen nicht getrennt erfasst, sodass lediglich eine Gesamtsumme abgebildet ist. Mi e ndlichen Grüßen111 r f. Dr. Roland Wöller Anlagen: 2 Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/16950 Polizei-2018 direktion PD PD PD PD (PD) Leipzig Chemnitz Görlitz Zwickau Dresden Blutentnahme" (summe 109.869,13 105.843,60 80.099,20 69.681,18 52.575,50Ausgaben In Euro) B'ma'k°h°'b°5t'mm.unge" 111.888‚80 87.662,03 72.716,62 67.250,20 58.477,26(Summe Ausgaben In Euro) Blutalkoholbestlmmungen 1.568 1-239 1005 553 768 (Anzahl Buchungen) Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/16950 Bußgeldstelle Höhe der Bußgelder in Euro für Blutalkoholkontrollen Atemalkoholkontrollen Landesdirektion Sachsen 500,00 6.50000 — davon wurden angezeigt von der PD Leipzig 0,00 0,00 PD Görlitz 500,00 2.000,00 PD Dresden 0,00 2.000,00 PD Zwickau 0,00 500,00 PD Chemnitz 0,00 2.00000 Landeshauptstadt Dresden 17.30300 147.32600 Stadt Chemnitz 13.89400 43.588,00 Stadt Leipzig 5.813,50 41.211,80 Landkreis Bautzen 12.440,43 101.585,50 Stadt Hoyerswerda 3.576,10 11.088,00 Landkreis Görlitz 5.000,00 49.980,00 Stadt Görlitz 3.000,00 27.500,00 Landkreis Sächsische Schweiz—Osterzgebirge 11.500,00 109.000,00 Landkreis Meißen 11.199,00 90.781,00 Landkreis Leipzig 7.708,27 38.333,04 Landkreis Nordsachsen 7.000,00 47.500,00 Landkreis Mittelsachsen 80.692,00 Landkreis Zwickau 4.500,00 72.500,00 Stadt Zwickau 50.251 ‚24 Erzgebirgskreis 16.000,00 145.500‚00 Vogtlandkreis 3.774,48 22.653,80 Stadt Plauen 11.098,50 gesamt 1.220.297,66 Landesdirektion Sachsen 2019-04-04T10:47:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes