Seite 1 von 3 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/76/22-2019/18643 Dresden, 3. April 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/16968 Thema: Personalsituation im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Bedarf an Stellen (Stellenentwicklungsplan) gibt es im Landesamt für Straßenbau und Verkehr? (Bitte aufschlüsseln nach Zentrale und Niederlassungen sowie Abteilungen 1 bis 4.) Die Stellenentwicklung im Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist derzeit durch den geplanten Personalübergang an die am 13. September 2018 gegründete Autobahn GmbH des Bundes schwer zu prognostizieren. Diese Gesellschaft sowie das Fernstraßenbundesamt befinden sich derzeit noch in der Aufbauphase und werden ab dem 1. Januar 2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf das Bundesautobahnnetz übernehmen – d. h. Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung. Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die den Aufgaben- und Personalübergang regelt. Ein evtl. Stellenmehrbedarf würde in das nächste Haushaltsaufstellungsverfahren eingebracht. Im Haushaltsplan 2019/2020 wurden zwölf neue Stellen für dringende Bedarfe und eine neue Referendarstelle im Landesamt für Straßenbau und Verkehr ausgebracht. Für die in § 7f Nr. 7 HG 2017/2018 vorgesehene Ermächtigung, in Höhe von 60 VZÄ unbefristet Beschäftigte einzustellen, wurden 40 adäquate Stellen im Personalsoll A des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr ausgebracht. Eine Prognose weiteren Bedarfs bleibt dem nächsten Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. Der Staatsminister Seite 2 von 3 Im Stellenplan des Haushaltsplanes erfolgt im Übrigen bereits seit Gründung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr keine Differenzierung nach Zentrale und den einzelnen Organisationseinheiten, um dem Landesamt die notwendige Flexibilität bei der Aufgabenerfüllung zu gewährleisten und Besonderheiten in den einzelnen Niederlassungen berücksichtigen zu können. Frage 2: Mit wie vielen Stellen sind derzeit die Abteilungen „Planung und Straßenbau “ in der Zentrale sowie der jeweiligen Niederlassungen des Landesamts für Straßenbau und Verkehr ausgestattet und mit jeweils welcher Personalstärke besetzt? (bitte nach jeweiligen Standorten sowie jeweiligen Referaten aufschlüsseln) Eine ausdrückliche Zuweisung von Stellen an die Niederlassungen bzw. Organisationseinheiten erfolgte nicht. Aus diesem Grund kann insofern nur die derzeitige Besetzung der einzelnen Organisationseinheiten abgebildet werden: Personalstärke Referat 21 Referat 22 Referat 23 Referat 24 Zentrale 10 14 17 14 NL Zschopau 12 12 11 8 NL Leipzig 12 11 10 10 NL Meißen 8 14 7 7 NL Bautzen 7 11 9 9 NL Plauen 7 12 9 9 Frage 3: Wie viele Stellen wurden seit 2010 in diesen Abteilungen in den jeweiligen Referaten jeweils gestrichen und sind aktuell mit einem kw- Vermerk für jeweils welches Jahr versehen? Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass für die Zuordnung und Erbringung von kw-Vermerken entsprechende Altersabgänge erforderlich sind. Diese sind in aller Regel nicht gleichmäßig über die Gesamtstruktur der Behörde einschließlich ihrer Dienststellen verteilt. Daher sind „Besetzungsketten“ langfristig über mehrere Stellen zu planen, um den festgelegten kw-Vermerk stellenkonkret erbringen zu können. In den Jahren 2012 bis 2018 sind von insgesamt 11 Bediensteten, die in den angefragten Referaten 21 bis 24 der Abteilungen „Planung und Straßenbau“ der Zentrale und den Niederlassungen tätig waren, die Stellen weggefallen. Im Haushaltsplan 2019/2020 des Einzelplans 07 wurden erstmalig keine kw-Stellen zum Stellenabbau ausgebracht. Sogenannte kw-Stellungen gibt es im Landesamt für Straßenbau und Verkehr lediglich noch im Personalsoll D, den Projektstellen für die Projektgruppe Hochwasser 2013. Hier sind von den derzeit im Doppelhaushalt 2019/2020 für das Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingestellten 21 Projektstellen sieben Stellen mit kw-Vermerk 2019 sowie 14 Stellen mit kw-Vermerk 2020 versehen. Die Befristung dieser Stellen ergibt sich aus dem Erreichen der Projekte (Beseitigung der Hochwasser-Schäden 2013). Seite 3 von 3 Jahr Referat 21 kw-Vermerke Referat 22 kw-Vermerke Referat 23 kw-Vermerke Referat 24 kw-Vermerke 2012 1x NL Plauen - - - 2013 - 1x NL Meißen 1x NL Meißen 1x NL Leipzig - 2014 1x Zentrale (§168a SächsBG) 1x NL Bautzen 1x NL Zschopau - - 2015 - - - - 2016 - 1x NL Leipzig - 1x NL Leipzig 2017 - - 1x NL Plauen - 2018 - - 1x NL Bautzen - 2019 ab 2019 keine kw-Stellen im Haushaltsplan 2019/2020 Frage 4: Wie begründeten sich die Stellenstreichungen jeweils? Die Stellenstreichungen ergeben sich aus der Verpflichtung der Erbringung der KW- Vermerke laut der durch den Haushaltsgesetzgeber bestätigten Haushaltspläne. Frage 5: Wie hat sich die Anzahl, Umfang und durchschnittliche Planungsdauer der in den jeweiligen Referaten bearbeiteten Planungen seit 2010 jeweils jährlich entwickelt? Im Landesamt für Straßenbau und Verkehr werden Erhebungen zu Anzahl, Umfang und durchschnittlicher Planungsdauer der bearbeiteten Maßnahmen nicht erstellt. Festzustellen ist allerdings allgemein, dass die Planungen für Neu- und Ausbaumaßnahmen immer komplexer und aufwändiger werden und damit länger dauern. Zu nennen sind hier besonders die beständig steigenden Anforderungen, die aufgrund von umweltrechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung Standard geworden sind, z. B. Gutachten zur Einhaltung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie , Artenschutzfachbeiträge, Gutachten zu Stickstoffeinträgen im Boden. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig 2019-04-04T09:04:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes