STAATSMiNiSTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16970 Thema: Straftaten unter Venivendung von Waffen und Sprengstoffen in Chemnitz, Stadtgebiet Süd 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalsta— tistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Cha— rakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermitt— lungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Chemnitz im Stadtgebiet Süd und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) Insgesamt wurden drei entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/5355 Dresden, 5. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkpl'a'tze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Tatzeit Januar 2017 Februar 2017 März 2017 April 2017 Mai 2017 Juni2017 Juli 2017 August 2017 September 2017 Oktober 2017 November 2017 Dezember 2017 SprengG § 308 StGB Die Verteilung nach Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT Chemnitz; OT Kappel Chemnitz; OT Markersdorf § 308 StGB 1 SprengG 1 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Keller 1 Wohngebiet! 1 Siedlung Mehrfamilien- 1 Wohnraum! 1 haus Zimmer Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In zwei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Chemnitz Stadtgebiet Süd und den zugehörigen Ortsteilen unter Venivendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe", „Stichwaffe" oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERiUM DES iNNERN 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eineAussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. §303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfü—gung. Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 22 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT Wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Chemnitz; OT Helbersdorf 5 Chemnitz; OT Hutholz 4 Chemnitz; OT Kappel 6 Chemnitz; OT Markersdorf 5 Chemnitz; OT Morgenleite 2 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben 2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 5 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* _ Diebstahl unter erschwerenden Umständen 3 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze 11 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen Stichwaffen 11 Schusswaffen Waffe ohne nähere Bezeichnung 5 Keine dieser 22 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet wer— den. Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Chemnitz Stadtgebiet Süd im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: FreistaatSACHSEN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 18 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 50 Nötigung gem. § 240 StGB 25 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 34 Freiheitsberaubung gem. § 239 8168 1 Straftaten gegen das Leben gern. §§ 211 ff. StGB 4 Pit re ndlichen GrüßenZiPro Dr. olandWöller Seite 4 von 4 2019-04-05T11:13:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes