SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/16976 Thema: Mobbing an sächsischen Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Erfasst das LaSuB bzw. ehemals SBA Mobbingvorwürfe bzw. Mobbingfälle an sächsischen Schulen? (Wenn nein, bitte die Gründe für das Nichterfassen darlegen.) Frage 2: Wie viele Mobbingvorwürfe bzw. Mobbingfälle an sächsischen Schulen sind seit 2015 nach welchen Kriterien erfasst worden? (Bitte um jährliche Darstellung mit den entsprechenden statistischen Kriterien wie z. B. Schulart, Klassenstufe oder Alter der Opfer.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Landesamt für Schule und Bildung führt keine Erhebungen durch, aus denen die Anzahl der im System Schule bekanntgewordenen Mobbingfälle hervorgeht. ln der Wahrnehmung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages sind Schulen verpflichtet, sich konzeptionell zur schulischen Gesundheitsförderung und Prävention zu positionieren. Im Kontext der schulischen Gewaltprävention ist das Phänomen Mobbing relevant, was ein Vorhalten von präventiven und intervenierenden Maßnahmen einschließt. Neben Mobbingfällen mit starker Ausprägung gibt es Fälle, die eine Zuordnung als solche schwer möglich machen. Die subjektive Wahrnehmung lässt eine breite Varianz zu. Dennoch sind Schulen in ihrer pädagogischen Verantwortung verpflichtet, selbst Ansätzen von Mobbing entgegenzutreten. Eine statistisch eindeutige Erfassung eines Mobbingfalles ist daher wegen der pädagogischen Einflussnahme nicht klar abgrenzbar. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Verpflichtung für Schulen, Fälle von Mobbing explizit statistisch zu erfassen. Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/16/204 Dresden, {2, . April 2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Caroiaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Oe-Mall-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Mobbingfälle, die Schulpsychologen und Beratungslehrern in ihrer Beratungstätigkeit bekannt werden, unterliegen der Verschwiegenheit. Eine Vorgabe zur separaten Erfassung bekannt gewordener Mobbingfälle gibt es ebenfalls nicht. Somit steht die jeweilige Schule in ihrer Eigenverantwortung, Fälle von Mobbing frühzeitig wahrzunehmen und präventive sowie intervenierende Maßnahmen zu ergreifen. Frage 3: An wen können sich Lehrerinnen, Eltern und Schülerinnen in einem konkreten Fall von Mobbing wenden, wenn schulintern keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden oder Maßnahmen wie zum Beispiel der Verweis auf Sozialarbeiter keine Verbesserung der Situation für Opfer von Mobbing bringen? Lehrer, Eltern und Schüler können sich mit der Bitte um Hilfe und Unterstützung an das Landesamt für Schule und Bildung wenden, wo Schulpsychologen, das Unterstützungssystem Schulentwicklung und Schulreferenten Beratung und Unterstützung anbieten . Ebenso stehen an Schulen Beratungslehrer zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte sowie Schulleitungen zur Beratung und Unterstützung verpflichtet. Frage 4: Was sind die Gründe für das - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - Fehlen von Online-Hilfe-Angeboten zum Thema Mobbing auf den Seiten des Kultusministeriums ? ( https:llwww.km.bayern.delmobbing ) Für sächsische Schulen existieren online-basierte Unterstützungsangebote. Diese sind im Online-Portal zur Förderung von Lebenskompetenz "Junge Sachsen fit fürs Leben" im Themenfeld Gewaltprävention zu finden (s. www.lernportal-sachsenlebenskompetenz .de). Des Weiteren gibt es regionale Portale, die nach dem Prinzip "Prävention im Team" arbeiten. Als Beispiel ist das Portal www.pit-ostsachsen.de zu nennen. Ebenso gibt es Angebote zur Lebenskompetenzförderung, wie z. B. "MindMatters - Mit psychischer Gesundheit gute Schule entwickeln", die im Portal www.slfg.de zu finden sind. Frage 5: Durch welche konkreten Maßnahmen sorgt das Kultusministerium für eine Sensibilisierung von Schule zum Thema Mobbing? (Bitte Maßnahmen im Zeitraum seit 2015 benennen.) Schulen werden über die Referate/Sachgebiete "Unterstützungssysteme" in den Standorten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau des Landesamtes für Schule und Bildung sensibilisiert. Über regionale Fortbildungsangebote, insbesondere die halbjährig stattfindenden ,.Regionalen Gesundheitszirkel" zur Bekanntmachung und anlassbezogenen Nutzung der Online~Portale zur Förderung von Lebenskompetenz, zur Förderung von Bewegung, Sport und Spiel sowie zur Förderung von Ernährungsund Verbraucherkompetenz, werden Schulen zielgerichtet über die vorgehaltenen Informationen , Materialien und Projektangebote informiert. Ebenso sind die regionalen Kooperationen zu nennen, die nach dem Arbeitsprinzip "Prävention im Team" arbeiten. Zudem werden Schulreferenten und Schulleitungen sowie um Rat suchende Lehrer durch die für Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention zuständigen Referenten in den Referaten/Sachgebieten "Unterstützungssysteme " des Landesamtes für Schule und Bildung über unterstützende Möglichkeiten Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN zur schulischen Mobbingprävention informiert. Insbesondere ist es eine Aufgabe von Schulpsychologen, in Kooperation mit Beratungslehrern Maßnahmen zur Prävention und Intervention von Mobbing zu thematisieren und in Fallbesprechungsgruppen für Beratungslehrer zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Pi;v Seite 3 von 3 2019-04-03T12:29:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes