Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/80/2-2019/15494 Dresden, 28. März 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16979 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6/14577 Planfeststellungverfahren Erdgasfernleitung EUGAL Trassenverlauf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 02. Oktober 2018 wurden die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage 6/14577 des Abgeordneten Marco Böhme nicht beantwortet, weil diese den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen würden. Mittlerweile wurde der Planfeststellungsbeschluss für die Erdgasfernleitung EUGAL im Trassenabschnitt Chemnitz am 26.09.2018 erlassen. Daher ergeben sich mir folgende Fragen:“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher fachlichen Grundlage und in welchem inhaltlichem Umfang betreffend die Belange der Windkraftnutzung erfolgte die Einschätzung des Planfeststellungsbeschluss vom 26.09.2018 dahingehend, dass es keine substanziellen Auswirkungen auf die bestehende und künftige Nutzung des ausgewiesenen Vorrang/Eignungsgebietes für die Windkraftnutzung in Dörnthal/Voigtsdorf zu erwarten sind? Die Planfeststellungsbehörde hat auf der Grundlage der Planunterlagen festgestellt, dass durch die Trassenführung der Ferngasleitung EUGAL keine substanziellen Auswirkungen für die derzeitige und zukünftige Windenergienutzung im Vorrang- und Eignungsgebiet „Pfaffroda/Dorfchemnitz“ zu erwarten sind. Der Staatsminister Seite 2 von 2 Frage 2: Gab es ein unabhängiges (nicht vom Vorhabensträger beauftragtes und bezahltes) Gutachten darüber, ob eine Gasleitung, die in die potenzielle Umfallhöhe von vorhandenen Windenergieanlagen gelegt wird, den gebotenen Sicherheitsanforderungen (§ 49 EnWG) entspricht und wenn nein, warum nicht? Ein Gutachten mit den in der Frage genannten Vorgaben liegt nicht vor. Ob ein solches Gutachten zur Planfeststellung notwendig war oder nicht, ist im Rahmen der zurzeit anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klären. Die Sächsische Staatsregierung ist nicht berechtigt, dieser Prüfung vorzugreifen. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16979 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6/14577 Planfeststellungverfahren Erdgasfernleitung EUGAL Trassenverlauf Sehr geehrter Herr Präsident, Martin Dulig 2019-03-29T07:07:14+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes