STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMIMISTERIUM DES INNERN 01095 Drescfen Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2547 Dresden,A Juni 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/1698 Thema: Nichterwähnung von Bestrebungen der extremen Rechten in den Verfassungsschutzberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff "extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung NummeN . in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs. -Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Wie viele Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen im Phänomenbereich des "Rechtsextremismus" wurden seit dem Bericht für das Jahr 2000 nicht in den Verfassungsschutzberichten des LfV Sachsen erwähnt? Von den Beobachtungsobjekten des LfV wurden fünf nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Im Übrigen werden sämtliche sonstigen rechtsextremistischen Strukturen in Sachsen - sofern sie nicht Beobachtungsobjekte des Bundes sind - den Beobachtungsobjekten "Subkulturelle Rechtsextremisten" und "Neonationalsozialisten " zugeordnet. Über diese Beobachtungsobjekte wurde seit 2000 durchgehend anhand von Beispielstrukturen bzw. Schwerpunktstrukturen berichtet. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkptätze: Bitte beim Empfang WilhelmBück -Str, 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen - ggf. sogenannte auch Verdachts - und Prüffälle - im Phänomenbereich des "Rechtsextremismus" wurden seit dem Bericht für das Jahr 2000 nicht in den Verfassungsschutzberichten des LfV Sachsen erwähnt, weil zugleich gegen diese Bestrebungen ermittelt wurde? Frage 3: In welchen Fällen im Sinne der Frage 2 bestand der Verdacht der Gründung und/oder Wlitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bzw. Gründung und/oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§§ 129, 129a StGB)'' Frage 4: n welchen Fällen im Sinne der Frage 2 wurde über die jeweilige Bestrebung erst berichtet, nachdem entsprechende Ermittlungsverfahren abgeschlossen oder eingestellt worden waren? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Es wurden keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus im Verfassungsschutzbericht auf Grund von Ermittlungsverfahren nicht ei^wähnt. Dies lässt aufgrund laufender Ermittlungsverfahren nicht erwähnte Personen ^usanynenschlüsse unberührt, die von anderen Verfassungsschutzbehörden zum E^ob^fchtungsobjekt erklärt wurden. Mit freundlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-06-12T14:41:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes