SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 101 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/16981 Thema: Anträge zur Gründung von Grundschulen in freier Trägerschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Gründung einer Grundschule in freier Trägerschaft wurden seit den neunziger Jahren gestellt? Durch die Schulaufsichtsbehörden erfolgt keine statistische Erfassung der Anzahl der Genehmigungsanträge für Schulen in freier Trägerschaft. Die Aktenaufbewahrungsfrist für Anträge, die abgelehnt wurden oder die sich durch die Rücknahme des Antrages durch den Antragsteller erledigt haben, beträgt zehn Jahre. Daher lässt sich die Gesamtzahl der Genehmigungsanträge für länger zurückliegende Zeiträume nicht mehr ermitteln. Für das Schuljahr 2008/2009 lagen entsprechende Angaben aus Antworten der Großen Anfrage Drs. 6/12940 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Für die Schuljahre 2008/2009 bis 2017/2018 wurden 59 und zum Schuljahr 2018/2019 zehn Genehmigungsanträge für Grundschulen gestellt. Auf die Anlagen zur Beantwortung der Fragen A 17 und A23 der Großen Anfrage Drs. 6/12940 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird verwiesen. Für das Schuljahr 2019/2020 lagen dem Landesamt für Schule und Bildung zum Stichtag 1. Dezember 2018 zwölf Genehmigungsanträge vor. Frage 2: Wann wurden die Anträge beschieden und wie? Über die Anträge wurde schnellstmöglich entschieden. Die Anträge wurden zum Teil genehmigt, zum Teil abgelehnt und zum Teil von den freien Schulträgern bzw. Gründungsinitiativen zurückgezogen oder zurückgestellt. Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 11 . März 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/16/205 Dresden, <5 . März 2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Oe-Mall-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Frage 3: Welchen Vorgang hatte das jeweilige Genehmigungsverfahren? SSACHsEN Das Genehmigungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Antrags, der gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Genehmigung und Anerkennung von Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchuiVO) bis zum 1. Dezember des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr vorangeht, in dem der Schulbetrieb aufgenommen werden soll, bei der Schulaufsichtsbehörde zu stellen ist. Mit freundlichen Grüßen ... Seite 2 von 2 2019-04-01T11:37:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes