STAATSMlNISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16987 Thema: Kraftstoffdiebstahl in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundlage der Auswertung bildet der Datenbestand im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen mit Stand vom 14. März 2019. Zur Erhebung der Daten wurden alle Diebstähle ohne erschwerende Umstände gemäß §§ 242, 248a Strafgesetzbuch (StGB) für den Freistaat Sachsen im Tatzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 herangezogen, die im Datenfeld ,,Angegriffenes Objekt“ Benzin, Diesel oder Biodiesel enthielten .1 Aufgrund der Lösch- und Aussonderungsfristen dieses Delikts liegen nur für das Jahr 2018 valide Daten vor. Weiterhin wurden alle Diebstähle unter erschwerenden Umständen gemäß §§ 243, 244a StGB im Tatzeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 betrachtet, welche den gleichen Kriterien entsprachen. In diesem Zusammenhang liegen aufgrund der Lösch- und Aussonderungsfristen nur für den Zeitraum 2015 bis 2018 valide Daten vor. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der Menge an Kraftstoffen , die an Kfz-Tankstellen im Freistaat Sachsen, in den Jahren 2014 his 2018, entwendet wurden? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Kraftstoffart und Menge) 1 Autogasdiebstahl wurde in dieser Auswertung nicht betrachtet. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/61 Dresden, 9. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-BucK-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der Menge an Kraftstoffen, die im Freistaat Sachsen, in den Jahren 2014 bis 2018, außerhalb von Kfz- Tankstellen entwendet wurden? (Bitte jahresweise aufschlüsseln nach Tankvorrichtung IOrt‚ Kraftstoffart und Menge) Frage 3: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen der unter Ziffer 1. und 2. erfragten Diebstähle im Freistaat Sachsen geführt und welchen Ausgang hatten diese jeweils ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: im Jahr 2018 wurden 136 Fälle des Diebstahls von Kraftstoffen ohne erschwerende Umstände im Freistaat Sachsen registriert. Aus der Tabelle ist das Fallaufkommen für die Jahre 2015 bis 2018 hinsichtlich der Diebstähle von Kraftstoffen unter erschwerenden Umständen zu entnehmen: FreistaatSACHSEN 2015 2016 2017 2018 Anzahl Fälle 903 760 568 484 Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund— satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Menge gestohlener Kraftstoffe wird statistisch nicht erfasst. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten seitens der sächsischen Polizei insofern alle 2.851 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 15 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt , wären dies über 700 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter knapp 18 Wochen mit dieser Auswertung befasst. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet auch bei den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht statt. Diebstähle von Kraftstoff werden in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften nicht gesondert erfasst. Die vollständige Beantwortung der Fragen würde daher die händische Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf des Diebstahls erfordern. Wegen dieses Tatvorwurfs führten die sächsischen Staatsanwaitschaften im abgefragten Zeit- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERiUM DES iNNERN raum 297.585 Ermittlungsverfahren. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften im Sinne der Fragen erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, die Beiziehung versendeter Akten , das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen . Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 297.585 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 18.599 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes und der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähig— keit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragen auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei und der Rechtspflege nicht zu leisten ist. —Zr1undlichen%Grüßen r/ ÄolandßWöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-04-09T10:43:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes