STAATSMWISTERIUNI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/16988 Thema: IS — Rückkehrer nach Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Beantwortung der kleinen Anfrage 19/284 führt die Bundesregierung aus, dass Erkenntnisse zu 960 Personen vorliegen, die in das Gebiet Syrien I Irak ausgereist sind, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Hiervon sei der überwiegende Teil unter 30 Jahre alt, fünf Prozent minderjährig, etwa ein Fünftel weiblichen Geschlechts. Mehr als die Hälfte dieser Personen besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft , ein Fünftel besitzt neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft. Ungefähr ein Drittel der ausgereisten Personen ist wieder nach Deutschland eingereist, 15% hiervon sind weiblich. Der Verfassungsschutz NRW geht von 262 Personen aus, die in das Kriegsgebiet ausgereist sind, hiervon befänden sich noch 119 in Syrien .“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen, die zuvor ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen hatten, sind seit dem Jahr 2010 in das Kriegsgebiet des IS (Islamischer Staat) ausgereist mit dem Ziel, sich dem Islamischen Staat anzuschließen ? (Bitte nach Jahr, Personenanzahl, Geschlecht, Staatsangehörigkeit , Wohnort und Ausreiseziel aufgliedern) Frage 2: Wie viele Personen mit vormaligem Wohnsitz im Freistaat Sachsen sind seit 2014 aus dem (ehemaligen) Kriegsgebiet des IS wiedereingereist mit dem Ziel, erneut Wohnsitz im Freistaat Sachsen zu nehmen? (Bitte nach Jahr, Personenanzahl, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsort und jetzigem Wohnsitz aufgliedern) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3606 Dresden, 9. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6‚7‚8‚ 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Frage 3: Wie viele Personen mit vormaligem Wohnsitz im Freistaat Sachsen halten sich derzeit noch im Kriegsgebiet des IS auf? (Bitte nach Personenanzahl, Geschlecht , Staatsangehörigkeit, Herkunftsort und derzeitigem Aufenthaltsort aufgliedern ) Zusammenfassende Antwon auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu drei bestätigten Ausreisefällen und einem noch ungeklärten Fall vor. Hierbei handelt es sich um zwei Fälle aus dem Jahr 2014 (jeweils männliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit), einen Fall aus dem Jahr 2015 (eine männliche Person mit tunesischer Staatsangehörigkeit) und einen Fall aus dem Jahr 2016 (eine weibliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit), die ihren Wohnsitz im Großraum Dresden (drei Fälle) bzw. Leipzig hatten. Von diesen Personen ist eine männliche Person im Jahr 2014 wieder in den Freistaat Sachsen in den Großraum Dresden zurückgekehrt. Die weibliche Person ist derzeit in der Republik Irak inhaftiert. Zu den beiden anderen Personen liegen keine aktuellen Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort vor. Frage 4: Werden lS-Rückkehrer in Sachsen gesondert untergebracht? Falls ja, wie und wo erfolgt die Unterbringung der lS-Rückkehrer? Erfolgt insofern eine Unterscheidung nach Alter und Geschlecht? Frage 5: Hat die Staatsregierung ein generelles Konzept zum Umgang mit IS- Rückkehrern? Falls ja, wie lautet dieses? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Der Umgang mit lS-Rückkehrern ist ein Thema von bundesweiter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund haben sich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auf ein abgestimmtes Konzept verständigt, das auf der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 28. bis 30. November 2018 in Magdeburg behandelt wurde und auf der Homepage der Innenministerkonferenz unter www.innenministerkonferenz.de einsehbar ist. Diesem Konzept hat auch der Freistaat Sachsen zugestimmt. Im Sinne dieses ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes arbeiten im Freistaat Sachsen die für die Deradikalisierung, Prävention und Reintegration zuständigen Behörden ressort — und fachübergreifend zusammen. In diesem Rahmen werden die Personen, die aus den jihadistischen Kampfgebieten in Syrien und Irak in den Freistaat Sachsen zurückkehren , sowie ihre Angehörigen individuell durch die Mitarbeiter der Koordinierungs - und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) und ggf. weitere kooperierende Beratungsträger beraten und betreut. Über die jeweiligen Maßnahmen wird in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall entschieden. Seite 2 von 3 Freista atSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Die KORA ist ein gemeinsames Vorhaben des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration, des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums der Justiz. Durch diese Vernetzung auf Landesebene ist eine ressortübergreifende Bearbeitung der Rückkehren‘älle auch bei Sicherheitsrelevanz gewährleistet. Entsprechend der auf der 209. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Konzeption zum Umgang mit Rückkehrern aus jihadistischen Kampfgebieten ist auch die KORA an der Arbeitsgruppe Deradikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums bei Bedarf beteiligt. Mit fr undlichen Grüßen „((A. P o . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-04-09T10:41:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes