STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/16990 Thema: Bau- und Wohnungswesen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Staatsregierung lässt sich gutachterlich Werte zu Wohnungsmärkten auf Gemeindeebene liefern. Sie dienen als Indikator zur Beurteilung der Wohnungsmarktsituation und sind Grundlage der Anwendung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum — RL gMW). Die gutachterlich gelieferten Daten werden seit dem Jahr 2016 jährlich im dritten Quartal veröffentlicht und stellen jeweils den Durchschnitt aus den Jahresdaten des vorletzten Jahres und der ersten Hälfte des letzten Jahres ab. Aktuell kann diese gutachterliche Statistik mit Werten zu 2017/1. Halbjahr 2018 als Liste der Indikatoren für alle sächsischen Kommunen unter der Homepage http://www.bauen-wohnen.sachsen.de abgerufen werden. Frage 1: Wie viele Wohnungen standen zum Stichtag 31.12.2018 jeweils leer? a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? (Bitte aufschlüsseln nach Einraum-, _Zweiraum-‚ Dreiraum-‚ Vierraumund größeren Wohnungen) Zum Stichtag 31.12.2018 liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse zum Leerstand vor. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1052/6/9 Dresden, 21. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES INNERN Freistaat'SACHSEN Informationen zu leer stehenden Wohnungen liegen der Staatsregierung jedoch im Ergebnis der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 vor. Gebäude— und Wohnungszählung 2011: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften am 9. Mai 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Nutzungsart (Gebietsstand: 01.01.2019) Kreisfreifa Stadtl lnsgesamt Leerstehende LandkreIsILand Wohnungen Chemnitz, Stadt 154.578 21.089 Dresden, Stadt 292.926 15.096 Leipzig, Stadt 327.989 39.888 Erzgebirgskreis 196.983 18.662 Mittelsachsen 179.404 18.242 Vogtlandkreis 143.572 18.529 Zwickau 194.832 22.546 Bautzen 161.838 11.792 Görlitz 156.165 20.267 Meißen 134.233 12.244 Sächsische Schweiz—Osterzgebirge 133.485 11.801 Leipzig 141.072 13.067 Nordsachsen 108.739 10.693 Freistaat Sachsen 2.325.816 233.916 Weitere statistische Daten zu leer stehenden Wohnungen wurden im Rahmen der Mikrozensus—Zusatzerhebung Wohnen 2014 erfasst (Gebietsstand: 01.01.2016). Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen 2014: Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime) in Sachsen 2014 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Art der Nutzung — Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen 2014 — (Gebietsstand: 01.01.2016) Kreisfreie Stadtl lnsgesamt Unbewohnt Landkreileand in 1.000 in 1.000 in Prozent Chemnitz, Stadt 149 29 19,3 Dresden, Stadt 285 14 4,7 Leipzig, Stadt 318 48 15,0 Erzgebirgskreis 188 28 14,8 Mittelsachsen 171 24 14,3 Vogtlandkreis 137 30 22,0 Seite 2 von 18 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Kreisfreie Stadt] lnsgesamt Unbewohnt Landkreileand in 1.000 in 1.000 in Prozent Zwickau 186 26 13,9 Bautzen 156 17 10,8 Görlitz 149 25 17,1 Meißen 129 18 13,8 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 129 14 10‘6 Leipzig 137 20 14,7 Nordsachsen 104 15 14,7 Freistaat Sachsen 2.238 308 13,7 (Anmerkung: Der Mikrozensus ist eine Iaufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe , die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Unbewohnte/Ieerstehende Wohnung Eine Wohnung gilt als unbewohnt/Ieerstehend, wenn sie zum Zeitpunkt der Erhebung vom lnterviewer als unbewohnt/Ieerstehend identifiziert wurde. Ob sie zu diesem Zeit— punkt jedoch noch vermietet ist, vom Eigentümer selbst genutzt wird oder eine Ferienoder Freizeitwohnung ist, ist für den lnterviewer nicht erkennbar.) Zudem enthalten die gutachterlichen Werte zu Wohnungsmärkten auf Gemeindeebene unter anderem auch Daten zum Leerstand marktaktiver Wohnungen auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte. Sie sind öffentlich verfügbar (siehe Vorbemerkung). Anderweitige (d. h. außerhalb von statistisch erhobenen Daten) Kenntnisse über die Wohnungsleerstände liegen der Staatsregierung nicht vor. Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz" gibt es keine Informationen . Aus den der Staatsregierung vorliegenden Daten sind keine Informationen zur Größe leer stehender Wohnungen (2. B. zu Einraum-, Zweiraum-, Dreiraum-, Vierraum- und größeren Wohnungen) zu entnehmen. Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden zum Stichtag 31.12.2018 von ihren Eigentümern jeweils selbst bewohnt? a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? (Bitte in absoluten Zahlen und in Prozent aller Wohnungen) Zum Stichtag 31.12.2018 liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor, wie viele Wohnungen von ihren Eigentümern jeweils selbst bewohnt wurden. Seite 3 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Letztmalig wurden dazu Daten auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung zum 9. Mai 2011 wie folgt erhoben: Gebäude- und Wohnungszählung 2011: Wohnungen in Wohngebäuden, Nutzungsart — Gemeinden (Gebietsstand 01.01.2019) Kreisfreie Bewohnte Wohnungen StadtlLandkreise '"sgefi . .. .(Gebietsstand ab samt zusam- Elgentumerwoh- Mletwoh- 01.08.2008) men nungen nungen Anzahl Anzahl Anzahl in % Anzahl Freistaat Sachsen 2.238.018 2.016.710 669.672 33,2 1.347.038 Chemnitz, Stadt 150.063 129.442 22.042 17,0 107.400 Dresden, Stadt 283.633 269.320 39.571 14,7 229.749 Leipzig, Stadt 316.915 278.425 35.939 12,9 242.486 Erzgebirgskreis 188.191 170.705 72.520 42,5 98.185 Mittelsachsen 171.275 154.324 65.187 42,2 89.137 Vogtlandkreis 137.356 120.102 49.195 41,0 70.907 Zwickau 186.722 165.600 61.770 37,3 103.830 Bautzen 155.810 144.817 66.743 46,1 78.074 Görlitz 149.916 130.777 55.527 42,5 75.250 Meißen 129.036 117.558 48.612 41 ‚4 68.946 Sächsische Schweiz- 128.001 117.074 48.137 41,1 68.937 Osterzgebirge Leipzig 136.553 124.121 59.308 47,8 64.813 Nordsachsen 104.547 94.445 45.121 47,8 49.324 1’ohne Wohnungen in Wohnheimen; ohne Ferien- und Freizeitwohnungen und Diplomatenwohnungen Zudem wurden im Rahmen der Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen 2014 für den Freistaat Sachsen vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnungen wie folgt ausgewiesen : Wohneinheiten in Wohngebäuden (ohne Wohnheime) in Sachsen 2014 SACHSEN vom Eigentümer selbst bewohnt — Ergebnisse des Mikrozensus — Insgesamt Wohneinheiten in Gebäudenvom Eigentümer bewohnt in 1.000 in 1.000 in Prozent 2.238 658 29,4 Anderweitige (d. h. außerhalb von amtlichen Statistiken) Kenntnisse über vom Eigentümer selbst bewohnte Eigentumswohnungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Seite 4 von 18 STAATSTVIINISTERiUiVI DES iNNERN Frage 3: Sachsen war nach den Ergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung 2014 das Flächenbundesland mit der mit Abstand niedrigsten haushaltsbezogenen Wohneigentumsquote . a) Wie hat sich die Wohneigentumsquote in Sachsen seit 1950 entwickelt? (bitte alle verfügbaren Jahreszahlen angeben) b) Was sind aus Sicht der Staatsregierung die wesentlichen Gründe für die vergleichsweise niedrige Wohneigentumsquote im Freistaat Sachsen? M) Angaben aus der amtlichen Statistik, auf die sich die Staatsregierung zur Beantwortung der Frage stützen könnte, liegen über die in den nachstehenden Tabellen aufgenommenen Daten hinaus nicht vor. lm Rahmen der Mikrozensusbefragung wird seit 1998 mittels eines Zusatzfrageprogramms zur Wohnsituation nach der Eigentümerschaft bzgl. der Wohnung gefragt. Über die Erhebungen und Resultate der amtlichen Statistik hinaus kann die Staatsregierung zur Entwicklung der Eigentümerquote keine Angaben machen, da ihr aus anderen Quellen keine Erkenntnisse zur Entwicklung der Eigentümerquote in dem abgefragten Zeitraum vorliegen. Daten zur Wohneigentumsquote im Rahmen der GWZ1: Wohnungen in Wohngebäuden im Freistaat Sachsen 1995 und 2011 nach der Nutzungsart der Wohnung: Bewohnte Wohnungen Eigentü- Jahr Wohnungen _ Miet- Eigentümer- merquote in insgesamt wohnungen wohnungen Prozent 1995 2.153.180 1.957.876 1.447.653 510.223 26,1 2011 2.238.018 2.016.710 1.347.038 669.672 33,2 Daten zur Entwicklung der Wohneigentumsquote im Rahmen der Mikrozensen: Haushalte in Sachsen 1998, 2002, 2006, 2010 und 2014 nach Art der Nutzung der Wohnung (ohne Wohnheime) — Ergebnis der Mikrozensus—Zusatzerhebung Wohnen —: Haushalte des Mikrozensus mit An- Ei entümer Jahr gaben zur Zusatz-erhebung Wohnen 9 in 1.000 in 1.000 in Prozent 1998 1.903 543 28,6 2002 1.971 602 30,5 2006 2.053 589 28,7 1 Definitionen: ln EigentümenNohnungen ist mindestens ein Bewohner Eigentümer des Gebäudes bzw. der Wohnung. Mietwohnungen sind Wohnungen, die zu Wohnzwecken vermietet oder mietfrei überlassen sind. Eigentümerquote ist der Anteil der vom Eigentümer selbstgenutzten Wohnungen an der Anzahl der bewohnten Wohnungen in Wohngebäuden. Seite 5 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Haushalte des Mikrozensus mit An- Ei entümer Jahr gaben zur Zusatzerhebung Wohnen 9 in 1.000 in 1.000 in Prozent 2010 2.115 692 32,7 2014 2.057 689 33,5 zu b) Sachsen hatte zur Gebäude- und Wohnungszähiung im Jahr 2011 mit 33,2 Prozent die niedrigste Wohneigentumsquote aller deutschen Fiächeniänder (Quelle: Statistisches Bundesamt). Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. ZurAbgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 4: Wie viele Wohnungen sind in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31.12.2018 jeweils in Wohn- und Nichtwohngebäuden neu errichtet worden? a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? (Bitte aufschlüsseln nach Raumzahl der Wohnungen sowie nach Ein-‚ Zwei- und Mehrfamilienhäusern) Der Staatsregierung sind Informationen über fertig gestellte Wohnungen nur bis zum Stichtag 31.12.2017 verfügbar. Informationen zum Stichtag 31.12.2018 werden erfahrungsgemäß zur Mitte des Jahres 2019 vorliegen. Die Anzahl der Baufertigstellungen von Wohnungen in neuen und bestehenden Gebäudenzeinschiießiich Wohnheimen vom 01.01.2010 bis 31.12.2017 ergibt sich aus der Tabelle : Wohnungen Größe der Wohnung Kreisfreie Stadt] 1 und 2 5 oder LandkreIsILand lnsgesamt R" 3 Räume 4 Räume mehr aume Räume Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Dresden, Stadt 14.196 3.544 2.130 2.961 5.561 Leipzig, Stadt 10.368 3.756 2.020 843 3.749 2 Anmerkung: Bei der statistischen Auswertung von Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden wird der Zugang an Wohnungen oder Wohnfläche, d. h. die Differenz zwischen „neuem Zustand“ und „altem Zustand“ ausgewiesen. Folglich können in den Ergebnistabellen aufgrund von Zusammenlegungen oder Nutzungsänderungen (z. B. eine Wohnung wird Arztpraxis) Minuswerte bzw. in der kumulativen Darstellung Rückgänge gegenüber dem Vorberichtsstand auftreten. Seite 6 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Wohnungen Größe der Wohnung Kreisfrei_e Stadtl 1 und 2 5 oder Landkrelleand lnsgesamt Räume 3 Räume 4 Räume mehr Räume Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Chemnitz, Stadt 2.255 -231 -104 584 2.006 Erzgebirgskreis 3.456 438 270 411 2.337 Mittelsachsen 2.732 439 100 218 1.975 Vogtlandkreis 1.537 190 54 90 1.203 Zwickau 2.901 599 —40 345 1.997 Bautzen 3.465 375 411 393 2.286 Görlitz 582 96 -364 -1 62 1.012 Meißen 3.591 671 315 331 2.274 Sächsische Schweiz—Osterzgebirge 3.591 596 195 554 2.246 Leipzig 3.906 442 212 395 2.857 Nordsachsen 2.790 535 115 276 1.864 Freistaat Sachsen 55.370 11.450 5.314 7.239 31.367 Die Anzahl fertig gestellter Wohnungen, die sich in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern befinden, betrug in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2017: Wohn- Kreisfreie Stadt! Wohnge- Wohnge- gebäude Lan(_ikreisILand lnsgesamt bäude mit bäude mit mit 3 oder thn- (Gebletsstand ab 1 Woh- 2 Woh- mehr helme 01.08.2008) nung nungen Wohnungen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Dresden, Stadt 10.992 2.484 314 7.191 1.003 Leipzig, Stadt 6.277 2.634 266 3.034 343 Chemnitz, Stadt 2.503 1.399 160 903 41 Erzgebirgskreis 2.576 1.693 272 577 34 Mittelsachsen 2.057 1.625 126 256 50 Vogtlandkreis 1.428 978 122 148 180 Zwickau 2.273 1.675 172 373 53 Bautzen 2.745 1.960 214 435 136 Görlitz 1.175 855 128 189 3 Meißen 2.965 1.934 180 827 24 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2.860 1.955 236 579 90 Leipzig 3.515 2.748 250 333 184 Nordsachsen 2.221 1.653 162 406 O Freistaat Sachsen 43.587 23.593 2.602 15.251 2.141 Seite 7 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERiUM DES iNNERN Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz" gibt es keine Informationen. Frage 5: Wie hoch ist zum Stichtag 31.12.2018 jeweils die durchschnittliche Bestandsmiete netto-kalt pro m2 a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? Zu Bestandsmieten liegen der Staatsregierung |edig|ich Informationen vor, die im Rahmen des Mikrozensus 2014 erhoben wurden. Bewohnte Mietwohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime, mit Angaben zur Miete) in Sachsen 2014 sowie monatlicher Miete3 — Ergebnisse der Mikrozensus- Zusatzerhebung Wohnen 2014 — (Gebietsstand 01.01.2016): - Kreisfreie Stadtl Durchschnittliche Nettokaltmiete Landkreileand je m2 Dresden, Stadt 5,75 Leipzig, Stadt 5,23 Chemnitz, Stadt 4,80 Meißen 5,01 Leipzig 4,94 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 4,91 Nordsachsen 4,94 Bautzen 4,79 Zwickau 4,68 Görlitz 4,62 Mittelsachsen 4,61 Erzgebirgskreis 4,51 Vogtlandkreis 4,19 Freistaat Sachsen 5,00 Uber Bestandsmieten in den drei Kreisfreien Städten sind zudem Informationen aus deren kommunalen Mietspiegeln öffentlich zugänglich. 3 Anmerkung: Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte umfasst. Die Ergebnisse bilden einen Jahresdurchschnittswert ab. Bei der Berechnung der durchschnittlichen Miete bleiben die Angaben für jene Wohnungen unberücksichtigt, in denen die Bewohner ganz oder teilweise mietfrei wohnen. Dies betrifft alle Mietbestandteile (Bruttowarm—, Bruttokalt— und Nettokaltmiete sowie kalte und warme Nebenkosten) und gilt für die Angaben der Miete je Wohnung und je Quadratmeter Wohnfläche. Seite 8 von 18 FreistaatSACHSEN Freistaat; SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES iNNERN Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz“ gibt es keine Informationen, dieser ist kein statistisches Erhebungsmerkmal. Frage 6: Wie hoch ist zum Stichtag 31.12.2018 jeweils die durchschnittliche Angebotsmiete bei Erst- und Wiedervermietungen netto-kalt pro m2 a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? Der Staatsregierung liegt der gutachterlich ermittelte Median der Angebotsmieten zum Zeitraum des Jahres 2017/1. Halbjahr 2018 in folgenden Höhen vor: Angebotsmiete Kreisfreie StadtILandkreisllLand 2017/1. Halbjahr 2018 Median (Eurolmz) Dresden, Stadt . 7,39 Leipzig, Stadt 6,51 Chemnitz, Stadt 5,06 Erzgebirgskreis 4,89 Mittelsachsen 5,00 Vogtlandkreis 4,50 Zwickau 5,00 Bautzen 5,31 Görlitz 4,62 Meißen 5,48 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 5,62 Leipzig 5,25 Nordsachsen 5,24 Freistaat Sachsen 5,37 Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz“ gibt es keine Informationen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 7: Welche Größe in m2 haben die Wohnungen im Freistaat Sachsen im Durchschnitt ? (Bitte aufschlüsseln nach Einfamilienhäusern, selbstgenutzten Eigentumswohnungen , vermieteten Eigentumswohnungen und Mietwohnungen sowie nach Wohnungen in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz einerseits und sol— chen außerhalb dieser Städte andererseits) Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Seite 9 von 18 DES INNERN SACHSENSTAATSMINISTERIUM | Freistaat Frage 8: Wie groß ist jeweils der prozentuale Anteil des verfügbaren Haushalts- Nettoeinkommens, den sächsische Wohnungsmieter im Durchschnitt für ihre Miete ausgeben (Angaben netto-kalt und brutto-warm) a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die prozentuale durchschnittliche Mietbelastung (nettokalt) stellt sich wie folgt dar: Mietbelastung Verfügbares Ein- Jahresmiete (net- Kreisfreie Stadt! kommen der pri- tokalt) für Durch- Mietbelastung der LandkreisILand vaten Haushalte schnittswohnung Einkommen je je Einwohner vor Ort — 2017/ Einwohner 2017 1. Halbjahr 2018 in Euro in Euro in Prozent Dresden, Stadt 19.527 5.276 27,02 Leipzig, Stadt 18.281 4.867 26,62 Chemnitz, Stadt 20.093 3.643 18,13 Erzgebirgskreis 19.649 3.638 18,52 Mittelsachsen 19.959 3.540 17,74 Vogtlandkreis 20.053 3.294 16,43 Zwickau 20.434 3. 594 17,59 Bautzen 20.121 3.833 19,05 Görlitz 18.778 3.604 19,19 Meißen 20.371 3.996 19,62 gäChSiSCh? SChweiZ' 20.254 4.014 19,82sterzgeblrge Leipzig 21.110 3.780 17,91 Nordsachsen 19.591 3.798 19,39 Freistaat Sachsen 19.691 4.072 20,68 Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz“ gibt es keine Informationen. Frage 9: Wie viel Bauland ist zur Zeit jeweils verfügbar, das für Wohnbebauung gleich welcher Art genutzt werden könnte (Angaben in ha für Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land) a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? Seite 10 von 18 STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, weil die Kategorien „BauenNartungsiand , Rohbauiand und baureifes Land“ weder im Raumordnungskataster nach § 17 Abs. 2 Landesplanungsgesetz noch in einer anderen Statistik des Freistaates Sachsen in dieser Form geführt werden. Von einer weiterführenden Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Gemeinden als SeibstvenNaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Selbstver— waltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist hier nicht ge— geben, weil nur allgemein die Frage bzgl. der Verfügbarkeit von Bauland für Wohnbebauung in den Kategorien Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land im Freistaat Sachsen gestellt wurde. Allgemeine Auskunftsverlangen sind vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 10: Wie viele Personen haben im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2018 innerhalb Sachsens ihren ersten Wohnsitz aus den 10 Landkreisen in die drei kreisfreien Städte verlegt? (Bruttowanderungen in beide Richtungen sowie Wanderungssaldo) (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr sowie nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten und nach den Gruppen der kreisfreien Städte sowie der Landkreise) Der Staatsregierung liegen Informationen nur bis September 2018 vor. Diese sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 11: Wie viele Personen haben im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2018 aus einem anderen deutschen Bundesland ihren ersten Wohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt und wo innerhalb Sachsens sind diese Menschen hingezogen? (Bruttowanderungen in beide Richtungen sowie Wanderungssaldo) (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr sowie nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten). Der Staatsregierung liegen Informationen nur bis September 2018 vor. Diese sind der Anlage 3 zu entnehmen. Seite 11 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 12: Wie viele Personen haben im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2018 aus dem Ausland ihren ersten Wohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt und wo innerhalb Sachsens sind diese Menschen hingezogen? (Bruttowanderungen in beide Richtungen sowie Wanderungssaldo) (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr, nach Herkunftsländern, nach Geschlecht , nach Religionszugehörigkeit sowie nach einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten). Der Staatsregierung liegen Informationen nur bis September 2018 vor. Diese sind weit— gehend der Anlage 4 zu entnehmen. Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Das Statistische Landesamt erhebt Angaben zu natürlichen Bevölkerungsbewegungen im Rahmen der amtlichen Bevölkerungsstatistik (siehe Tabelle, Anlage 4). Auf die aggregierten Daten kann sich die Staatsregierung bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen lediglich in dem Umfang stützen, in dem die Daten im Rahmen der amtlichen Statistik vom Statistischen Landesamt auf gesetzlicher Grundlage zusammengestellt werden. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung aus sonstigen Quellen keine Erkenntnisse vor. Die Daten zu Zu- und Fortzügen erhält das Statistische Landesamt von den Standesämtern (§ 4 Abs. 1 und 2 Bevölkerungsstatistikgesetz [BevStatG]), die die Wanderungsbewegungen registrieren. Die Auswertung der Wanderungsbewegungen einzelner nichtdeutscher Staatsangehöriger aus einem Herkunfts- oder in ein Zielgebiet unterliegt jedoch bezüglich der Verbindung mit einer Ortsangabe im Freistaat Sachsen einerseits der statistischen Geheimhaltung gem. § 16 Bundesstatistikgesetz [BStatG], andererseits aber auch dem Datenschutzgeheimnis nach z. B. Artikel 32, Absatz 1 und 2 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Prüfung zur Beantwortung der Großen Anfrage hat ergeben, dass es sich hinsicht— lich des Herkunfts- oder Zielgebiets im Zusammenhang mit einem eindeutigen räumlichen Bezug im Freistaat Sachsen bereits bei dieser Gliederungstiefe urn Einzelangaben handelt, die eine Rückidentifizierung der betroffenen Person ermöglicht. Die Übermittlung von Einzelangaben darf in statistischen Tabellen nur erfolgen, wenn eine Rückidentifizierung mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen ist. Das lässt sich jedoch bei verschiedenen Herkunfts- bzw. Zielgebieten im Zusammenhang mit einem eindeutigen räumlichen Bezug in Sachsen nicht gewährleisten. Die Zellen waren daher zu sperren, sofern ein Wert unter drei Fällen einzutragen gewesen wäre. Ausnahmetatbestände nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 bis 4 BStatG, die eine Offenlegung einer geringeren Anzahl als drei Fällen zulassen, sind nicht ersichtlich. Indem die Tabelle Personen außerhalb der amtlichen Statistik zugänglich gemacht wird, ist eben— so derAusnahmetatbestand des § 16 Abs. 2 BStatG nicht gegeben. Gleichsam handelt es sich nicht um eine Sonderaufbereitung auf regionaler Ebene im Sinne des § 16 Abs. 3 BStatG, die eine Übermittlung einer geringeren Anzahl als drei Fällen zuließe. Daneben handelt es sich bei der zur Verfügung gestellten Tabelle nicht um eine Wei— tergabe innerhalb des geschlossenen Systems der amtlichen Statistik, die Weitergabe ist auch nicht durch andere Vorschriften zugelassen, und es geht nicht um die Über- Seite 12 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN mittiung von statistischen Einzelfällen zu wissenschaftlichen Zwecken. Damit sind keine Ausnahmetatbestände im Sinne des § 16 BStatG ersichtlich. Nach dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung ermöglichen es weniger als drei Fälle in einer Tabellenzelle, durch Rechenoperationen oder Hintergrundwissen Rückschlüsse auf den oder die einzelnen Merkmalsträger zu ziehen. Um die Verwertbarkeit von Angaben in einer Tabellenzelle nicht vollständig zu vergröbern und für den Nutzer nicht verwendbar zu machen, hat sich die amtliche Statistik bei einfachen Geheimhal— tungsverfahren darauf verständigt, mindestens drei Fälle in eine Tabellenzelle eintragen zu können, damit Rückschlüsse auf Merkmalsträger nicht mehr möglich sind. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion der Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Großen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der einzelnen Person auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Grundrecht der einzelnen Person auf informationelle Selbstbestimmung fällt zugunsten der einzelnen Person aus. Überdies kann bei der Anzahl der aufgeführten Fälle eine Zustimmung der betroffenen Personen (Artikel 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO) nachträg— lich nicht eingeholt werden. Von einer Beantwortung wird deshalb teilweise abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse zu Religionszugehörigkeiten liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recher— chiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Aus den angeführten Gründen lassen sich Teile der Frage nicht beantworten. § 4 Abs. 2 Nr. 5 BevStatG legt als Erhebungsmerkmal die „Zugehörigkeit zu einer öffentlich —rechtlichen Religionsgesellschaft“ fest. Der Staatsregierung liegen dazu jedoch keine Erkenntnisse aus der amtlichen Statistik und keine aus anderen Quellen vor. Das ist darauf zurückzuführen, dass das Gesetz lediglich öffentlich-rechtiiche Religionsge— sellschaften erfasst. Zu Religionszugehörigkeiten liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Das Merkmal „Religionszugehörigkeit“ ist kein Erhebungsmerkmal der amtlichen Bevölkerungsstatistik und liegt demzufolge nicht vor. Auch andenNeitige (d. h. außerhalb von amtlichen Statistiken) Kenntnisse über die Religionszugehörigkeiten Zugezogener liegen der Staatsregierung nicht vor. Seite 13 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Auch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird dieses Merkmal nicht geführt und demzufolge auch nicht an die amtliche Statistik übermittelt. Frage 13: Wie hoch sind jeweils die Angebotspreise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser pro m2 im Durchschnitt zum Stichtag 31.12.2018 a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? (Angaben bitte aufschlüsseln nach Eigentumswohnungen und Eigenheimen Zum Stichtag 31.12.2018 liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse über Angebotspreise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser pro m2 vor. Auch anderweitige (d. h. außerhalb der amtlichen Statistik) Kenntnisse zu Angebotspreisen für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 14: Wie viele Mietwohnungen gab es zum Stichtag 31.12.2018 jeweils a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? (Bitte aufschlüsseln in marktfähige und nicht marktfähige Mietwohnungen) Zum Stichtag 31.12.2018 liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Daten zur Zahl der Mietwohnungen liegen der Staatsregierung lediglich zum Zensusstichtag 9. Mai 2011 im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (GWZ 2011) und zum Zeitpunkt der Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen 2014 vor. Die Daten der GWZ 2011 selbst werden dabei nicht fortgeschrieben, sondern es wer— den lediglich Gebietsstandsänderungen seit dem Zensusstichtag nachvollzogen. Auf der Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte haben sich damit im Hinblick auf den Gebietsstand seit 2011 keine Veränderungen ergeben. Gebäude— und Wohnungszählung 2011: Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum und bewohnten Unterkünften am 9. Mai 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Nutzungsart (Gebietsstand: 01.01.2019) Kreisfreie StadtlLandkreis/Land Insgesamt Bewdhnte WohnungenMietwohnungen Chemnitz, Stadt 154.578 110.995 Dresden, Stadt 292.926 237.535 Leipzig, Stadt 327.989 251.570 Erzgebirgskreis 196.983 103.337 Mittelsachsen 179.404 94.120 Seite 14 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Kreisfreie StadULandkreis/Land Insgesamt Bewo'hnte WohnungenMietwohnungen Vogtlandkreis 143.572 74.361 Zwickau 194.832 108.964 Bautzen 161.838 81.714 Görlitz 156.165 79.052 Meißen 134.233 72.195 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 133.485 72.208 Leipzig 141.072 67.534 Nordsachsen 108.739 51.992 Freistaat Sachsen 2.325.816 1.405.577 Weitere statistische Daten zu Mietwohnungen wurden im Rahmen der Mikrozensus— Zusatzerhebung Wohnen 2014 erfasst (Gebietsstand: 01.01.2016). Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen 2014: Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime) 2014 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen und Nutzungsart: Kreisfreie Stadt/ Insgesamt Vermietet Landkreileand in 1.000 in 1.000 in Prozent Dresden, Stadt 285 226 79,3 Leipzig, Stadt 318 236 74,1 Chemnitz, Stadt 149 97 65,5 Erzgebirgskreis 188 90 48,1 Mittelsachsen 171 86 50,3 Vogtlandkreis 137 57 41,2 Zwickau 186 98 52,7 Bautzen 156 75 48,2 Görlitz 149 69 46,6 Meißen 129 67 51,7 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 129 68 53,0 Leipzig 137 57 41,8 Nordsachsen 104 45 43,5 Freistaat Sachsen 2.238 1.272 56,8 Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz“ gibt es keine Informationen. Kenntnisse zur Marktfähigkeit der in der Statistik erhobenen Wohnungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Auch anderweitige (d. h. außerhalb von statistisch erhobenen Daten) Kenntnisse über die Marktfähigkeit liegen der Staatsregierung nicht vor. Seite 15 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSTVIiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 15: Wie viele Sozialmietwohnungen gab es zum Stichtag 31.12.2018 jeweils a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? (Bitte aufschlüsseln in marktfähige und nicht marktfähige Mietwohnungen) Die Kreisfreien Städte und die Gemeinden in den Landkreisen haben der Staatsregierung folgende Anzahlen der Mietwohnungen mit Belegungsrechten gemeldet: Kreisfreie Stadt! Anzahl Mietwohnungen Landkreileand mit Belegungsrechten Dresden, Stadt 10.177 Leipzig, Stadt 305 Chemnitz, Stadt 236 Erzgebirgskreis 53 Mittelsachsen 15 Vogtlandkreis 9 Zwickau 224 Leipzig 264 Nordsachsen keine Bautzen 150 Görlitz 18 Meißen 59 Sächsische Schweiz—Osterzgebirge 259 Freistaat Sachsen 11.769 Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz“ liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Kenntnisse zur Marktfähigkeit der in der Statistik dargestellten Mietwohnungen mit Belegungsrechten liegen der Staatsregierung nicht vor. Auch anderweitige (d. h. außerhalb von statistisch erhobenen Daten) Kenntnisse über deren Marktfähigkeit liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 16: Wie viele der Sozialmietwohnungen in Sachsen sind zur Zeit von Personen belegt , deren monatliches Einkommen oberhalb der Grenze liegt, die zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt (Fehlbelegungsquote) a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? Seite 16 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Es existiert keine Statistik über die Fehlbelegung von belegungsgebundenen Mietwoh— nungen. Auch anderweitige (d. h. außerhalb von statistisch erhobenen Daten) Kennt— nisse über die Fehlbelegung von belegungsgebundenen Mietwohnungen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 17: Welche Einkommensgrenzen gelten in Sachsen für die Berechtigung zum Bezug einer Sozialmietwohnung a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen? - Im Freistaat Sachsen gelten die Einkommensgrenzen nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz i. V. m. der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung: Haushaltstyp Einkommensgrenze in Euro 1-Personen—Haushalt 13.800 2—Personen—Haushalt 20.700 jede weitere Person 4.715 zusätzlich fürjedes Kind 575 Frage 18: Wie viel Prozent der Haushalte hätten die Berechtigung zum Bezug einer Sozialmietwohnung a) in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen Die Zahlen lassen sich aus der amtlichen Statistik nicht ableiten. Der Staatsregierung liegen die Informationen auch nicht vor. Frage 19: Bei wie vielen Sozialmietwohnungen in Sachsen laufen in den Jahren 2019 bis einschließlich 2030 die Bindungsfristen aus? a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) in den Landkreisen b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz c) im Freistaat Sachsen insgesamt? (Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahren) Der Freistaat Sachsen führt keine Statistik über die Bindungsfristen bei den Wohnungen mit Belegungsrechten. Auch anderweitige (d. h. außerhaib von statistisch erhobenen Daten) Kenntnisse über in den Jahren 2019 bis 2030 auslaufende Bindungsfristen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 20: Wie viel Prozent des derzeitig verfügbaren Mietwohnungsbestandes im Freistaat Sachsen befinden sich im Eigentum von a) kommunalen Wohnungsgesellschaften b) Wohnungsgenossenschaften Seite 17 von 18 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN c) öffentlichen Wohnungsunternehmen unter Beteiligung des Bundes oder des Freistaates Sachsen d) natürlichen Personen einschließlich Miteigentum und Erbengemeinschaften e) privaten Wohnungsunternehmen f) börsennotierten Wohnungsunternehmen? Wohnungen wurden nach ihrem Eigentümer im Rahmen einer Vollerhebung zur Gebäude - und Wohnungszählung letztmalig im Jahr 2011 (GWZ 2011) und auch nur nach den Erhebungsmerkmalen erfasst, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind“. Ein aktuellerer lnformationsstand (z. B. verfügbaren Mietwohnungsbestand am heuti— gen Tag) liegt der Staatsregierung nicht vor. Eigentümer verfügbarer Mietwohnungsbestand In Prozent Privatpersonen 48 Gemeinschaft von Wohnungseigentümern 18 Privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen 6 Wohnungsgenossenschaften 14 Kommune und kommunale Wohnungsunternehmen 11 Sonstige 3 Auch anderweitige (d. h. außerhalb von statistisch erhobenen Daten) Kenntnisse über die prozentuale Eigentumsverteilung im derzeitig verfügbaren Mietwohnungsbestand liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 21: Welche Entwicklung der Einwohnerzahlen erwartet die Staatsregierung für den Zeitraum bis zum 31 .Dezember 2029 a) in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz b) im Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz 0) im Freistaat Sachsen insgesamt? Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. Zum örtlichen Parameter „Umkreis von 30 km um die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz“ gibt es keine Informationen. fr undlichen Grüßen % r f. Dr. Roland Wöller Anlagen: 5 “ ohne Wohnungen in Wohnheimen; ohne Ferien- und Freizeitwohnungen und Diplomatenwohnungen Seite 18 von 18 FreistaatSACHSEN 2019-05-21T11:15:34+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes