STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I16992 Thema: Gestohlene und abhandengekommene Waffen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Leipziger Volkszeitung vom 10.03.2019 ist zu lesen: ,Nach dem Amoklauf von Winnenden im Jahr 2009 gab es eine Amnestie, bei der auch illegale Waffen straffrei abgegeben werden konnten. Doch zuletzt ist die Zahl der Waffen wieder gestiegen. Und 23.000 Waffen gelten als verschollen.‘ (Quelle: _h_t§p:Ilwww.lvz.delNachrichten/ Politik/Grueneund -Polizeigewerkschaft-wollen-schaerferes-Waffenrecht, zuletzt aufgerufen am 10.03.2019)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Zahl der in Sachsen als gestohlen und als abhandengekommen gemeldeten Schusswaffen jeweils zum Stichtag 31. Januar der Jahre 2008 his 2019 dar? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren , gestohlenen, abhandengekommenen Waffen und Landkreisen sowie Kreisfreien Städten! Die in der Leipziger Volkszeitung veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf Daten aus dem Nationalen Waffenregister (NWR) und damit auf eriaubnis— pflichtige Schusswaffen, welche in privatem Besitz waren (ng. Bundestags- Drucksache 19/8022 des Deutschen Bundestages). Soweit bei den Waffenbehörden vergleichbare Daten aus dem NWR vorlagen , wird auf die Anlage 1 verwiesen. Da die vorliegende Fragestellung nicht auf Auskünfte aus dem NWR beschränkt ist, wurde auch eine statistische Auswertung der polizeilichen Sachfahndungsdatei vorgenommen. Eine Auswertung dieser Datei wurde FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/60 Dresden. 9. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8.13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN differenziert nach abhandengekommenen Schusswaffen und Schusswaffenteilen, ausschreibender Polizeidienststelle sowie Ausschreibungsjahr am 20. März 2019 durchgeführt . Die Ergebnisse der Auswertung sind in der Anlage 2 dargestellt. Eine weitergehende Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist aufgrund der Dateistruktur nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage 2 auch Daten aus Anlage 1 umfasst und deshalb eine Addition der Anlagen 1 und 2 nicht sachgerecht wäre. Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Seit Inbetriebnahme des NWR zum 1. Januar 2013 werden durch das Bundesverwaltungsamt monatliche Standardstatistiken für den Bund, die Länder und die einzelnen Waffenbehörden erstellt, die auch Daten zu gestohlenen und abhandengekommenen Schusswaffen beinhalten. Diese Statistiken stellt das Bundesverwaltungsamt vier Jahre Iang zum elektronischen Abruf bereit. Die Waffenbehörden sind zum regelmäßigen Abruf und zur Speicherung dieser Statistiken nicht verpflichtet. Sofern ein regelmäßiger Abruf nicht erfolgt ist, stehen die statistischen Daten für die Stichtage Januar 2013 bis 2015 wegen Zeitablaufs nicht mehr zur Verfügung. Vor 2013 wurden vergleichbare Daten elektronisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage bedarf daher einer Einzelauswertung aller Waffenakten für die Kalenderjahre, in denen statistische Daten nicht oder nicht mehr vorliegen. Am 31. Januar 2019 waren insgesamt 29.755 Personen im privaten Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Bei einem angenommenen Aufwand von 30 Minuten pro Akte (Ziehen der Akte, Auswerten und Dokumentieren) stünde ein Sachbearbeiter an ca. 1.860 Arbeitstagen für Kernaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Hinzu käme eine unbestimmte Anzahl von Waffenakten, wo die Erlaubnisinhaber im angefragten Zeitraum verzogen sind oder den Schusswaffenbesitz aufgegeben haben. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERWMDES INNERN Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden nicht zu leisten ist. /M e ndlichen Grüßen Pro Dr. golandLWöller Anlagen: 2 Seite 3 von 3 An la ge 1 zu Drs .-N r. 6/ 16 99 2 La nd kr ei s (L K) IK re is fr ei eS ta dt . . . Sä ch si sc he Ch em mt z, Er zg eb lr gs - Mit tel - . Vo gt la nd - Dr es de n, .. . . . St ad t kre is sa ch se n Zw mk au kre is St ad t Gor llt z Me iß en Sc hw el z- Ba ut ze n St ad t Os te rz ge bi rg e 01 /20 13 ke in e An ga be n (k- A-) k.A . als ge st oh le n g em el de t 0 als ab ha nd en ge ko mm en ge me ld et 0 ‘. <"<'g.!“ co N << x'x' 22 <<"x'x' <<"