STAATSMINISTERWM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I16999 Thema: Treffen von extremen rechten Hooligans und Fußballfans unter dem Titel ,,Chemnitz vereint“ am 23.02.2019 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 23.02.2019 wollten extrem rechte Fußballfans und Hooligans in Chemnitz unter dem Titel ‚Chemnitz vereint‘ ein Vernetzungstreffen durchführen. Dafür sollte die Lokalität eines Kleingartenvereins, getarnt als Familienfeier, angemietet werden. Bereits im Dezember 2018 wurde die selbe Lokalität von Neonazis zur Durchführung eines sogenannten Zeitzeugenvortrages angemietet, ebenfalls unter dem Vorwand einer Familienfeier. Bei dem jetzigen Vernetzungstreffen konnte der Mietvertrag jedoch durch den Eigentümer zurückgezogen werden, nachdem diesem der wahre Mietzweck bekannt wurde.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Num— mer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 venNiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob nach dem Entzug der Räumlichkeiten, das Treffen dennoch stattgefunden hat? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3614 Dresden. 9. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Wo, in welchem Objekt und an welchem Tag fand das Treffen statt, sofern es stattgefunden hat? Frage 3: Wer ist Eigentümer des Objektes und inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. inwieweit handelt es sich um eine Immobilie von Neonazis im Sinne der bundesweiten Definition der Ämter für Verfassungsschutz ? Frage 4: Wie viele Personen, die zu welchen Strömungen der extremen Rechten bzw. zu welchen Hooligangruppen gehören bzw. die welchen Fußballmannschaften nahestehen nahmen an dem Treffen teil, sofern das Treffen stattgefunden hat? Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich einer Durchführung des Treffens, sofern das Treffen (bislang) nicht stattgefunden hat? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Mit freundlichen GrüßenZ/JH Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-09T10:19:13+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes