STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTER1UM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2549, Dresden.^Juni 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. : 6/1700 Thema: Überprüfung von Bewerbern für die Sicherheitsbranche und dort bereits tätige Personen, Nachfrage zu Drs. 6/97 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen, die nach heutiger Kenntnis mutmaßliche Mitglieder oder maßgebliche Unterstützer der "Oldschool Society" sind oder waren, verfügten oder verfügen seit dem Jahr 2007 im Freistaat Sachsen über eine Zulassung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe? Frage 2: Wie viele der an das LfV Sachsen gerichtete Anfragen der Gewerbebehörden i. S. des § 9 Abs. 2 BewachV bezogen sich seit dem Jahr 2007 auf Personen, die nach heutiger Kenntnis mutmaßliche Mitglieder der "Oldschool Society" sind oder waren? Frage 3: In welchen Fällen im Sinne der Frage 2 ergaben sich im Zuge der Überprüfung durch das LfV Sachsen Anhaltspunkte, dass ein Bezug im Phänomenbereich des "Rechtsextremismus" vorliegt, und in weFchen dieser Fälle waren die Erkenntnisse gerichtsverwertbar, so dass eine Ubermittlung an die Gewerbebehörden erfolgte, und in welchen Fällen ergab sich insoweit eine Verwehrung der Gewerbeerlaubnis im Bewachungsgewerbe? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi. saciisen.de Verkehrsan bin düng: Zu erreichen mit den Straßen bah n] inien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie viele Personen, die nach heutiger Kenntnis mutmaßliche Mitglieder der "Oldschool Society" sind oder waren, übten nach Kenntnis der Staatsregierung eine Tätigkeit als Sicherheitspersonal in Unterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende in Sachsen aus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Fragen können nicht beantwortet werden. Die Staatsregierung ist gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer RechenSchafts - und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000. NVwZ 2000, 671). '" -- " ""' Letzteres ist vorliegend der Fall. Schon die Teilfrage nach der Anzahl der Personen, die nach heutiger Kenntnis mutmaßliche Mitglieder oder maßgeblicher Unterstützer der "Oldschool Society" sind oder waren, ist Gegenstand des Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der "OSS" welches durch den Generalbundesanwalt geführt wird. Daher können die Fragen im Übrigen, die an diesen Sachverhalt anknüpfen und ihrerseits Gegenstand des Ermittlungsverfahrens sein können, nicht beantwortet werden . Für die Erteilung von Auskünften aus dem Ermittlungsverfahren - 2 BJs 18/15-5- ("OSS") ist daher allein der ermittlungsführende Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig. Auskunftsersuchen zu diesem Verfahren von Parteien , Fraktionen, Landtagsmitgliedern etc. sind nach Mitteilung des GBA über den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zu richten. Um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, wird laut Information des GBA in der Regel zurzeit von dort keine Auskunffzu Ermittlungserkenntnissen erfolgen können. Frage 5: Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Staatsregierung aktuell, um zu ermitteln bzw. zu verhindern, ob bzw. dass Personen im Freistaat Sachsen mit Bezug zur extremen Rechten als Sicherheitspersonal in Einrichtungen für Geflüchtete und Asylsuchende eingesetzt werden? Die Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass bei Sicherheitspersonal, welches in Einrichtungen für Geflüchtete und Asylsuchende eingesetzt werden soll, alle rechtlich möglichen Überprüfungen erfolgen, um dieses bei Zugehörigkeit zu einem verbotenen Verein, einer verbotenen Partei oder einer Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen von einer derartigen Tätigkeit auszuschließen. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Irn Übriger), wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/97frerwi^sen. Mit fjjeunfllichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-06-12T14:44:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes