STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Aktenzeichen01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben)3-1053/76/57 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden. 9. April 2019 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17003 Thema: Angriff auf ein türkisches Restaurant in Chemnitz — Nachfrage zu Drs. 6/15116 Sehr geehrter Herr Pr'a'sident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Stand befindet sie das Ermittlungsverfahren wegen des Angriffs auf das Restaurant Mangal am 18. Oktober 2018? Frage 2: Wegen welches Lebenssachverhaltes und welcher Straftaten wurden wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet und ggf. wann und wie abgeschlossen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift:Wegen des Angriffs auf das Restaurant „Mangal“ wird ein Ermittlungsverfah— Sächsisches Staatsministefium ren wegen versuchten Mordes in 17 tateinheitlichen Fällen und der beson- des Innern. .. W'Ih | -B k-St.2ders schweren Brandstlftung gegen Unbekannt gefuhrt. 0409336238“ f Dem Ermittlungsverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Telefon +49 351 564-0Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.deIn der Nacht zum 18. Oktober 2018, gegen 02:20 Uhr, drangen drei bislang unbekannte Tatverdächtige in die lnnenräume des Restaurants „Mangal“ ein \zlfifigiäaeszägfätraßenbahnnund legten an mehreren Stellen Feuer. Das Restaurant befindet sich im nien 3, s. 7, 3,13 Erdgeschoss eines Gebäudes mit mehreren Etagen, welches auch als _Wohnhaus genutzt wird. Anschließend verließen die unbekannten Tatver- 33:23:22:ngmelmauckdächtigen das Gebäude und entfernten sich vom Tatort. Durch die Brand- Str.2oder4melden. einwirkung und die Rauchentwicklung entstand erheblicher Sachschaden. Verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen dauern an. Tatverdächtige konnten bislang nicht ermittelt werden. STAATSNIiNiSTERIUM DES iNNERN Von einer weitergehenden Beantwortung wird im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen gemäß § 477 Absatz 2 Satz 1 Strafprozessordnung derzeit abgesehen. Nach genannter Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine weitergehende Beantwortung der Fragen würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden . Sofern Einzelheiten zu bisherigen weitergehenden Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde, indem etwa auf Zeugen eingewirkt oder Beweismittel beiseite geschafft würden. Auch gegenüber Dritten wurden bisher keine diesbezüglichen Angaben zu getroffenen Maßnahmen, Ermittlungsergebnissen und sonstigen Erkenntnissen gemacht, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Die aufgeführten Gründe hindern auch eine Beantwortung in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der weitergehenden Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen , dass diesbezügliche Einzelheiten bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der Informationsinteressen des Fragestellers mit dem Interesse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das Interesse des Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Arti— kel 51 Absatz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen verfassungsrechtlich gewährleis— tetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für das Iaufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das Informationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Verwirklichung hat |edig|ich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die TatvonNürfe den/dem/der Beschuldigten eröffnet werden. Frage 3: Inwieweit besteht ein Zusammenhang zwischen weiteren Angriffen auf dieses Restaurant und andere Restaurants in Chemnitz? Hierzu liegen bislang keine konkreten Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden seit wann fortgesetzt von welcher Stelle zur Gewährung der Sicherheit des Restaurants, seiner Inhaber, Angehöriger und Angestellten getroffen? Durch die Polizeidirektion Chemnitz wird das betreffende Objekt seit dem o. g. Angriff zu unregelmäßigen Zeiten bestreift. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERIUMDES INNERN Frage 5: Welche (mehr als 60) Objekte werden seit Oktober 2018 in welchem Schutzbereich zur Gewährleistung der Sicherheit bestreift? Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/15116 wird venNiesen. Die Liste der bestreiften Objekte umfasst insoweit in erster Linie Restaurants mit ausländischen Inhabern oder Betreibern, aber auch Läden und Märkte sowie soziale, kulturelle und religiöse Einrichtungen mit einem Auslandsbezug im Stadtgebiet von Chemnitz. Eine namentliche Auflistung dieser Objekte muss im Hinblick auf den mit den polizeilichen Maßnahmen verfolgten Schutzzweck unterbleiben. Mit ndlichen Grüßen Ja P o . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-04-09T10:44:51+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes