SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17004 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage zum Bericht "Bildung in Sachsen im Spiegel der Nationalen Bildungsberichterstattung 2018" (Drucksache 6/16604) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Mit der o. g. Anfrage (Frage 3) sollte unter anderem in Erfahrung gebracht werden, welche Konsequenzen die Staatsregierung aus dem Bildungsbericht zieht und welche Informationen ihr über jene Gruppe von Schülerinnen und Schülern vorliegen, die tro~ einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium an einer Oberschule lernen. Es ging auch um Indikatoren zur soziodemografischen Zusammensetzung wie Geschlecht, soziale Herkunft etc. und um deren Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren. Die Staatsregierung übermittelte allerdings nur Informationen über die Größe dieser Gruppe, weitere Erkenntnisse lägen nicht vor. Nähere Informationen dazu, warum Schülerinnen und Schüler mit Bildungsempfehlung für das Gymnasium diese nicht einlösen, wären vor dem Hintergrund der Debatte um Chancengerechtigkeit im Bildungswesen jedoch von höchstem Interesse. Der Bildungsbericht ist indes für die Qualitätssicherung an den Schulen von großer Relevanz. Deswegen die ergänzenden Fragen mit der Bitte um eine präzise Antwort." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt die Staatsregierung, das Landesamt für Schule und Bildung mit einer vertieften Analyse der Frage zu beauftragen bzw. eine vertiefte wissenschaftliche Analyse dazu in Auftrag zu geben, weshalb welche Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium nicht nutzen und stattdessen eine Oberschule besuchen ? Falls nicht, weshalb nicht? Die Staatsregierung beabsichtigt nicht, eine solche Studie durchzuführen oder zu beauftragen, weil dafür kein Anlass gesehen wird . Seite 1 von 5 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 12. März 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/17/52 Dresden, CJ1t . April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Oe-Mall-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS SSACHsEN Wie mit der Bildungsempfehlung in den Privathaushalten umgegangen wird, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK). Die Entscheidung des Umgangs mit der Bildungsempfehlung liegt bei den Schülern bzw. deren Eltern. Die Ursachen, warum Schülerinnen und Schüler eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium nicht nutzen, können vielfältig sein. Sie eröffnen aber für das SMK keine Steuerungsoptionen, da sie mit dem Anspruch eines stärkeren staatlichen Zugriffs auf individuelle Bildungsbiographien verbunden wären. Frage 2: Werden die Aufgaben der ehemaligen "Sächsischen Evaluationsagentur'' (SEA) und der entsprechenden Zuständigkeit im früheren "Sächsischen Bildungsinstitut " (SBI) durch das Landesamt für Schule wahrgenommen? Falls ja, wie, in welchem Umfang und mit welchen konkreten Mitteln? Frage 3:. Falls Frage 2 bejaht wird: Wurde der Auftrag der Evaluationsagentur vollumfänglich beibehalten? Falls nicht: Welche inhaltlichen Änderungen wurden vorgenommen und aus welchen Gründen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Aufgaben wurden teilweise im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) beibehalten . Die Aufgaben der "Sächsischen Evaluationsagentur (SEA)" bzw. der späteren Abteilung 4 des ehemaligen Sächsischen Bildungsinstitutes umfassten die Durchführung von Verfahren zur flächendeckenden Feststellung der Qualität schulischer Angebote anhand eines einheitlichen Kriterienkataloges (externe Evaluation), die Bildungsberichterstattung und die Betreuung der internen Evaluation. Die ehemalige SEA wurde zum 01.01.2007 als Abteilung 4 dem ehemaligen Sächsischen Bildungsinstitut (SBI) zugeordnet. Entsprechend Geschäftsverteilungsplan stellten sich die Aufgaben zu diesem Zeitpunkt wie folgt dar: Referat 41 - Grundlagen der Evaluation • Konzeptionen zur Beschreibung und Bewertung schulischer Qualität, • Entwicklung und Erprobung von Instrumenten und Verfahren zur Schulevaluation , • Durchführung von Studien und Unterstützung, • Auswertung der externen Evaluation, • Organisatorische Betreuung des Verfahrens der externen Evaluation, Referat 42 -Verfahren der externen Evaluation • Betreuung der Evaluatoren, • Service zur Durchführung des Evaluationsverfahrens, • Durchführung des Schulbesuchsverfahrens, Referat 43 - Systemmonitaring und Bildungsberichterstattung • Analyse der nationalen und internationalen Bildungsberichterstattung, • Konzeption eines sächsischen Bildungsberichts, • Aufbereitung von Daten für das Systemmonitoring, • Auswertung und Weiterentwicklung der Schulporträts, • Entwicklung von Verfahren der Verbreitung und Nutzung von Daten in den Schulen, der SBA und dem SBI. Seite 2 von 5 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Im September 2015 wurde die externe Evaluation in Sachsen ausgesetzt und damit auch das Personal in den Referaten 41 und 43 des damaligen SBI schrittweise anderen Aufgaben in der Schulaufsicht oder in den Schulen zugeführt. Die Aufgaben des Referates 43 des damaligen SBI und das Thema "Interne Evaluation " wurden 2016 zunächst im Referat 24 im SBI zusammengeführt. Nach der Entscheidung , den sächsischen Bildungsbericht zukünftig durch Externe erstellen zu lassen , sind auch die Aufgaben des ehemaligen Referates 43 des SBI nicht mehr am Standort Radebeul des LaSuB angesiedelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird nur noch die Aufgabe "Interne Evaluation" durch das LaSuB wahrgenommen, wie im Geschäftsverteilungsplan vom 01.03.2019 ausgewiesen: • Konzipierung, Entwicklung und Erprobung von Evaluationsverfahren- und -instrumenten , • Weiterentwicklung und Betreuung des Serviceportals Interne Evaluation, • Durchführung von Evaluationen, • Unterstützung bei der Durchführung von Evaluationen, • Konzipierung, Koordinierung und Durchführung von Fortbildungen zur internen Evaluation und zum Serviceportal Interne Evaluation. Für die Erfüllung dieser Aufgaben steht gegenwärtig ein Arbeitsvermögen von einem VZÄ zur Verfügung, das sich auf vier Personen verteilt. Das Verfahren der externen Evaluation wurde aus Ressourcengründen ausgesetzt. Derzeit ist nicht vorgesehen, die externe Evaluation in der flächendeckenden Variante fortzuführen. Dies gilt auch mit Blick auf die Notwendigkeit einer erheblichen Bindung von Lehrerpersonal, die dann für die Absicherung des Unterrichts nicht zur Verfügung stehen würde. Die Ergebnisse zur Wirksamkeit legen im Übrigen nahe, dass es sinnvoller ist, die Eigenverantwortung von Schule bei ihrer Qualitätsentwicklung zu stärken. Daher liegt der Schwerpunkt in Sachsen auf der internen Evaluation und der auch im Schulgesetz angelegten Stärkung der Eigenverantwortung. Die Schulen sind im Rahmen ihrer Schulprogrammarbeit zur internen Evaluation angehalten. Allen Schulen stehen dabei alle Instrumente, die im Rahmen der externen Evaluation angewendet werden , über das "Serviceportal der interne Evaluation" zur Verfügung. Als Monitaring verfügt der Freistaat über die Ergebnisse aus Vergleichsarbeiten für alle Schulen sowie Abschlussquoten und Prüfungsmittelwerten. Auch behält sich das SMK vor, punktuelle externe Evaluationen zu bestimmten Themen bei Stichproben oder an bestimmten Schulen aus gegebenem Anlass durchzuführen. Frage 4: Welche personellen und sächlichen Ressourcen stehen dem Landesamt für Schule und Bildung für Schulevaluation und Qualitätskontrolle zur Verfügung und wie stellt sich das im Vergleich zur Ausstattung der früheren "Sächsischen Evaluationsagentur" (SEA) dar? Der Übersicht ist die Personalausstattung von SEA bzw. SBI bis zum Aussetzen der externen Evaluation zu entnehmen. Seite 3 von 5 SEA STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Abteilung 4 SBI 01 .01.2007 01 .01.2012 1. SHJ 2015/2016 auf Stelle 5,6 VZÄ 9,4 VZÄ 14,3 VZÄ 11,2 VZÄ Abordnungen 9,4 VZÄ 9,4 VZÄ 31,7 VZÄ 15,7 VZÄ Gesamt 15,0 VZÄ 18,8 VZÄ 46,0 VZÄ 26,9 VZÄ Für die externe Evaluation wurden am SBI zudem die in der folgenden Übersicht dargestellten finanziellen Mittel ausgegeben: 2007 2008 2009 2010 2011 90.187,72 EUR 138.381 ,40 EUR 159.913,87 EUR 162.049,99 EUR 141.664,95 EUR 2012 2013 2014 2015 2016 121.392,33 EUR 116.554,61 EUR 87.521,02 EUR 96.143,99 EUR 4.086,18 EUR Am LaSuB, Standort Radebeul, steht für das Thema Schulevaluation- wie zu Frage 2 bereits ausgeführt- derzeit ein VZÄ zur Verfügung, die insbesondere für Aufgaben zur Unterstützung der internen Evaluation eingesetzt wird. Zum Schuljahr 2019/2020 wird ein neues Portal Interne Evaluation zur Unterstützung der Schulen zur Verfügung stehen . Für die Erstellung des Portals wurden zudem folgende finanziellen Mittel verwendet bzw. geplant: 2017: 2018: 2019: 7.675,50 EUR 43.661 ,10 EUR 40.000,00 EUR (geplant) . Gemäß Personalentwicklungskonzept ist die Evaluation und Schulentwicklung - Systemische Beratung zum Schulprogramm, zur Unterrichtsentwicklung, zu Qualitätsentwicklungsprozessen , zum Abschluss von Zielvereinbarungen, zur internen Evaluation sowie zum Einsatz der Unterstützungsangebote ein Bestandteil der Aufgaben und Tätigkeiten des Schulreferenten. Die Beratung bei der Unterrichtsentwicklung gehört auch zu den Aufgaben der Fachberater. Der folgenden Übersicht ist die Ausstattung der Standorte des LaSuB in dieser Hinsicht zu entnehmen: Seite 4 von 5 Anzahl Anzahl der Standort Fachberater personenbezogenen Personen Anrechnungsstunden Bautzen 125 661 Chemnitz 163 830,8 Dresden 200 1.003,75 Leipzig 214 1.115 Zwickau 137 710 Quelle: SaxSVS, Schuljahr 2018/2019, Datenstand vom 22.03.2019 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN entspricht Schulreferenten VZÄ* in VZÄ** 25 20,3 31 28,9 38 31,2 42 27,7 27 18,1 * Die Berechnung der VZÄ der Fachberater erfolgte mit einem durchschnittlichen wöchentlichen Regelstundenmaß von 26,5 Stunden für alle Schularten . ** Bei der Berechnung der VZÄ Schulreferenten sind die Koordinatoren für Migration und die Koordinatoren für Inklusion enthalten . Mit freundlichen Grüßen Seite 5 von 5 2019-04-08T10:36:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes